Billigungsbeschluss mit gleichzeitiger Beauftragung zur Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 57. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Weißdorf (Gemeinde Weißdorf) | 57. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf | 06.06.2019 | ö | beschließend | 2.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro IVS gefertigten Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.06.2019 in der vorliegenden Form. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Planungsbüro IVS den Auslegungszeitraum für die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB) festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.09.2019 15:06 Uhr