Ausübung der Option zur Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf, 15.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Weißdorf (Gemeinde Weißdorf) 26. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf 15.09.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Weißdorf beantragt die Überleitungsfrist bis zum 31.12.2020 für die Anwendung des neuen § 2b UStG. Das vom Bürgermeister unterzeichnete Schreiben an das Finanzamt Hof trägt folgenden Wortlaut:

In Anwendung des § 27, Abs. 22 UStG erkläre ich aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 15.09.2016 im Namen der Gemeinde Weißdorf, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 20 21 ausgeführt werden, § 2, Abs. 3 UStG in der zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

Der Gemeinde Weißdorf ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde Weißdorf gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2016 09:35 Uhr