Beschlussfassung zur Wiederholung der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Weißdorf, Gemeinderat, 09.02.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Der Gemeinderat Weißdorf beschließt das Ergebnis der Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbeschlüsse.
2. Die Planunterlagen sind dahingehend zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist durchzuführen.
3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Zeitraum vom 04. Oktober 2022 bis einschließlich 07. November 2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist.
4. Es wird weiter festgestellt, dass die Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der Einwender und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt worden sind. Die Änderungen berühren Grundzüge der Planung.
5. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro gefertigten Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 09. Februar 2023 zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB.
6. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschließt der Gemeinderat die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die genaue Auslegungsfrist wird zwischen Verwaltung und Planungsbüro abgestimmt.
7. Parallel dazu sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren normenkonform weiter abzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 09:54 Uhr