Änderung der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf, 30.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Weißdorf (Gemeinde Weißdorf) 15. Sitzung des Gemeinderates Weißdorf 30.07.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung im § 25 wie folgt:

„§ 25

Form und Frist für die Einladung


(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch21) zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, durch verschlüsselte Form (passwortgeschützte pdf-Datei) versandt. 32Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) 1Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) (2)1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch gemäß Abs. 1 Satz 2 in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt werden.; sind schutzwürdige Daten enthalten, erfolgt die elektronische Übermittlung in verschlüsselter Form (passwortgeschützte pdf-Datei). 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung Nutzung des Ratsinformationssystems erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2015 11:33 Uhr