Datum: 14.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindeturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Tagesordnung und Beschlussfassung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bürgerfragen
4 Bekanntgaben, Informationen, Referentenberichte und Baustellenreport
5 Grund- und Mittelschule; Bericht über aktuelle Situation
6 Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO
7 Widmung eines zusätzlichen Trauungszimmers
8 Bauhof – Ersatzfahrzeugbeschaffung PKW
9 Wasserleitung Altöttinger Straße - Vergabe der Ingenieurleistungen
10 Anfragen und Anträge

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1. Bekanntgabe der Tagesordnung und Beschlussfassung gemäß Art. 52 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö informativ 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö informativ 2
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3. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö informativ 3
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4. Bekanntgaben, Informationen, Referentenberichte und Baustellenreport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö informativ 4
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5. Grund- und Mittelschule; Bericht über aktuelle Situation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö beschließend 5
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6. Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Nach eingehender Beratung machen sich die Mitglieder des Gemeinderates die nachfolgend unter Ziff. II. Begründung dargestellten Argumente zu Eigen und beschließen den Erlass der nachfolgend dargestellten Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO als Satzung in der nachfolgenden Form.   



Ziff. I Satzungstext



Die Gemeinde Tacherting erlässt aufgrund Art. 23 Gemeindeordnung (GO) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) folgende


Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

(Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BayBO)


§ 1 Geltungsbereich

Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.


§ 2 Abstandsflächentiefe

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.


§ 3 Bebauungspläne

Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen, bleiben unberührt. Ordnen Bebauungspläne, die vor dem 1.2.2021 in Kraft traten, gemäß Art. 6 Abs. 5 S. 3 die Geltung der Abstandsflächenvorschriften der BayBO an, gilt auch für diese § 2 dieser Satzung.


§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.02.2021 in Kraft.

GEMEINDE TACHERTING
Tacherting, (Tag der Ausfertigung)


___________________________
Werner Disterer
Erster Bürgermeister



II. Begründung 

Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BayBO eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, das Abstandsflächenrecht abweichend von der gesetzlichen Regelung zu gestalten, wenn dies die Erhaltung des Ortsbildes im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets bezweckt oder der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität dient.

Nach der Rechtsprechung beschränkt sich die Regelungskompetenz des Bauordnungsrechts bei der abweichenden Bestimmung von Abstandsflächen auf im weiteren Sinne sicherheitsrechtliche Zielsetzungen. Abstandsflächen können zur Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, zur Sicherstellung von Flächen für Nebenanlagen, zur Herstellung des Wohnfriedens und Sicherstellung des Brandschutzes abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In Bezug auf das Ortsbild sind nur gebäudebezogene Regelungen zulässig, die sich mittelbar auf die Gestaltung des Ortsbildes auswirken.

Die vorstehende Satzung wird im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage maßgeblich zur Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität erlassen.

Im Gemeindegebiet sind nach wie vor viele Bereiche nicht überplant und beurteilen sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB. Darüber hinaus sind in Bebauungsplänen zum Teil großzügige Bauräume festgelegt. In diesen Bereichen wird der Abstand von Baukörpern zueinander im Wesentlichen durch das Abstandsflächenrecht geregelt. Der hohe Siedlungsdruck im Gemeindegebiet und die immer weiter steigenden Grundstückspreise werden daher dazu führen, dass die Mindestmaße der gesetzlich festgelegten Abstandsflächen weitestgehend ausgenutzt werden. Damit wird sich die Wohnqualität im Gemeindegebiet nachteilig ändern. Eine deutliche Nachverdichtung wird nach Auffassung der Gemeinde auch nachteilige Auswirkungen auf den Wohnfrieden haben.

Die Wohnqualität ist im Gemeindegebiet in vielen Bereichen durch größere Abstände zwischen den Gebäuden geprägt. Gerade im Gemeindegebiet werden Wohnformen angeboten, die im städtischen bzw. baulich verdichteten Raum nicht bzw. nur noch selten anzutreffen sind. Das Wohnen ist geprägt durch Abstand zum Nachbarn. Freibereiche um die Gebäude stellen insoweit einen wesentlichen Bestandteil der Wohnqualität dar, insbesondere auch für Kinder. Die Gemeinde möchte mit dieser Satzung die Wohnqualität, die durch größeren Abstand zwischen den Gebäuden geprägt ist, erhalten und gegebenenfalls im Rahmen der Neubebauung von Grundstücken verbessern. Dies führt auch zu einer Verbesserung von Belichtung und Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, gegebenenfalls auch zu einer Verbesserung des Brandschutzes.

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung der Abstandsflächen in Art. 6 Abs. 5 BayBO die Untergrenze des zulässigen Gebäudeabstands festgelegt. Die Gemeinde möchte für ihr Gemeindegebiet höhere Standards als vom Gesetzgeber vorgesehen festlegen.

Gleichzeitig werden über größere Abstandsflächen auch notwendige Flächen für Nebenanlagen gesichert. Der Bedarf an Flächen zur Unterbringung von Gartengeräten, Spielgeräten für Kinder, von Fahrrädern und natürlich von Kfz ist größer als in der Stadt. Durch die Verlängerung der Abstandsflächen wird auch insoweit ausreichend Raum auf den Baugrundstücken gesichert.

Die Gemeinde bezieht in ihre Überlegungen durchaus ein, dass der Gesetzgeber mit der Abstandsflächenverkürzung eine Innenverdichtung und einer Verringerung der neuen Inanspruchnahme von Flächen beabsichtigt. Die Gemeinde hält aber die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität in ihrem Gemeindegebiet für vorrangig. Dem Gebot der Innenverdichtung kann auch durch ein höheres Maß baulicher Nutzung erreicht werden, etwa durch höhere Gebäude, welche die Abstandsflächen einhalten. Dies wird die Gemeinde in ihren Planungen berücksichtigen.

In Bezug auf den Geltungsbereich hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die abweichenden Abstandsflächen im gesamten Gemeindegebiet anzuordnen. Zwar gibt es im Gemeindegebiet unterschiedliche Siedlungsstrukturen und Bauweisen. Die oben genannten Ziele sollen aber generell im Gemeindegebiet verfolgt werden und damit auch Grundlage der Abstandsflächenbemessung sein. Im Einzelfall ist eine Korrektur über Abweichungen möglich. Für die sich insbesondere unterscheidenden Gewerbe-, Kern- und urbane Gebiete findet die Satzung ohnehin keine Anwendung.

Die Gemeinde ist sich auch bewusst, dass die Verlängerung der Abstandsflächen gegenüber der gleichzeitig in Kraft tretenden gesetzlichen Verkürzung derselben Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken haben kann und damit auch Eigentümerinteressen nachteilig betroffen werden können. Die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Wohnqualität im Gemeindegebiet rechtfertigt indes mögliche Eigentumseinschränkungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Widmung eines zusätzlichen Trauungszimmers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderates, das Gewölbe im ehemaligen Pferdestall im EG in Brandstätt 2 als personenstandsrechtlichen Eheschließungsort für den Gemeindebereich Tacherting zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bauhof – Ersatzfahrzeugbeschaffung PKW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

GR Ostermaier ist gemäß Art. 49 Abs. 1, 3 GO wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderats, die Firma Ostermaier aus Tacherting mit der Lieferung des Dienstfahrzeugs für den Bauhof, entsprechend dem Angebot vom 20.11.2020 in Höhe von brutto 24.311,70 EUR, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Wasserleitung Altöttinger Straße - Vergabe der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließen die Mitglieder des Gemeinderats, das Planungsbüro Dippold & Gerold aus Prien am Chiemsee mit den Planungsleistungen, entsprechend der grundlegenden Kostenschätzung vom 23.11.2020, in Höhe von brutto 36.769,11 EUR, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2021 ö beratend 10
Datenstand vom 25.01.2022 12:15 Uhr