Digitales Kompetenzzentrum für Schulen im Landkreis FFB / hier: Änderung der Zweckvereinbarung sowie grundsätzliche Interessensbekundung am Aufbau eines IT-Support-Zentrums


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Januar-Sitzung 2022 hat der Gemeinderat einstimmig den Beitritt zum geplanten interkommunalen „Kompetenzzentrum digitale Schule im Landkreis FFB“ beschlossen. In der Sitzung am 04.05.2022 wurde dem Abschluss der Zweckvereinbarung zugestimmt.

Nun soll die befristete Zweckvereinbarung mit dem Verein Digitale Schule FFB e.V. entfristet werden und der Aufbau eines IT-Support-Zentrums vorangetrieben werden.

Damit alle Beteiligten den gleichen Wortlaut verwenden, hat der Verein Digitale Schule e.V. die Textvorschläge für den Sachvortrag und die Beschlüsse zur Verfügung gestellt.


I. Verlängerung des Mandats / Änderung der Zweckvereinbarung

Begründung:

Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Fürstenfeldbruck und den Mitgliedskommunen bzw. Schulverbänden ist derzeit befristet bis zum 31.07.2025. Seit der Gründung wurden umfangreiche Projekte initiiert und soweit möglich bereits realisiert, wodurch die Digitalisierung an den beteiligten Schulen teils erheblich vorangebracht werden konnte. Um diese positiven Effekte langfristig erhalten und planungssicher weitertreiben zu können, ist eine Entfristung der Zweckvereinbarung geboten. Eine Kündigungsfrist von sieben Monaten ermöglicht den Mitgliedern ausreichend Handlungsspielraum, um den individuell geeigneten Weg zur Weiterentwicklung zu gestalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Wortlaut der Zweckvereinbarung in § 4 Abs. 2 wie im Beschlussvorschlag genannt zu ändern. 
 
Im Folgenden werden die Ziele und Potenziale der Digitalen Schule FFB e. V. (im Folgenden bezeichnet als DSFFB) dargelegt:
 
1.        Beratungsleistung

Die DSFFB erbringt eine ganzheitliche Beratungsleistung, die sich in die drei großen Handlungsfelder des Vereins - Prozesse, Technik und Infrastruktur der Schul-IT sowie Digitale Kompetenzen - unterteilen lassen. 
Der Bereich Prozesse beinhaltet z. B. die Unterstützung der Mitglieder und deren Schulen beim Projektmanagement, bei der Klärung datenschutzrechtlicher Fragestellungen sowie der Etablierung eines einheitlichen Vorgehens bei Fördergeldanträgen. Im Bereich Technik und Infrastruktur der Schul-IT zielt die Beratung schwerpunktmäßig auf die Sicherstellung einer sinnvollen, sicheren und zukunftsorientierten Schulnetzwerkinfrastruktur ab. Dies umfasst flächendeckendes WLAN und die Auswahl geeigneter Hard- und Softwareausstattung sowohl für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wie auch die dafür notwendigen Supportstrukturen. Der Bereich Digitale Kompetenzen beinhaltet die Unterstützung der Schulen, insbesondere der Lehrkräfte, beim Aufbau und der Vermittlung digitaler Kompetenzen, damit Schülerinnen und Schüler bestmöglich davon profitieren. 
Die Notwendigkeit zur Aufwendung von Beratungskosten im Schul-IT-Bereich für die Mitglieder ergibt sich daraus, dass dieser Bereich einerseits sehr weitläufig und komplex ist, andererseits einer besonderen Schnelllebigkeit unterworfen ist, mit der sowohl die Mitglieder der DSFFB als auch die Schulen mit ihren eigenen Ressourcen nicht angemessen Schritt halten können. Auf dem freien Markt betragen die Beratungskosten in der Regel ca. 10 % der Anschaffungskosten des betreffenden Projekts. Hinzu kommt, dass freie Beratungsleistungen regelmäßig mit einem wirtschaftlichen Eigeninteresse der externen Berater verbunden sind. Hier zeigt sich ein deutlicher Vorteil der DSFFB als gemeinnütziger Verein, der in der Lage ist, die Schulen und Sachaufwandsträger wirtschaftlich unabhängig, neutral und mit dem Ziel des bestmöglichen Ergebnisses für die Schulen selbst, zu beraten.


Strategische Bedeutung und Mehrwert der Digitalen Schule FFB für das Landratsamt FFB

Indem die DSFFB an Grundschulen effektive Digitalisierungsstrategien umsetzt, legt sie den Grundstein für eine fortlaufende digitale Bildungskette. Dieser Ansatz sichert den nahtlosen Übergang der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen mit soliden digitalen Kompetenzen. Doch auch für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises spielt die DSFFB eine zentrale Rolle bei der digitalen Transformation. Die Unterstützung durch die Digitale Schule FFB sorgt in der Schul-IT-Support-Abteilung des Landkreises für eine Qualitätssteigerung.
Beispielhaft für die finanziellen Vorteile der DSFFB ist die Übernahme des Managements von iPads, welches die DSFFB zunächst an kommunalen Schulen pilotiert hat. Die Integration der 4500 iPads der Landkreis-Schulen in das Management-System ermöglicht eine Einsparung von jährlich etwa 90.000 € für den Landkreis. Am Graf-Rasso-Gymnasium hat die DSFFB die Umstellung auf ein medienpädagogisches Konzept mit digitalen Tafeln begleitet. Dadurch müssen die aktuell vorhanden Mediensäulen nicht mehr umgebaut werden, da die gesamte Medientechnik bereits von der Tafel abgedeckt wird. Aus diesem Grund und durch einen Rahmenvertrag der DSFFB konnten hier insgesamt etwa 500.000€ eingespart werden. Ähnlich verhält es sich mit der Eugen-Papst-Schule in Germering, wo bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und durch Rahmenverträge für 32 Tafeln rund 100.000 € eingespart wurden. 
Ein weiteres Anliegen der DSFFB ist die Förderung der MINT-Bildung, also der Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Durch gezielte Markterkundungen und Workshops mit Lehrkräften hat die DSFFB passende MINT-Tools identifiziert, die durch das Förderprogramm dBIR regio finanziert und in den Unterricht integriert werden. Das erarbeitete Konzept inklusive Fortbildungsplanung steht dem Landkreis zur Verfügung.
Darüber hinaus trägt die DSFFB mit ihrer aktiven Medienarbeit, wie der regelmäßig erscheinenden Kolumne in der Süddeutschen Zeitung, dazu bei, die Fortschritte und das Engagement des Landkreises FFB in der digitalen Bildung öffentlichkeitswirksam darzustellen. 
Der Safer Internet Day 2023, ein Online-Aktionstag mit zahlreichen Workshops zur Medienbildung für die gesamte Schulfamilie (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern), demonstriert das Engagement der DSFFB in der Medienpädagogik. Von den lehrreichen Workshops rund um das Thema Medienbildung durch kompetente Digitaltrainerinnen und -trainer profitierten sowohl kommunale Schulen als auch Schulen in der Trägerschaft des Landkreises.
Die DSFFB übernimmt auch eine führende Rolle im Projektmanagement, zum Beispiel bei der Einführung eines Ticketing-Systems, das den IT-Support in den Schulen in Zukunft deutlich effizienter und effektiver gestalten wird. Darüber hinaus evaluiert die DSFFB für ihre Mitglieder aktuelle technologische Entwicklungen, wie beispielsweise Künstliche Intelligenz (KI) und deren Auswirkungen auf die drei Ebenen Prozesse, Technik und Infrastruktur und Digitale Kompetenzen. 
Insgesamt zeigt sich, dass die DSFFB durch ihr umfassendes Engagement in verschiedenen Bereichen der Digitalisierung einen erheblichen Mehrwert für das Landratsamt und seine Schulen darstellt, sowohl in finanzieller, technischer und organisatorischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die Qualität der Bildung und die Vermittlung digitaler Kompetenzen.



2.        Einordnung der Entwicklung

Aktuell gibt es noch keine offiziellen Angaben dazu, wie die Förderung der Schul-IT in Zukunft weitergehen wird (DigitalPakt 2.0). Unstrittig ist, dass in den Schulen in den vergangenen Jahren ein erheblicher Zuwachs an digitalen Endgeräten stattgefunden hat, welche in der Konsequenz auch bestimmten Austauschzyklen unterworfen sein werden. Derzeit herrscht in den Schulen der Mitglieder eine z. T. noch starke Heterogenität die digitalen Endgeräte betreffend, die es insbesondere im Zuge der zukünftig anstehenden Erneuerungen anzugleichen gilt. Zu bedenken ist hierbei auch die antizipierte Entwicklung der Schul-IT als Gesamtkonstrukt. In den kommenden Jahren werden die Schulen mit immer weiter steigenden Gerätezahlen konfrontiert sein, was nicht nur verstärkt administrative Tätigkeiten in diesem Bereich, sondern auch ein immer leistungsstärkeres Netzwerk erfordert. Zudem wird das Angebot an Produkten im Schul-IT-Sektor immer vielfältiger und ist einer hohen Dynamik unterworfen, was die Auswahl für geeigneter Produkte für einzelne Schulen immer schwieriger und undurchsichtiger macht. Mithilfe aufeinander abgestimmter Prozesse und Orientierung an den von der DSFFB empfohlenen Endgeräten für bestimmte Schularten, können sowohl die Beschaffung als auch die Administration sowie letztlich auch die Nutzung dieser Geräte erheblich vereinfacht und somit deutlich effizienter gestaltet werden.
Insbesondere der Landkreis nimmt im Konstrukt der DSFFB eine Vorreiterrolle ein und zeigt sich den Kommunen und Schulverbänden über solidarisch. Durch eine homogene und gehobene Ausstattung an den Grundschulen kann eine einheitliche Vorbildung auf medienpädagogischer Ebene erreicht werden, auf die weiterführende Schulen aufbauen können. Zudem trägt dies zur Bildungsgerechtigkeit bei, indem es für die Grundschülerinnen und -schüler nicht wohnort- bzw. schulsprengelabhängig ist, welche digitale Ausstattung sie an der jeweiligen Grundschule erwartet. Dies stellt auch einen erheblichen Vorteil für die Lehrkräfte dar, die in einem Schuljahr an mehreren Schulen innerhalb des Landkreises tätig sind, was insbesondere im Bereich der Grund- und Mittelschulen häufig vorkommt. All dies trägt zur Zukunftsfähigkeit des Landkreises Fürstenfeldbruck bei, indem die Fachkräfte von morgen im und für den Landkreis FFB ausgebildet werden.

3.        Kosten und Ergebnisse

Am 28.7.2022 gründeten 19 Mitglieder den Verein Digitale Schule FFB e. V. Seine drei wichtigsten Aufgabenbereiche sind die Implementation und Standardisierung der Prozesse, die Beratung bei Fragen der Technik und Infrastruktur der Schul-IT sowie die Unterstützung beim Aufbau von digitalen Kompetenzen an Schulen. Dabei ist die Bereitstellung der Technik und die Schaffung der Voraussetzungen für deren Nutzung unzweifelhaft eine kommunale Pflichtaufgabe, die Vereinheitlichung der Prozesse eine Misch- und die Vermittlung digitaler Kompetenzen klassischerweise eine schulische Aufgabe. Dennoch funktioniert die Digitalisierung im Klassenzimmer nicht, wenn eines der drei Ziele nicht erreicht wird oder die beiden Akteure (Schule und Sachaufwandsträger) nicht positiv zusammenwirken und an einem Strang ziehen. Dieser Zielsetzung hat sich die DSFFB als Bindeglied zwischen den vorgenannten Akteuren verschrieben. 
 
Unmittelbar nach ihrer Gründung konnte die DSFFB ihre Arbeit aufnehmen und bereits in den ersten Monaten bei ihren Besuchen an Grund- und Mittelschulen viel erreichen und wertvolle Erfahrungen sammeln. Ergänzt wurden diese im Jahr 2023 insbesondere durch Besuche an den weiterführenden Schulen, wodurch sich inzwischen ein umfassendes Gesamtbild über die 46 Schulen der Mitglieder mit insgesamt etwa 1.400 Lehrkräften und über 23.000 Schülerinnen und Schüler der Schulen darstellt. Insbesondere im Bereich der Beschaffungen konnten inzwischen erfolgreich Rahmenverträge sowohl im Hard- als auch im Softwarebereich geschlossen werden, die den Mitgliedern teils Ersparnisse in Höhe von bis zu 50 % ermöglichen, wodurch sich der Mitgliedsbeitrag z. T. bereits im ersten Jahr amortisiert hat. Auch im Bereich der Beantragung von Fördermitteln konnte die DSFFB inzwischen bei zahlreichen Mitgliedern unterstützend tätig werden und somit erhebliche Zeitersparnisse bei der Vorbereitung der Anträge ermöglichen. Besonders geschätzt wird von vielen Schulen die „erste Hilfe“ vor Ort, die sich vom technischen Support bis zur Empfehlung geeigneter Raumkonzepte erstreckt. Zu den bisherigen Leistungen und Erfolgen der DSFFB wird darüber hinaus auf den Sachstandsbericht verwiesen, der dem Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport am 06.11.2023 vorgelegt wurde.
II. Aufbau eines IT-Support-Zentrums

Begründung:

1. Motivation

Im Rahmen der Besuche insbesondere bei den Grund- und Mittelschulen der Mitgliedskommunen wurde offensichtlich, dass an einem Großteil dieser Schulen aktuell mehrere IT-Dienstleister parallel tätig sind. Dies verursacht nicht nur unnötige Mehrkosten, sondern führt auch zu unübersichtlichen Strukturen und Abstimmungsaufwand, die sowohl für die beteiligten Dienstleister als auch insbesondere für die Schulen zu erheblichen Problemen führen. Deshalb muss das gemeinsame Ziel zur nachhaltigen Verbesserung des IT-Supports an den Schulen der Mitglieder ein einheitlicher IT-Dienstleister sein.
Zu erreichen ist dieses Ziel über den Aufbau eines einheitlichen IT-Support-Zentrums für alle Schulen der Mitglieder. Aktuell besteht die Möglichkeit, einen großen Teil dieses Vorhabens über das Förderprogramm dBIR regio zu finanzieren. Dieses dient dazu, verschiedene Schulen eines Sachaufwandsträgers oder auch mehrerer Sachaufwandsträger zu vernetzen, um die Digitalisierungsprozesse an den Schulen, z. B. die Verwaltung der Geräte, besser zu vereinheitlichen, schulübergreifende Unterrichtsmöglichkeiten zu schaffen und den Austausch unter den beteiligten Akteuren zu stärken. Aus diesem Programm, das für ganz Bayern 40 Mio. € umfasst, wurden sechs Antragsgemeinschaften (Cluster) im Landkreis mit im Wesentlichen gleichlautenden Anträgen über 1,5 Mio. € an Fördermitteln bewilligt, wobei ca. 900.000 € auf den Aufbau des IT-Support-Zentrums entfallen. Zudem hat der Freistaat Bayern bereits zugesagt, sich auch nach Auslaufen des Förderprogramms BayARn (Bayerische IT-Administrationsförderung) weiterhin zur Hälfte an den IT-Administrationskosten, die durch die professionelle Administration der Schul-IT entstehen, zu beteiligen. Um den Aufbau eines IT-Support-Zentrums zielführend zu gestalten, bedarf es einer Grundsatzentscheidung, vor allem, wie zukünftig die Verwaltung und Administration der Geräte an den Schulen der Mitglieder erfolgen soll. Dabei sind folgende Szenarien denkbar:
 
2. Betrachtete Szenarien

 2.1 Status Quo - Einzellösungen
 2.2 Multi-Cluster (6 IT-Support-Instanzen)
 2.3 Dual-Cluster (2 IT-Support-Instanzen)
 2.4 Single-Cluster (1 IT-Support-Instanz)
 2.5 Erweitertes Single-Cluster (1 IT-Support-Instanz mit eigener Organisation)

2.1 Status-Quo-Szenario
Das erste Szenario wäre ein weitgehender Verzicht der Mitglieder auf die Fördermittel aus dBIR regio. Damit bliebe hinsichtlich der IT-Administration der Schulen der Mitglieder alles beim derzeitigen Stand. Die unabhängig davon bestehenden Vorteile aufgrund der Beratungsleistungen der Digitalen Schule FFB e. V. (im Folgenden bezeichnet als DSFFB) blieben damit unverändert bestehen. Eine Weiterentwicklung der Administration mit Synergieeffekten und weitergehende Einsparungsmöglichkeiten sind so voraussichtlich nicht zu erzielen.

2.2 Multi-Cluster-Szenario
Das zweite Szenario geht entsprechend der Anträge für dBIR regio von insgesamt 6 Clustern mit eigener IT-Infrastruktur aus. Hierbei sind erste Vorteile innerhalb der Cluster wie beispielsweise das Vorhalten von Poolgeräten sowie die clusterbezogene gemeinsame Verwaltung der Geräte möglich. Die clusterbezogenen Unterstützungszentren wären an unterschiedlichen Orten vorhanden. 

Dieses Szenario kann aber nur wenige Synergieeffekte heben. Durch die verteilte Gestaltung von Software-Updates und das ausschließlich clusterbezogene Aufsetzen von Neu-Geräten, aber auch durch die jeweils schulartbezogenen Dienstleistungen vor Ort sind insgesamt größere Anstrengungen als bisher für eine den Anforderungen genügende Unterstützungsleistungen erforderlich. Insgesamt beschäftigen die Mitglieder der DSFFB derzeit nach den bisherigen Erkenntnissen 14 Mitarbeiter, die zumindest auch für administrative Aufgaben für die Schulen zuständig sind. Die Zahl ist naturgemäß ständigen Veränderungen unterworfen, da der Arbeitsmarkt im IT-Bereich nach wie vor sehr volatil ist. Situationsabhängig stehen daher manchmal viele potenzielle Kräfte für einzelne Positionen zur Verfügung, manchmal können die Mitglieder niemanden finden. Die DSFFB geht nach bisheriger Schätzung bei Erfüllung der verteilten Aufgaben von folgender Größenordnung des Personalbedarfs insgesamt aus:
 
Landkreis                                   5,0 VZÄ
Germering                                   3,0 VZÄ
Puchheim/Eichenau/Alling                  3,0 VZÄ
Maisach                                  2,0 VZÄ
VG Mammendorf                          2,0 VZÄ
VG Grafrath/Moorenweis/Türkenfeld         1,5 VZÄ 
gesamt                                 16,5 VZÄ  
 
Daher besteht derzeit eine Unterdeckung und in dem sehr engen Markt sind voraussichtlich zusätzliche Mitarbeiter zu gewinnen. Die sechs Cluster ließen sich dennoch mit dem bestehenden Personal im Wesentlichen abbilden, einzelne Veränderungen wären noch erforderlich. 

Die Zuordnung des Personals könnte per Zuweisung an die DSFFB erfolgen, s. u.
 
2.3 Dual-Cluster-Szenario
 
Das dritte Szenario geht von zwei IT-Support-Zentren aus, einerseits für alle Schulen in Trägerschaft des Landratsamtes, andererseits für die Schulen in kommunaler Trägerschaft. Hier erhöht sich die Möglichkeit des Austauschs von Poolgeräten sowie ein abgestimmter Ansatz mit dem Schulamt für die Schulen in deren Zuständigkeitsbereich. Da die Mitgliedskommunen ihre Schulen schulartübergreifend gemeinschaftlich betreuen und die Geräte zentral verwalten können, reduziert sich der Personalaufwand nach auf derzeitigen Erkenntnissen beruhenden Schätzungen wie folgt:
 
Landkreis                                 5,0 VZÄ
Kreisangehörige Kommunen         7,0 VZÄ
 
Hintergrund dafür ist, dass durch die gemeinschaftliche Administration aller Geräte der Mitgliedskommunen insgesamt eine deutliche Reduktion des Arbeitsaufwands zu erwarten ist, die sich am Ende im Bereich von ca. 3.000 Stunden pro Jahr bewegen wird. Das hat zur Folge, dass Teile des Personals der Mitgliedskommunen für andere Aufgaben zur Verfügung stehen können. Diese Kapazitäten werden nach bisherigen Erkenntnissen in allen Verwaltungen dringend benötigt. 
 
Auch in diesem Szenario könnte die Zuordnung des Personals per Zuweisung an die DSFFB erfolgen, s. u.
 
2.4 Single-Cluster-Szenario
 
Das vierte Szenario geht von einem einzigen IT-Support-Zentrum für alle Schulen der Mitglieder der DSFFB aus. Dadurch erhöhen sich nicht nur die Möglichkeiten des Austauschs von Poolgeräten nochmals deutlich, sondern auch die Abstimmungsmöglichkeiten mit allen Akteuren - insbesondere über Neugeräte. Da der laufende IT-Support aufgrund des eingespielten Systems am Landratsamt in Zusammenarbeit mit den IT-Systembetreuerinnen und -betreuern (Level 1) an den Schulen übertragen werden kann, geht die DSFFB derzeit von einer weiteren Reduktionsmöglichkeit der praktischen Unterstützung vor Ort, insbesondere in den Bereichen Level 2 (eigene Mitarbeitende) und Level 3 (externe Firmen, Hersteller), um ca. 6.000 Stunden p. a. für den gesamten Mitgliedsbereich aus. Die Zuordnung kann hier ebenfalls über Zuweisungen erfolgen, s. u. Dabei sind neben den Mitarbeitern innerhalb des Landratsamts Zuordnungen aus Germering, Puchheim, Eichenau, Maisach, Mammendorf und Grafrath etc. erforderlich, aus den übrigen Mitgliedskommunen in Kontingenten wünschenswert.
2.5 Erweitertes Single-Cluster-Szenario
 
Das Szenario 5 ist das integrierteste, es enthält ein IT-Support-Zentrum, dem die Mitarbeiter nicht nur zugewiesen sind, sondern das diese dauerhaft beschäftigt. Dies ist der weitestgehende denkbare Zusammenschluss, der vor allem im Hinblick auf fachliche, disziplinarische und organisatorische Möglichkeiten die Realisierung als eigenen Geschäftsbetrieb voranbringen kann. Allerdings stehen diesem verschiedenen Interessen entgegen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Mitarbeiter diese Variante bevorzugen. Darüber hinaus bedarf es auch einer klaren Zustimmung der Entscheidungsgremien aller betroffenen Kommunen, sodass diese Variante unwahrscheinlich erscheint.

3. Bewertung der Szenarien 

Wenig zielführend ist die Realisierung des Szenarios 2.1 (Status-Quo-Szenario). Dieses bringt keinerlei Vorteil, vielmehr verlieren die betroffenen Kommunen Fördermittel in Höhe von ca. 900.000 €, da eine Weiterentwicklung kaum möglich ist. 
 
Das Szenario 2.5 (Erweitertes Single-Cluster) birgt die größten Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich Personalmanagement. Hier wird ein Wechselwille des derzeitigen Personals als unwahrscheinlich eingestuft.
 
Die Szenarien 2.2 (Multi-Cluster-Szenario) und 2.3 (Dual-Cluster-Szenario) bieten bereits günstige Voraussetzungen für die konkrete Umsetzung und damit Verbesserung der Strukturen. Erst in der Variante 2.4 (Single-Cluster-Szenario) werden die gewünschten Synergieeffekte und wichtige Einsparungspotentiale für die Kommunen erzielbar sein. 
 
Daher empfiehlt die Verwaltung die Realisierung des Szenarios 2.4 (Single-Cluster-Szenario) mit den dortigen Maßgaben. 
 
Um die Ziele im Rahmen von dBIR regio konzertiert realisieren zu können, wird die Beschaffung einer zentralen Servereinrichtung in Einzelkomponenten über die jeweiligen Cluster erforderlich sein, die zusammen ein IT-Support-Zentrum bilden, das die Hard- und Software-Infrastruktur aller Schulen der Mitgliedskommunen umfasst und die zukünftige Verwaltung voranbringt. Die konkret geplante Architektur der Umsetzung entnehmen Sie bitte dem anliegenden Ausschnitt der Präsentation der Mitgliederversammlung vom 08.11.2023. Die Mitgliedskommunen haben innerhalb des Förderprogramms dBIR-Regio bis zur Erreichung der Förderhöchstgrenze einen Finanzierungsanteil von 10 % zu übernehmen. 
 
 
4. Personalfragen 

Arbeitsrechtlich bestehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten für die Überlassung von Personal an die DSFFB. 
 
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Personal direkt bei der DSFFB zu beschäftigen. 
 
Der TVöD, bei dem alle Mitgliedskommunen tarifvertraglich gebunden sind, bietet verschiedene Möglichkeiten der Personalüberlassung an (Abordnung, Versetzung ...). Eine Prüfung durch die Personalverwaltung des Landkreises ergab hier als praktikabelste Möglichkeit die sog. Personalzuweisung, bei der es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt. Das Personal kann über einen befristeten Zeitraum zugewiesen werden. Sobald dieser Zeitraum drei Monate übersteigt, ist der Personalrat zu beteiligen. Die Zuweisung ist sachlich zu begründen und kann bis zu zwei Jahren erfolgen. Grundsätzlich kann die Zuweisung verlängert werden, soweit der Zuweisungsgrund sachlich darstellbar ist.

Angesichts der derzeitigen Arbeitsmarklage und der unkomplizierten personalwirtschaftlichen Abbildung empfiehlt die Verwaltung das Instrument der Personalzuweisung zu nutzen.  
5. Kostenausgleich 
 
Mitgliedskommunen, die Leistungen der DSFFB in Anspruch nehmen, haben nach Ziffer 5 der Beitragsordnung hierfür einen Verrechnungssatz nach den aktuellen Durchschnittskosten, die die Gemeindekasse für IT-Personal errechnet hat, umzusetzen. Dies waren zum Zeitpunkt der Vereinsgründung € 44,93. Zum 01.06.2023 wurde der Betrag auf € 48,41 festgelegt. Die Kosten für IT-Personal einschl. eines Büroarbeitsplatzes werden für 2023 auf € 64,06 festgelegt. Beide Angaben sind über die EG 10 zum TVöD definiert (siehe Gemeindekasse 2023, S. 497). Die Werte für das Jahr 2024 werden voraussichtlich wieder Anfang Juni 2024 veröffentlicht werden und anschließend den Mitgliedern bekannt gemacht.
 
Mitgliedskommunen, die Personal zuweisen, haben Anspruch auf Ersatz der Stundenleistungen im gleichen Umfang, wie dies Kommunen, die Leistungen in Anspruch nehmen, haben. Die Verrechnung von Leistungen einer Kommune, die eigenes Personal stellt, für Leistungen, die sie in Anspruch nimmt, erfolgt in gleicher Weise. Die Grundstruktur der Administrationsaufgaben über die DSFFB erfolgt stets auf diese Weise.
 
Die in Anspruch genommenen Leistungen sind über das Förderprogramm BayARn nach Auskunft der Regierung von Oberbayern innerhalb der zuwendungsfähigen Höchstbeträge refinanzierbar. 
Die Mitgliedsbeiträge sind aufgrund der strukturellen Zuordnung für die Beschaffungsaufgaben und den Abschluss von Rahmenverträgen nicht ersatzfähig über BayARn. Sie dienen der Finanzierung der Grundstruktur der DSFFB, insbesondere des dort beschäftigten Stammpersonals, der Kosten für Miete und des laufenden Betriebs. 
 
Die Leistungen sind nach Angaben des Steuerberatungsbüros der DSFFB, BRUMA Steuerberatung GmbH, Emmering steuerpflichtig.



Beschlussvorschlag:
1. 
Verlängerung des Mandats / Änderung der Zweckvereinbarung
Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Befugnis zur Digitalisierung der Schule vom 28.07.2022 mit folgendem Wortlaut in § 4 Abs. 2 der Zweckvereinbarung zu:
„Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem unterzeichneten Mitglied mit einer Frist von sieben Monaten zum Ende eines Schuljahres (31.07.), d.h. bis zum 31.12. des Jahres, ordentlich gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss beim Vorstand der Digitalen Schule FFB e.V. fristgerecht eingehen.“ 


2.
Aufbau eines IT-Support-Zentrums
       1.        Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Schaffung eines gemeinsamen IT-Support-                Zentrums entsprechend Ziff. 2.4 des Sachvortrags für alle Schulen der Mitglieder                 der Digitalen Schule FFB e. V. zu. 
 
       2.        Optional: Die Zuweisung kommunalen Personals der Gemeinde Türkenfeld erfolgt                 auf dem Wege der Zuweisung. Im Einzelnen wird die Verwaltung beauftragt, die                 Zuweisung         einschließlich vorzunehmender Kontingente vorzubereiten und                         durchzuführen.
 
       3.        Die Inanspruchnahme von Leistungen der Digitalen Schule FFB e. V. im Rahmen                 der Administration der Schul-IT der Gemeinde Türkenfeld erfolgt über die                                 Beitragsordnung der Digitalen Schule FFB e. V. als Verrechnungsleistung für                         Mitglieder. 
 
               4.        Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Empfehlungen der                                 Digitalen Schule FFB e. V. die im Rahmen des Förderprogramms                                 dBIR-Regio erforderlichen Hard- und                                                                 Software-Beschaffungen vorzunehmen. Der                                                         kommunale Anteil in Höhe von 10 % der Gesamtsumme bis zur Höhe                                 des                         Förderhöchstbetrages ist im Haushalt des                                         Schulverbandes unter der Haushaltsstelle im VWHH 2110.5701/2130.5701                         und im VMHH 2110.9350/2130.9350.... eingestellt. Die Digitale Schule FFB                         e. V. bereitet gemeinsam mit der Gemeinde Türkenfeld und dem                                         Schulverband Türkenfeld vergaberechtlich die Beschaffung vor.

Beschluss 1

1. 
Verlängerung des Mandats / Änderung der Zweckvereinbarung
Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Befugnis zur Digitalisierung der Schule vom 28.07.2022 mit folgendem Wortlaut in § 4 Abs. 2 der Zweckvereinbarung zu:
„Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem unterzeichneten Mitglied mit einer Frist von sieben Monaten zum Ende eines Schuljahres (31.07.), d.h. bis zum 31.12. des Jahres, ordentlich gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss beim Vorstand der Digitalen Schule FFB e.V. fristgerecht eingehen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Aufbau eines IT-Support-Zentrums
  1. Der Gemeinderat Türkenfeld stimmt der Schaffung eines gemeinsamen IT-Support-Zentrums entsprechend Ziff. 2.4 des Sachvortrags für alle Schulen der Mitglieder der Digitalen Schule FFB e. V. zu. 
 
  1. Optional: Die Zuweisung kommunalen Personals der Gemeinde Türkenfeld erfolgt auf dem Wege der Zuweisung. Im Einzelnen wird die Verwaltung beauftragt, die Zuweisung einschließlich vorzunehmender Kontingente vorzubereiten und durchzuführen.
 
  1. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Digitalen Schule FFB e. V. im Rahmen der Administration der Schul-IT der Gemeinde Türkenfeld erfolgt über die Beitragsordnung der Digitalen Schule FFB e. V. als Verrechnungsleistung für Mitglieder. 
 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Empfehlungen der Digitalen Schule FFB e. V. die im Rahmen des Förderprogramms dBIR-Regio erforderlichen Hard- und Software-Beschaffungen vorzunehmen. Der kommunale Anteil in Höhe von 10 % der Gesamtsumme bis zur Höhe des Förderhöchstbetrages ist im Haushalt des Schulverbandes unter der Haushaltsstelle im VWHH 2110.5701/2130.5701 und im VMHH 2110.9350/2130.9350.... eingestellt. Die Digitale Schule FFB e. V. bereitet gemeinsam mit der Gemeinde Türkenfeld und dem Schulverband Türkenfeld vergaberechtlich die Beschaffung vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2024 09:47 Uhr