Bauantrag; Bestandssicherung Betriebsgelände FlNr. 971/2, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates + Genehmigung HH 21.03.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück mit der FlNr. 971/2, Gemarkung Türkenfeld, befindet ein Betriebsgelände, auf dem bauliche Anlagen errichtet wurden, die nach Feststellung des Landratsamtes bisher (teilweise) nicht genehmigt wurden. Zur Bestandssicherung wurde nun ein Bauantrag eingereicht.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Demnach können bauliche Erweiterungen zugelassen werden, wenn es sich um einen zulässigerweise errichteten Betrieb handelt und wenn die Erweiterungen im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen sind. Ob es sich bei den im Bauantrag dargestellten Objekten um eine angemessene Betriebserweiterung handelt, wird von der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.

Betrieb:
Bei der Firma handelt es sich um eine Spenglerei, die zulässigerweise im Außenbereich errichtet wurde. Das Gelände auf dem sich der Betrieb befindet, wurde zunächst für den Betrieb eines Sägewerkes genutzt. Danach befand sich eine „Ashaltkocherei“ auf dem gleichen Gelände. Mit der genehmigten Nutzungsänderung im Jahr 2001 wurde bereits der Spenglerei die Nutzung der Lagerhalle zur Nutzung als Büroflächen und zu Wohnzwecken erlaubt bzw. genehmigt.


Hinweis:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die baurechtliche Privilegierung von Erweiterungen bestimmter baulicher Anlagen im Außenbereich gestärkt. Das Gericht befürwortet eine weite Auslegung von § 35 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und hat eine insoweit bestehende Kontroverse in Rechtsprechung und Literatur höchstrichterlich geklärt. Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen für eine angemessene bauliche Erweiterung von gewerblichen Betrieben im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz Nr. 6 BauGB konkretisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2018 09:01 Uhr