Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg, Aufstellung des Bebauungsplanes "Warmfreibad", Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 2

Pressetaugliche Texte

Anlass des Bebauungsplanes ist die Änderung am Warmfreibad des Landkreises Landsberg am Lech. Die Wasserflächen sollen verkleinert werden, die Sport- und Freizeitnutzung soll durch einen Hotelbetrieb mit Gastronomie abgerundet werden.

Der Entwurf wurde vom Architekturbüro XXX  angefertigt und liegt mit Plandatum vom 21.09.2018 vor. Die Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von 17.04.2019 bis 17.05.2019.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Gemeinde Türkenfeld nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes betroffen, daher sind keine Einwände oder Bedenken vorzubringen.  

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt keine Einwände oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Greifenberg „Warmfreibad“ vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr