Erweiterung des bestehenden Balkones auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Härtl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 5

Pressetaugliche Texte

Am bestehenden Wohnhaus befindet sich auf der süd-westlichen Seite ein Balkon. Dieser soll erweitert werden. Die Fläche der Erweiterung beträgt 4,50 m x 1,50 m.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Härtl“. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück Baugrenzen vor. Gemäß den Festsetzungen Nr. 4c, dürfen im Rahmen der zulässigen GRZ und GFZ Überschreitungen der Baugrenzen bis zu 2,25 m für Balkone erfolgen. Durch den Anbau wird diese zulässige Überschreitung nochmals um 1,50 m überschritten und bedarf daher einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Härtl“.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkones auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze um weitere 1,50 m wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr