Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes "Echinger Wegäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11 Gemarkung Türkenfeld soll ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 10,60 m x 9 m errichtet werden. Das Gebäude hat eine Wandhöhe von 6,35 m. Das Dach wird als Krüppelwalmdach mit einer Dachneigung von 22° errichtet. Am Gebäude ist eine Garage mit einer Grundfläche von 36,66 m² geplant. Die Garage ist mit Flachdach geplant.

Der einfache Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ sieht eine max. GRZ von 0,26 vor, welche aber z.B. durch Zufahrten bis zu einer Gesamt-Grundflächenzahl von 0,50 überschritten werden kann.

Für das Vorhaben wird eine Befreiung von dieser Festsetzung beantragt. Das Vorhaben mit Zufahrt hat eine Gesamt-GRZ von 0,57 was sich durch die Lage des Grundstücks in zweiter Reihe begründet.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/11  nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird zum Bauantrag und zur Befreiung von der Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die Gesamt-GRZ erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr