Antrag auf Vorbescheid, Neubau von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen sollen zwei Doppelhaushälften errichtet werden. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 13,00 m x 12,00 m. Das Gebäude wird mit einer Wandhöhe von 6,50 m und einem Satteldach mit 35° Dachneigung geplant.
Pro Doppelhaushälfte werden zwei Stellplätze errichtet, eine Garage und ein Stellplatz.
Beantragt wird der Erlass eines Vorbescheides.
Das Grundstück hat eine Fläche von 1.130 m². Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Bereits im Jahr 2013 wurde der Antrag auf Vorbescheid im Gemeinderat behandelt. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Bei einer 2010 statt gefundenen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen nur unter Einbezug der Fl. Nr. 178/3 sowie einer Teilfläche aus Fl. Nr. 178 überplant werden kann.
In einem Schreiben aus September 2013 teilte das Landratsamt mit, dass die derzeitige Bebauung östlich und westlich auf gleicher Höhe des betroffenen Grundstücks endet. Das Landratsamt hält hier ein Planungsbedürfnis für gegeben (Bebauungsplan/Ortsabrundungssatzung), da das Bauvorhaben nicht von drei Seiten von Bebauung umgeben ist und es sich hier um eine spornartige Entwicklung in den Außenbereich hinaus handelt.
Seit 2013 ergaben sich gegenüber dieser Auffassung keine Änderungen.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 193/1 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr