Grundsatzbeschluss Ausbau Ortszentrum bzw. Bahnhofstraße => 1. Bauabschnitt sowie Wasserleitung und Oberflächenwasser-Beseitigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Hinweis: Der zuständige Planer, Herr Kurz, wird in der Sitzung anwesend sein und den von der Teilnehmergemeinschaft beschlossenen Planungsstand dem Gemeinderat und der anwesenden Öffentlichkeit vorstellen. Herr Kurz steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Seit Jahrzehnten wird in unserer Gemeinde der Ausbau des Ortszentrums (beginnend ab der Kreuzung Moorenweiser-/Zankenhausener/-Bahnhofstraße) sowie der Bahnhofstraße (inkl. Umgriff Dorfweiher) diskutiert. Gemeinsames Ziel war und ist es, unser Ortszentrum dauerhaft aufzuwerten sowie die Verkehrsführung an geänderte Bedürfnisse anzupassen und dabei mehr Raum für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen. Ebenso muss es unser Ziel sein, die Jahrzehnte alte Wasserleitung sowie die Oberflächenentwässerung zu ertüchtigen.
Ursprünglich war geplant, die Maßnahme im Rahmen der Dorfentwicklung in einem Zug zu realisieren (= Ortszentrum bis Ende Bahnhofstraße). Aus mehreren Gründen - nicht zuletzt einem sehr aufwändigen wasserrechtlichen Verfahren im Umfeld Dorfweiher - erscheint dieser Ausbau „in einem Zug“ nun nicht mehr sinnvoll. Vielmehr herrscht unter allen Beteiligten (Amt für ländliche Entwicklung, Beteiligte Fachplaner, ....) Einigkeit, die Maßnahme in zwei Bauabschnitt zu teilen.

Bauabschnitt EINS beginnt demnach an der Kreuzung Moorenweiser-/Zankenhausener/-Bahnhofstraße und endet an der Kreuzung Bahnhofstraße / Weiherstraße.

Die Maßnahmen im Bauabschnitt EINS wiederum teilen sich in ZWEI Verantwortungsbereiche:

Verantwortungsbereich EINS (= Bauherr formal das Amt für ländliche Entwicklung, vertreten durch die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft - in Abstimmung mit der Gemeinde => alle Ratsmitglieder sind eingeladen, an den Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft teilzunehmen; ebenfalls wurde angeregt, Ortstermine gemeinsam zu absolvieren):
  • Grundzüge der Planung
  • sämtliche gestalterischen Aspekte
  • sämtliche Aspekte der Verkehrsführung, etc.
  • sämtliche Aspekte des Erhalts bzw. bauliches „zukunftsfähig-machen“ unseres Ortskerns. Damit gemeint ist z. B. die Neugestaltung der Verkehrsflächen vor dem Linsenmann-Haus, die Sanierung des Drexl-Hofs (Vereinbarungen bereits unterzeichnet), Neugestaltung des Umgriffs der Kirche außerhalb der Friedhofsmauer, Herstellung zusätzlicher Parkflächen auf dem Pfarrhof-Grundstück (Vereinbarungen bereits unterzeichnet), Neugestaltung Eingangsbereich Friedhof, Neugestaltung sämtlicher Verkehrsflächen im Umfeld der Maßnahme.

Die Pläne entsprechen 1:1 der in den Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft gezeigten Versionen und sind im RIS einsehbar.

Zu erwähnen ist, dass die Planung hierfür bereits seit einigen Jahren laufen. Zuletzt wurden Grundabtretungen auf den Weg gebracht und Feinadjustierungen durch die Teilnehmergemeinschaft vorgenommen. Auch wurde der Gemeinderat in regelm. Abständen über den Fortgang der Planungen informiert.

Die durch das Planungsbüro Kurz erstellte Kostenschätzung kalkuliert für alle Maßnahmen im Verantwortungsbereich EINS Kosten in Höhe von 1.040.987,50 €
Vsl. 62,5% hiervon trägt das Amt für ländliche Entwicklung. Der Restbetrag ist von der Gemeinde aufzubringen (vgl. heutiger Beschluss).

Wie das ALE auf Nachfrage von Ersten Bürgermeister Staffler vor Kurzem mitgeteilt hat, dauert die amtsinterne Prüfung der Ausschreibungsunterlagen vsl. sechs Monate. Nachdem geplant ist, die Ausschreibungen über den Winter 2020/21 auf den Weg zu bringen und die Baumaßnahme „Bauabschnitt EINS“ im Jahr 2021 umzusetzen, ist eine gewisse Eile angezeigt, um den Zeitplan nicht zu gefährden. 

Verantwortungsbereich ZWEI (= Bauherrin Gemeinde Türkenfeld):
Im Verantwortungsbereich ZWEI, bei welchem die Gemeinde als Bauherrin auftritt, sind folgende Gewerke enthalten:
  • Neubau der Wasserleitung => nach Meinung von Fachleuten ist es zwingend notwendig, bei einem kompletten Öffnen der Straßenoberfläche auch die darunter liegende Wasserleitungen zu erneuern. Diese sind im Status quo jahrzehntealt. Bereits im Jahr 2019 hat der Gemeinderat darum einen Fachplaner beauftragt, die Maßnahme zu planen. Das Ergebnis der Planungen wird in der heutigen GR-Sitzung durch den verantwortlichen Ingenieur vorgestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Austausch der Wasserleitungen ein Gebot der Nachhaltigkeit ist.  
  • OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG => ebenfalls ist es notwendig, die Oberflächenentwässerung zu ertüchtigen. Entsprechende Planungen werden erstellt und sind derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.

Die für den Verantwortungsbereich ZWEI anfallenden Kosten belaufen sich nach aktueller Schätzung auf:
Regenwasserkanal im Bauabschnitt 1: 292.041,55 €
Regenwasserkanal im Bauabschnitte 2: 679.456,26 €
Wasserleitung: Betrag wird ergänzt durch Hr. Ing. Kraus.

Die anfallenden Kosten müssen zunächst durch die Gemeinde verauslagt werden; bei der Neukalkulation der Wasser- bzw. Abwassergebühren werden diese dann (analog aller anderen Investitionen in unser Netz) auf die Gebührenzahler umgelegt. Der Gesetzgeber schreibt den Kommunen vor, z. B. die Wasserversorgung „kostendeckend“ anzubieten. Sprich: Weder dürfen damit Gewinne erzielt werden noch Verluste. Die Erfahrungen anderer Gemeinden zeigen, dass durch Erneuerungsarbeiten wie die hier vorgeschlagene die Gebühren zwangsläufig temporär steigen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies aber alternativlos. Eine frühzeitige Bürgerinformation soll hier für Verständnis werben. 

Wichtig ist, dass die Verantwortungsbereiche EINS und ZWEI zwingend in einem Zug ausgeführt werden; idealerweise in Teilen sogar von den identischen Firmen, was eine parallele (gemeinsame) Ausschreibung der Gewerke erfordert. Die Bauarbeiten können nur durch eine „Arbeit Hand in Hand“ gut gelingen.

Beschluss

Der Gemeinderat
A) stimmt der Durchführung der im Sachvortrag als „Verantwortungsbereich EINS“ beschriebenen Baumaßnahme zu und beschließt die anteilige Kostenübernahme auf Basis der vorgelegten Kostenschätzung durch die Gemeinde (Procedere analog bisheriger Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung, z. B. Echinger Straße Zankenhausen). Der Gemeinderat soll laufend über den Fortgang der Planungen bzw. dann auch Arbeiten informiert werden. 
B) beschließt die Sanierung bzw. Ertüchtigung der im Sachvortrag als „Verantwortungsbereich ZWEI“ beschriebenen Komponenten der gemeindlichen Daseinsvorsorge (Wasser, Entwässerung, ...). Vor einer finalen Auftragsvergabe werden dem Gremium entsprechende Angebote vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 10:40 Uhr