Neukalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser / hier: Vorstellung der Kalkulationsergebnisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung), 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beratend 3

Pressetaugliche Texte

Wie dem neu gewählten Gemeinderat bereits zum Amtsantritt angekündigt, war eine Neukalkulation der Gebühren für WASSER und ABWASSER unerlässlich. Durchgeführt wurde die Neukalkulation in den letzten Monaten durch ein hierauf spezialisiertes und auch für andere Gemeinden im Landkreis tätiges Büro (Büro für Kommunale Dienstleistung u. Beratung Peter).

Zahlen, Daten, Fakten (bezogen auf das Abrechnungsjahr 2019/20):
  • Zahl der Hausanschlüsse im Gemeindegebiet (Wasser/Abwasser): ~ 1.174
  • Durchschnittliche Gebühren WASSER je Anschluss/ Haushalt: 285,24 €
    (davon rechnerischer Wert anteilige Anschluss-Grundgebühr 25,57 €)
  • Durchschnittliche Gebühren ABWASSER je Anschluss/ Haushalt: 225,18 €

In der WASSER-Gebühr ist auch die sog. Anschluss-Grundgebühr enthalten (vgl. Satzung). Insofern kann nicht immer 1:1 von den entrichteten EURO-Beträgen auf den individuellen Verbrauch geschlossen werden. WASSER unterliegt auch der Mehrwertsteuer-Pflicht (für die Gemeinde de facto ein „durchlaufender Posten“).

Nachrichtlich: Um Gemeinderat und Bürgerschaft eine Vorstellung von den rechnerisch aufgelaufenen Defiziten zu Lasten des Gemeindehaushalts zu geben, werden diese nachfolgend summiert seit dem Jahr 2015 dargestellt
Rechnerisches Defizit in Summe seit dem Jahr 2015: ~ 1,3 Mio. EUR 
(davon WASSER: ~ 500 TEUR und ABWASSER ~ 800 TEUR, Beträge abgeleitet aus dem gemeindlichen Verwaltungshaushalt, Rechnungsergebnis UA 8150 Wasserversorgung und UA 7000 Abwasserbeseitigung).

Warum ist die Neukalkulation notwendig?
Gesetzlich ist die Gemeinde dazu verpflichtet, Wasser und Abwasser „kostendeckend“ anzubieten. Das heißt, dass mit WASSER und ABWASSER grundsätzlich kein Gewinn für den Gemeinde-Säckel erwirtschaftet werden darf. Ebenfalls darf dauerhaft kein Verlust entstehen. Eben diese Verluste in teils beträchtlicher Höhe sind in den letzten Jahren angefallen und können nicht länger ignoriert werden. Dies hat auch die überörtliche Rechnungsprüfung kritisch angemerkt. Die Anpassung der WASSERGEBÜHREN im Jahr 2018/19 war rückblickend betrachtet nicht ausreichend. Hinzu kommt, dass wir, wie viele andere Kommunen, die Jahrzehnte alten Netze kontinuierlich in Schuss halten müssen, um langfristige Groß-Schäden zu vermeiden. Ziel muss es sein, die hohe Trinkwasser-Qualität zu erhalten und durch eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften zu leisten.  
Festzustellen ist darüber hinaus, dass die sog. „Last im System“ (= der Verbrauch und damit Durchfluss von Wasser bzw. Abwasser) kontinuierlich zunimmt und teilweise auch größeren Schwankungen unterworfen ist. Dies hat sicher auch mit den trockeneren Sommern und dem hier steigenden Wasserbedarf zu tun.  

Was hat die Neukalkulation der Gebühren für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 ergeben? (zu sehen als Beschlussvorschlag für die heutige Sitzung; siehe nachfolgende Tagesordnungspunkte)
WASSER: neue Gebühr ab 1.4.21 => 2,29  €/ m³  (bisher 1,53 €/ m³ => damit + ~ 50%)
Die Hausanschluss-Grundgebühr bleibt unverändert!
ABWASSER: neue Gebühr ab 1.4.21 =>  2,72€/ m³  (bisher 1,71 €/ m³ => damit + ~ 59%)

Eine detaillierte Herleitung der Gebühren-Kalkulation wurde dem Gemeinderatskollegium via RIS bereitgestellt.

Was bedeutet die Erhöhung rechnerisch für einen Haushalt (Durchschnittsverbraucher)?

Ø BISHER Jahr
Ø BISHER Monat
Ø NEU Jahr
Ø NEU Monat
WASSER
285,24 €
23,77 €
~ 380 €
31,90 €
ABWASSER
225,18 €
18,77 €
358,04 €
29,84 €
Prognose auf Grundlage der Verbrauchswerte 2020 (Durchschnitt!). Wasser-Gebühr beinhaltet Grundgebühr, weshalb nur Näherungswert möglich.

Warum steigen die Gebühren so stark?
  • Kostenintensive Instandhaltungsarbeiten: 
    Sowohl im Bereich WASSER (schrittweise Ertüchtigung von Wasserleitungen im Gemeindegebiet, steigende Zahl an kostenintensiven Rohrbrüchen, …) wie auch im Bereich ABWASSER (Ertüchtigung Stauraumkanal, Komplett-Befahrung des Netzes, Einbau automatisierter Überwachungs- und Steuerungsanlagen…) hat die Gemeinde in den letzten Jahren massiv Geld in die Hand genommen bzw. plant weitere konkrete Maßnahmen; nicht selten wurden dabei sechsstellige Beträge fällig. Die Maßnahmen waren und sind wichtig, um langfristig weit größere Schäden an den eigentlich gut gepflegten Netzen zu vermeiden.
  • Steigende laufende Kosten für die Betriebsführung:
    Beide Netze (WASSER + ABWASSER) unterliegen kontinuierlich steigenden fachlichen Anforderungen an den laufenden Betrieb. Die Gemeinde hat sich analog zu vielen anderen kleineren Kommunen entschlossen, fachkundige Partner mit den Aufgaben zu betrauen. Die Betriebsführung WASSER liegt darum in Händen der Stadtwerke Fürstenfeldbruck; verantwortlich für den Betrieb unseres ABWASSERNETZES ist der Abwasserzweckverband Grafrath. Beide Anbieter halten fachkundiges Personal und 24-Stunden-Ansprechpartner vor.
  • Steigende Einstandspreise für Wasser und Abwasser:
    Auch in diese Anlagen (Trinkwasserbrunnen und Kläranlage) müssen die Betreiber kontinuierlich investieren. Hier arbeitet Türkenfeld mit der Nachbargemeinde Grafrath zusammen. Die Gemeinde Grafrath ist darum auch Lieferantin unseres Trinkwassers; der Abwasserzweckverband kümmert sich in seinen Kläranlagen um die ordnungsgemäße Entsorgung unserer Abwässer.

Was machen andere Kommunen?
Vielen anderen Kommunen geht es ganz ähnlich: In die Jahre kommende Netze erfordern kontinuierliche Instandhaltungsaufwände bei gleichzeitig steigenden laufenden Kosten. Grafrath beispielsweise hat darum schon im Jahr 2017 die Gebühren in ganz ähnlicher Art und Weise erhöht (damals Wasser 2,08 €/m³ / Abwasser 2,58 €/m³). Ein weiteres Beispiel: Geltendorf verlangt je m³ Wasser lt. Homepage 2,89 €. Selbstverständlich gibt es auch Kommunen, in denen die Preise unter den für Türkenfeld nun kalkulierten Werten liegen. Entscheidend ist hier immer die lokale Versorgungssituation, der Zustand der Netze, …. Auch die Größe möglicher Zweckverbände, etc. kann eine Rolle spielen.

Warum wurden die Gebühren nicht früher stärker erhöht, um einen so massiven Sprung zu vermeiden?
Einige der wesentlichen und kostenintensiven Maßnahmen haben erst nach den letzten Gebühren-Anpassungen stattgefunden. Gleiches gilt für die Übergabe wesentlicher Teile der Betriebsführungsaufgaben im Umfeld Abwasser und damit einhergehender laufender Kosten. De facto muss sich die Gemeinde jetzt das in den letzten Jahren zu wenig eingenommene Geld verteilt über mehrere Jahre zurückholen. Die Erhöhung der WASSERGEBÜHREN im Jahr 2018 war rückblickend betrachtet nicht ausreichend.
Die ABWASSERGEBÜHREN wurden letztmals im Jahr 2017 neu kalkuliert (und im Zuge der Kalkulation leicht gesenkt (neuer Wert: 1,71 €/m³ / zuvor 1,80 €/m³). Zum damaligen Zeitpunkt waren wesentliche Kostentreiber nicht absehbar.

Wann werden die Gebühren wieder sinken?
Das ist schwer zu sagen und hängt maßgeblich von den weiteren Maßnahmen ab, die notwendig sind, um die Netze in einem guten Zustand zu halten. Grafrath beispielsweise konnte zwischenzeitlich den Wasserpreis wieder senken.

Ab wann gelten die neuen Gebühren?
Entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse vorausgesetzt, gelten die neuen Gebührensätze ab 1.4.21.

Wie können derartige Schwankungen in Zukunft vermieden werden?
Hier sind zwei Stellschrauben zu nennen, die nach Meinung des Bürgermeisters zukünftig genutzt werden sollen:
1)        Die Kalkulation der Gebühren soll regelmäßig erfolgen; gängige Praxis – auch nach Meinung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes – ist ein Zeitraum von vier Jahren. So ist es möglich, kurzfristiger auf Entwicklungen zu reagieren.
2)        Ebenfalls ist es ausdrücklich erlaubt, sog. „Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen“ zu bilden. Auch dieses Instrument kann in Zukunft helfen.

Besteht für den Gemeinderat ein politischer Gestaltungsspielraum bei der Preisfestsetzung?
Der „politische Gestaltungsspielraum“ bei den Kalkulationen ist minimal, weil eine gesetzliche Pflicht zur Kostendeckung besteht und wir im Umkehrschluss mögliche Überschüsse mit der nächsten Kalkulation (identisch zu den Müllgebühren, …) automatisch an die Gebührenzahler zurückerstatten müssten (bzw. die Gebühren dann umso mehr sinken würden). Durch den Gemeinderat minimal steuerbar ist der Zeitpunkt aufschiebbarer Maßnahmen.

Eine Neukalkulation der sog. „Beiträge“ (= fällig beim Anschluss neuer Bauten) erfolgt im Nachgang.




KEIN BESCHLUSSVORSCHLAG
 
Dieser TOP dient der ausführlichen Darstellung des Sachverhalts. Die zur Anpassung der Gebühren formal notwendigen Satzungsbeschlüsse werden in den Folge-TOPs gefasst (getrennt nach Wasser und Abwasser).

Datenstand vom 25.02.2021 16:20 Uhr