Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen; Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 266/1 Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 12

Pressetaugliche Texte

Das 1.075 m² große Grundstück Fl. Nr. 266/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Geplant ist die Errichtung einer Garage an der nord-westlichen Grundstücksgrenze. Diese Garage hat eine Grundfläche von 9,00 m x 5,40 m. Da auf dem Grundstück bereits Grenzbebauungen errichtet wurden (11,6 m und 4,50m), wird die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 m um 10,1 m überschritten. Dies stellt eine Abweichung dar.



Begründet wird der Antrag damit, dass auch in der Umgebung deutlich höhere Grenzbebauungen vorhanden sind. Auch auf dem Nachbargrundstück liegt die Grenzbebauung bei ca. 20 m (+ 2 kleinere Hütten, die nicht exakt bemaßbar sind aus den Satelliten-Bildern). Für diese Bebauungen liegen Genehmigung vor (aus den 1970er Jahren). 

Ergänzend: Der einfache Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“ stellt im Bereich des Grundstücks ein Bodendenkmal dar. Deshalb ist eine Grabungserlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG zu beantragen. Die genaue Situierung des Bodendenkmals und dessen Tiefen-Lage sind nicht bekannt. Umliegend wurde besagtes mögliches Denkmal überbaut. Das Denkmal ist mittlerweile nicht mehr gelistet (vgl. Bay. Landesamt f. Denkmalpflege); insofern sollte die die Überbauung problemlos möglich sein.

Auszug aus dem Bebauungsplan:
 




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Abweichungsantrag für die Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“ behandelt. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung der maximalen Grenzbebauung von 15 m um 10,1 m auf insgesamt 25,1 m.
Gleichzeitig wird das gemeindliche Einvernehmen zur Grabungserlaubnis erteilt.
Ergänzt während der Sitzung: Auf Bitten von GR S. Schneller: Grundlage für die Zustimmung ist die bereits auf dem Nachbargrundstück bestehende Grenzbebauung.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Abweichungsantrag für die Grenzbebauung auf dem Grundstück „Germanenstraße 5“ behandelt. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung der maximalen Grenzbebauung von 15 m um 10,1 m auf insgesamt 25,1 m.
Gleichzeitig wird das gemeindliche Einvernehmen zur Grabungserlaubnis erteilt.
Ergänzt während der Sitzung: Auf Bitten von GR S. Schneller: Grundlage für die Zustimmung ist die bereits auf dem Nachbargrundstück bestehende Grenzbebauung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Datenstand vom 18.06.2021 08:28 Uhr