Anstehende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Kläranlage Grafrath sowie steigender Finanzbedarf im Umfeld "Abwasser" / Vorstellung der Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung sowie Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen und der "Art der Gegenfinanzierung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ausgangslange:

  1. Anfang 2021 hat der Gemeinderat eine Anpassung der Abwassergebühren beschlossen. Die seit 1.4.21 geltenden Abwassergebühren waren so kalkuliert, dass eine „schwarze Null“ bei moderaten Abschreibungen und kleineren Sanierungstätigkeiten darstellbar ist. 
    Mit der raschen Neukalkulation der Gebühren durch ein externes Büro zum 01.04.2012 wurde auch eine Prüfungsanmerkung der überörtlichen Rechnungsprüfung geschlossen. 
    Die im Jahr 2021 durchgeführte Neukalkulation setzte auf den Daten der Vorjahre auf, wobei viele Faktoren der vorangehenden Gebührenkalkulation als gesetzt galten.
  2. Im Juli 2021 wurde klar, dass eine Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath in den kommenden Jahren unausweichlich ist. Türkenfeld ist an den anfallenden Kosten mit ~ 40% beteiligt (~ 2 Mio. EUR). Im Rahmen der Oktober-Sitzung des Gemeinderats wurde das Ratsgremium und die Öffentlichkeit ausführlich über die anstehende Ertüchtigungsmaßnahme informiert. Eine Arbeitsgruppe hat sich seit September mit Möglichkeiten der Gegenfinanzierung befasst, die im Rahmen dieser Sitzungsvorlage vorgestellt werden.
  3. Darüber hinaus wurde in den vergangenen Monaten eine Bestandsaufnahme im Kontext Abwasser gestartet. Diese förderte zu Tage, dass in den Folgejahren deutlich mehr Geld in die laufende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des Abwassernetzes, die Pumpanlagen und die Netzdokumentation investiert werden muss, um gesetzl. Anforderungen zu erfüllen. Hinzu kommen temporär steigende Kosten für die Abwasserentsorgung als solche (steigende Energiekosten, etc.).
  4. Alle Informationen zum Thema (umfangreiche Sachvorträge, etc.) sind online einsehbar und wurden über Mitteilungsblatt und Gemeindehomepage i. S. einer transparenten Kommunikation bereitgestellt. 



Bitte beachten: Alle in diesem Sachvortrag genannten Zahlen stellen erste Kostenschätzungen dar, die sich im Lichte der aktuellen Entwicklungen ändern können. 



A
Möglichkeiten der Finanzierung aus „Türkenfelder Sicht“ / Empfehlung

ERTÜCHTIGUNG DER KLÄRANLAGE:

Nachdem die Sinnhaftigkeit der Kläranlagen-Ertüchtigung sowohl ökonomisch wie ökologisch außer Frage steht, hat sich, wie angekündigt, eine Arbeitsgruppe mit der Frage der Finanzierung des Projekts aus Türkenfelder Sicht eingehend befasst. Hierzu fand u. A. am 17.11.2021 ein Termin statt, an dem neben Bgm. Staffler und GL Mang auch Frau Peter (Fachbüro f. kommunale Kalkulationen + Finanzierung), Hans Aigner sowie als Vertreter des Abwasser-Zweckverbandes die Herren Heldeisen und Folger teilgenommen haben. Nach eingehender Beratung wurde folgendes Fazit gezogen, das dem Gemeinderat heute vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll:

Rahmenbedingung:
Der „Türkenfelder Anteil“ an der Kläranlagen-Ertüchtigungsmaßnahme beläuft sich auf vsl. ~ 2 Mio. Euro, wobei vsl. ~ 350 TEUR über staatliche Zuschüsse refinanziert werden können (=> staatliche Zuschüsse im Moment offen). 

Handlungsempfehlung:
Es erscheint sinnvoll, den verbleibenden Restbetrag von ~ 1,65 Mio. EUR analog dem geplanten Modell im Zweckverband (= Gemeinden Grafrath und Kottgeisering) zu finanzieren. D. h., 
a)        ein kleinerer Teil finanziert aus Eigenmitteln, die im Türkenfelder Fall anteilig über (Sonder)-Rücklagen im Kontext Abwasser zu bestreiten wären (Höhe Abhängig von exakten Zahlungspflichten nach Baufortschritt und bis dahin „angesparter“ Mittel, ggf. ergänzend zwischenfinanziert über ein internes „Darlehen“ der Gemeinde) sowie ein
b)        größerer Teil, der in Form eines Darlehens, das – vereinfacht dargestellt – durch den Zweckverband für alle drei beteiligten Gemeinden aufgenommen und über vsl. 20 Jahre finanziert wird.

Sowohl Eigenmittel wie auch Darlehen (bzw. dessen Rückzahlung inkl. üblicher Nebenkosten) können nur über die Abwassergebühren oder einen Verbesserungsbeitrag (und damit die Bürgerinnen und Bürger) refinanziert werden. Die anstehende Investition verursacht – unabhängig von der Art der Gegenfinanzierung - entsprechende Abschreibungen, die z. B. mit in die Gebührenkalkulation einfließen würde. Eine dauerhafte Quer-Subventionierung der Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen im Kontext Abwasser aus dem Gemeindehaushalt ist nicht zulässig.  Nachdem die Ertüchtigungsmaßnahme bereits im Jahr 2022 starten soll, ist ein Grundsatzbeschluss über die Art und Weise der Gegenfinanzierung i. R. d. heutigen Sitzung unerlässlich.

Wichtig zu wissen: Türkenfeld hat über Jahrzehnte die Abwassergebühren im Vergleich zu Grafrath und Kottgeisering (= Mitglieder im Zweckverband) sehr niedrig angesetzt, wobei ein und dasselbe Entsorgungssystem verwendet wird. Insofern verfügt der Zweckverband heute über beträchtliche Rücklagen, auf die Türkenfeld im Kontext „Abwasser“ nicht zurückgreifen kann. Im Gegenteil: Die im Jahr 2021 beschlossene deutliche Erhöhung der Abwassergebühren in der Gemeinde Türkenfeld dient primär dazu, Betriebskostensteigerungen abzufedern und teils große Defizite aus der Vergangenheit ansatzweise aufzuholen. Auch nach der im Jahr 2021 beschlossenen Erhöhung liegen die Abwassergebühren in Türkenfeld spürbar unter den Gebühren der Gemeinden Grafrath und Kottgeisering. Angesichts der nun anstehenden und seit Sommer 2021 bekannten großangelegten Ertüchtigung der Kläranlage kann dieser vermeintliche Vorteil aus der Vergangenheit vermutlich nicht mehr aufrechterhalten werden. Hinzu kommt, dass Investitionen nochmals stärker auf die Abschreibung und damit die Gebühren wirken. 

ZUSÄTZLICHER FINANZBEDARF IN FOLGE NEUER ERKENNTNISSE ZUM INVESTITIONS- UND SANIERUNGSBEDARF: 
Die Gemeindeverwaltung hat die letzten Monate genutzt, um gemeinsam mit dem Zweckverband und unter Einbindung von Fachbüros ein grobes Bild von weiteren Sanierungsbedarfen zu zeichnen. Hierbei sind folgende Punkte zu nennen, die dem Gemeinderat größtenteils bereits bekannt sind:
1)        Der Gemeinderat hat nach entsprechenden Hinweisen des AZV die Ertüchtigung der Pumpstation Guggenberg beschlossen. Die Arbeiten sind vergeben und werden in den nächsten Wochen ausgeführt. Mit Kosten von ~ 10-15 TEUR ist zu rechnen.
2)        In Folge von Anliegerbeschwerden aus dem Bereich Kreuzstraße fanden div. Untersuchungen der dortigen Pumpstation statt. Diese ist mittlerweile ~ 30 Jahre alt, fehleranfällig und führt offenbar auch in bestimmten Konstellationen zu Spannungsschwankungen im Stromnetz. Ein Austausch dieser Pumpen in den kommenden Jahren ist unausweichlich. Laut Fachleuten muss mit Kosten von 40-50 TEUR gerechnet werden.
3)        Für weitere Pumpstationen im Gemeindegebiet (insgesamt gibt es neun solcher Stationen, die unter 1+2 genannten sind eingerechnet) gilt Ähnliches. Wichtig zu wissen: Langfristig hilft die Erneuerung der Pumpen, etc, beim Sparen von Strom. 
Grundsätzlich geht es um den Austausch der tw. Jahrzehnte alten Pumpen (spätestens notwendig, wenn Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind, was schrittweise eintreten wird) sowie der kompletten Elektrik inkl. Schalteinheiten. 
zeitlicher Horizont für die Ertüchtigungen der Pumpstationen: ~5-7 Jahre. 
4)        Generell: Das Abwassernetz wird immer älter; damit steigt der laufende Kontroll-, Dokumentations- und Sanierungsaufwand. Wie dem Gemeinderat i. R. d. Oktobersitzung dargelegt, waren die in der Vergangenheit eingesetzten Finanzmittel für laufende Sanierungsmaßnahmen verglichen mit andere Kommunen eher zurückhaltend kalkuliert. Um das Netz zukunftsfest zu machen, sind pro Jahr ~ 50TEUR hierfür zusätzlich zu investieren (Kamerabefahrungen, Auswertungen, schrittweise Sanierung wo notwendig).
5)        In Folge der steigenden Energiepreise sowie der Inflation sind auch die Abwasser-Entsorgungskosten nochmals gestiegen. Dies wirkt sich ebenfalls auf den Finanzbedarf aus.  

Es wurden daher drei Handlungsoptionen zur Gegenfinanzierung aufbereitet, die nachfolgend dargestellt werden:



B
Handlungsoptionen des Gemeinderats i. B. auf die zwingend notwendige Gegenfinanzierung(en)

Grundsätzlich sind drei Handlungsoptionen denkbar, die nachfolgend – teils aus Gründen der Verständlichkeit vereinfacht - dargestellt werden:

Handlungsoption 1: Einmalige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei gleichzeitiger perspektivischer Anpassung der Abwassergebühr
Bei einem Verbesserungsbeitrag würden alle an das Netz angeschlossenen Haushalte nach einem bestimmten Schlüssel (z. B. Geschossfläche) einmalig an den Investitionskosten beteiligt.
Dies würde in einer vereinfachten Rechnung eine durchschnittliche Einmalzahlung je Haushalt von ~ 1.800 Euro bedeuten. Dieser Betrag kann abhängig vom zugrundeliegenden Schlüssel stark schwanken. Ebenfalls ist zu erwähnen, dass die in den letzten Monaten zusätzlich zu Tage getretenen Sanierungsbedarfe (Stichwort Netzbefahrungen, …) nicht in der notwendigen Art und Weise langfristig abgedeckt werden und damit zusätzlich eine Anpassung der Gebühr spätestens in der nächsten Kalkulationsperiode unausweichlich erscheint. 

Wichtig: Der einmalige Verbesserungsbeitrag würde „nur“ den Sachverhalt/ Finanzierungsbedarf „Ertüchtigung Kläranlage“ abdecken. Die in den letzten Monaten zusätzlich bekannt gewordenen umfangreichen Sanierungsbedarfe (Pumpstationen, …) würden davon nicht abgedeckt. Insofern ist in jedem Fall eine Gebührenanpassung notwendig.  

Bewertung: Viele Kommunen nehmen – sowohl im Bereich Wasser wie auch Abwasser – mittlerweile Abstand von Verbesserungsbeiträgen. Diese bedeuten oft hohe Einmalzahlungen für Bürgerinnen und Bürger. Außerdem können bspw. Mieterinnen und Mieter nicht an den Kosten beteiligt werden, obwohl diese analog zu Eigentümern die Infrastruktur nutzen.
Nicht außer Acht gelassen werden sollte die Tatsache, dass Verbesserungsbeiträge bei Zeiten auch Bürgerbegehren zur Folge haben. Oft mit dem Ziel, diese zu vermeiden und stattdessen unausweichliche Zahlungen über einen längeren Zeitraum (dann in Form von Gebühren) zu strecken. 


Handlungsoption 2 A: Anpassung der Abwassergebühr
Dies Variante ist am Einfachsten umsetzbar, würde den bisherigen Gepflogenheiten folgen und die Belastung der Bürgerschaft würde sich einzig und allein am tatsächlichen Verbrauchsaufkommen orientieren. 
Eine erste überschlägige Betrachtung geht davon aus, dass die Gebühr je m³ Abwasser von heute 2,72 EUR auf ~ 3,90 EUR steigen würde (erste grobe Indikation i. S. Maximalwert! => tatsächliche Werte erst bekannt, wenn Neukalkulation in Folge der anstehenden Investitionen, etc. abgeschlossen; Neukalkulation wird VOR Haushaltsberatungen 2022 abgeschlossen). Dies würde es u. A. erlauben, ab dem Jahr 2022 (d. h. ab 1.4.22) die notwendigen Sonder-Rücklagen für die Finanzierung der Kläranlagen-Ertüchtigung aufzubauen.
Prozessual würde dies bedeuten, dass die am 1.4.21 begonnene Kalkulationsperiode vorzeitig beendet und durch eine neue Kalkulationsperiode (dann gültig für vsl. 4 Jahre) ersetzt würde. 
Die hier genannten Werte wären dann mit den Gebühren und Grafrath und Kottgeisering vergleichbar, wenngleich hier ein leicht anderes Modell Anwendung findet.

Handlungsoption 2 B: Anpassung der Abwassergebühr bei gleichzeitiger Einführung einer (verbrauchsabhängigen) Grundgebühr je Anschluss
Manche Kommunen sind dazu übergegangen, u. A. die Abwassergebühren in einem zweiteiligen Ansatz zu erheben.
TEIL 1 besteht aus einer Grundgebühr, die entweder pauschal je Anschluss (Argument: schon das reine Vorhalten eines Anschlusses verursacht Kosten) oder nach einem gewissen Schlüssel (z. B. nach Geschossfläche, Dimensionierung Wasserzähler, …) berechnet wird. 
TEIL 2 der Gebühr reflektiert dabei die verbrauchsabhängige Komponente, d. h., es wird ein Preis je m³ Abwasser festgelegt.

Gesetzt dem Fall, die heutige Abwassergebühr bliebe gleich, würde eine Grundgebühr je Anschluss von ~ 150 Euro/ Jahr [für Anschlussnehmer mit einem Wasserzähler der Kategorie Q3<=4,0 – entspricht etwa 99% der Haushalte] bzw. ~ 300 Euro / Jahr [für Anschlussnehmer mit einem Wasserzähler der Kategorie Q3>4,0] anfallen (erste grobe Indikation!). 

Grafrath und Kottgeisering haben ein Modell gewählt, in dem die Grundgebühr abhängt von der Geschossflächenzahl der Anschlussnehmer. Ebenso möglich ist aber auch die Festsetzung am Querschnitt der Wasserleitung (siehe oben). Dies wäre verwaltungsseitig rascher umsetzbar und ebenso gerecht; die Daten zu den Wasserzählern sind bereits im System erfasst. 

FÜR Handlungsoption 2 B spräche eine gewisse Orientierung des Gebühren-Modells an Grafrath & Kottgeisering (2-Gliedrigkeit). 

Sollte sich der Gemeinderat FÜR eine Grundgebühr aussprechen, könnte in einem ersten Schritt auch eine pauschale Grundgebühr je Anschluss zur Anwendung kommen – unabhängig von Geschossflächen, …. Freilich steht es dem Gremium frei, auch eine komplexere Variante zu wählen.  


Bürgermeister und Verwaltung bitten den Gemeinderat zu entscheiden, welche der drei Handlungsoptionen gewählt werden soll.  Nach Festlegung der Handlungsoption durch den Gemeinderat wird die Verwaltung alle notwendigen Beschlüsse (detaillierte Kalkulation) mit Unterstützung eines Fachbüros oder z. B. des AZV vorbereiten. Die notwendigen Satzungsbeschlüsse, etc. müssen dann i. R. d. Haushaltsberatungen gefasst werden, sodass diese zum 01.04.2022 greifen können. 

In jedem Fall empfiehlt die Verwaltung, wieder in bewährter Art & Weise eine externe kompetente Stelle in die Kalkulationshandlungen einzubeziehen. Ggü. der Bürgerschaft sollte zu jeder Zeit die Zusammensetzung der Gebühren, etc. lückenlos dokumentiert werden können. Die Kosten hierfür liegen < 5 TEUR, weshalb auch keine Ausschreibung notwendig ist. Haushaltsansätze sind (noch) vorhanden bzw. werden für 2022 gebildet. Insofern ist über ein Budget für die externe Beratung keine gesonderte Beschlussfassung nötig (Kompetenzbereich des BGMs). 


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ZAHLENMATERIAL / ergänzende Informationen: 

Um Gemeinderat und Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über die aktuelle Finanzlage im Umfeld ABWASSER zu geben, wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Bitte beachten: Die 2021er-Werte beruhen auf vorl. Schätzungen. Ebenso die 2022er-Werte, wobei hier von einer gleichbleibenden Abwassermenge ausgegangen wird. Die Einnahmen-Seite wurde ab dem Jahr 2022 mit den aktuell geltenden Gebühren (= 2,72 EUR je m³ Abwasser) kalkuliert.
Eingearbeitet wurden die in den letzten Monaten bekannt geworden weiteren Sanierungsbedarfe bzw. Austauschmaßnahmen.   

WICHTIG: ALLE ZAHLEN VORLÄUFIG & GROB ÜBERSCHLÄGIG. FINALE FASSUNG ERST MIT UPDATE DER KALKULATION ZU ERWARTEN!





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Wie gestalten anderen Kommunen bzw. Zweckverbände die Abwasser-Gebühren?
(Quelle: Stat. Landesamt)








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Auflistung der Pumpstationen im Gemeindegebiet (ABWASSER):

  • Echinger Str. 25, Fl. Nr. 157/1 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Kreuzstraße 12 / 14, Fl. Nr. 259/71 /70 (Oberflächenwasser) das Aggregat dazu ist in der Weißenhornstraße in einer kl. Garage beim kleinen Wertstoffhof
  • Am Härtl 5, Fl. Nr. 298/4 (Schmutzwasser)
  • Burgbachstr. 5, Fl. Nr. 301/44 (Oberflächenwasser)
  • Riedstraße 7, Fl. Nr. 37/2 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Riedstraße 12, Fl. Nr. 48/3 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Riedstraße 19, Fl. Nr. 41 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Am Malerwinkel 24, Fl. Nr. 778/2 Gem Zankenhausen (Schmutzwasser)
  • Guggenbergstraße 3, Fl. Nr. 1932/1 (Schmutzwasser)


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Nachrichtlich: Finanzlage im Umfeld FRISCH-WASSER
Stand heute konnte durch die Gebührenanpassung das Defizit im Bereich WASSER (VW-Haushalt) bereinigt werden; wir werden das HH-Jahr 2021 hier mit einem rechnerischen Plus abschließen. Dieses fällt niedriger aus als geplant, nachdem der Wasserverbrauch etwas niedriger war in der letzten Abrechnungsperiode als prognostiziert. 



Beschlussvorschlag:

Einleitender Grundsatzbeschluss:
Der Gemeinderat bekundet das Interesse, nach Abschluss der nun angestrebten nachhaltigen Ertüchtigung des Türkenfelder Abwasser-Netzes sowie dem Ausbau der Kläranlage einen (Wieder)-Beitritt zum Abwasserzweckverband Obere Amper anzustreben (= Jahr 2026 ff). Der Bürgermeister wird gebeten, ein entsprechendes Signal an die Verantwortlichen des Zweckverbandes sowie die Bürgermeister der Gemeinden Grafrath und Kottgeisering zu senden. Sollte seitens des Zweckverbandes ein ähnliches Interesse bestehen, soll langfristig (= nach Abschluss der o. g. Arbeiten) die Prüfung und Bewertung der Voraussetzungen für einen Wieder-Beitritt stattfinden. 
Ziel soll es sein, langfristig ein tragfähiges Konstrukt zu schaffen, das auf einem vertrauensvollen Miteinander aufgebaut ist. Dabei ist sich die Gemeinde Türkenfeld ihrer einem möglichen Beitritt vorausgehenden Pflichten im Hinblick auf die Verbesserung des eigenen Abwasser-Netzes bewusst. 

Vor diesem Hintergrund erscheint auch eine Annäherung der Gebühren-Modelle an das heute bereits im Zweckverband gelebte zweiteilige Gebühren-Modell (bestehend aus Grundgebühr und verbrauchsabhängiger Gebühr) zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. 

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A)
1) Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Finanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Kläranlagen-Ertüchtigung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Zweckverband zu schließen. 

2) Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, eine etwaig notwendige Haftungserklärung für den Anteil der Gemeinde Türkenfeld an der Darlehensaufnahme des Zweckverbandes ggü. den finanzierenden Kreditinstituten abzugeben. Diese wird betragsmäßig gedeckelt auf max. 2 Mio. EUR abzgl. staatlicher Zuschüsse für das Projekt. Sollte in Folge von Baukostensteigerungen eine weitergehende Erklärung notwendig sein, ist der Gemeinderat erneut zu befassen. 



B)
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Gegenfinanzierung der anstehenden Investitionen bzw. Sanierungsbedarfe nur unter Einbindung der Bürgerschaft finanziert werden kann und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, Handlungsoption 2B [= Gebühr bestehend aus Grundgebühr (abgeleitet aus der Wasserzähler-Kategorie) und verbrauchsabhängiger Gebühr] auszuarbeiten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 sind dem Gemeinderat die Ergebnisse der Neukalkulation vorzulegen, sodass eine Beschlussfassung mit Wirkung zum 01.04.2022 erfolgen kann (inkl. etwaig notwendiger Satzungsbeschlüsse, …). 

Beschluss 1

Einleitender Grundsatzbeschluss:
Der Gemeinderat bekundet das Interesse, nach Abschluss der nun angestrebten nachhaltigen Ertüchtigung des Türkenfelder Abwasser-Netzes sowie dem Ausbau der Kläranlage einen (Wieder)-Beitritt zum Abwasserzweckverband Obere Amper anzustreben (= Jahr 2026 ff). Der Bürgermeister wird gebeten, ein entsprechendes Signal an die Verantwortlichen des Zweckverbandes sowie die Bürgermeister der Gemeinden Grafrath und Kottgeisering zu senden. Sollte seitens des Zweckverbandes ein ähnliches Interesse bestehen, soll langfristig (= nach Abschluss der o. g. Arbeiten) die Prüfung und Bewertung der Voraussetzungen für einen Wieder-Beitritt stattfinden. 
Ziel soll es sein, langfristig ein tragfähiges Konstrukt zu schaffen, das auf einem vertrauensvollen Miteinander aufgebaut ist. Dabei ist sich die Gemeinde Türkenfeld ihrer einem möglichen Beitritt vorausgehenden Pflichten im Hinblick auf die Verbesserung des eigenen Abwasser-Netzes bewusst. 

Vor diesem Hintergrund erscheint auch eine Annäherung der Gebühren-Modelle an das heute bereits im Zweckverband gelebte zweiteilige Gebühren-Modell (bestehend aus Grundgebühr und verbrauchsabhängiger Gebühr) zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

A)
1) Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Finanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Kläranlagen-Ertüchtigung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Zweckverband zu schließen. 

2) Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, eine etwaig notwendige Haftungserklärung für den Anteil der Gemeinde Türkenfeld an der Darlehensaufnahme des Zweckverbandes ggü. den finanzierenden Kreditinstituten abzugeben. Diese wird betragsmäßig gedeckelt auf max. 2 Mio. EUR abzgl. staatlicher Zuschüsse für das Projekt. Sollte in Folge von Baukostensteigerungen eine weitergehende Erklärung notwendig sein, ist der Gemeinderat erneut zu befassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

B)
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Gegenfinanzierung der anstehenden Investitionen bzw. Sanierungsbedarfe nur unter Einbindung der Bürgerschaft finanziert werden kann und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, Handlungsoption 2B [= Gebühr bestehend aus Grundgebühr (abgeleitet aus der Wasserzähler-Kategorie) und verbrauchsabhängiger Gebühr] auszuarbeiten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 sind dem Gemeinderat die Ergebnisse der Neukalkulation vorzulegen, sodass eine Beschlussfassung mit Wirkung zum 01.04.2022 erfolgen kann (inkl. etwaig notwendiger Satzungsbeschlüsse, …). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr