Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück "Zankenhausener Straße 17", Fl. Nr. 190/1 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das 444m² große Grundstücke ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Dieses ist derzeit noch mit einem Bestandsgebäude bebaut.
Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 10,67 m x 7,48 m. Die Wandhöhe beträgt 5,2 m. die Firsthöhe 7,25 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 25°.
Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück zu liegen kommen.
Das Bauvorhaben sieht zwei Stellplätze vor.
Die GRZ liegt bei 0,18, die GFZ bei 0,36.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 17“, Fl. Nr. 190/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Zankenhausener Straße 17“, Fl. Nr. 190/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2022 08:35 Uhr