Beratung und Beschlussfassung des Gemeinde-Haushalts 2023 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Die GR-Mitglieder erhalten mit dieser Sitzungsvorlage auch die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die zugehörigen Dokumente (siehe Anhang bzw. RIS).

Detailfragen zu einzelnen Haushaltsansätzen bitten wir nach Möglichkeit VOR der Sitzung mit Kämmerin Renate Mang zu klären (gerne telefonisch oder per E-Mail)


HAUSHALT 2023



Hinweise: 
  • Alle in diesem Sachvortrag bzw. den Anlagen genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 02.02.2023 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen. 
  • Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wurde am 06.02.2023 vom zuständigen Gremium einstimmig verabschiedet. 
  • Nachdem sich die Zahlenlage für 2023 nach Meinung der Verwaltung weiterhin „erfreulich“ darstellt und sämtliche Mindestkennziffern (z. B. Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt => damit Überdeckung der laufenden Ausgaben durch entsprechende Einnahmen!) erreicht werden, schlägt die Verwaltung vor, den Haushalt im Rahmen der Februar-Sitzung beschlussmäßig zu behandeln.   
AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Die wesentlichen Botschaften des Haushalts 2023
  • Entgegen ursprünglicher Erwartungen ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2023 die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben der Gemeinde (= Verwaltungshaushalt) decken
  • Sofern heute nicht absehbare negative Effekte auf der Einnahmen-Seite ausbleiben (insb. Gewerbesteuer und Einkommenssteuer), kann sogar eine ansehnliche Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erfolgen (= es wird ein Überschuss erwirtschaftet!
  • In der Rückschau ist es erneut gelungen, die Rücklagen zu steigern. Die Gemeinde kann damit zum 31.12.2022 auf ein Polster i. H. v. rund 7,7 Mio. EUR zurückgreifen, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,8 Mio. EUR entspricht. 
    Zum Vergleich: Per 01.01.2020 betrug die Rücklage 3.249.613,57 EUR.
  • Türkenfeld geht damit gut gerüstet und schuldenfrei in eine wirtschaftlich sicher herausfordernde Zeit und ist gleichzeitig in der Lage, wichtige Zukunftsprojekte trotz vermeintlich ungünstigerer Rahmenbedingungen zu realisieren (siehe Projektliste). 
  • Einmal mehr erfreulich stellte sich in der Rückschau auf das Jahr 2022 die Entwicklung der Gewerbesteuer dar. Hier konnten ~ 2,6 Mio. EUR eingenommen werden, was einen Allzeit-Rekordwert darstellt. Hinzuweisen ist hier aber – analog anderer Gemeinden – auf Klumpen-Risiken. Sprich: Wenn sich die wirtschaftliche Lage nennenswerter einzelner Gewerbesteuerzahler ändert, wird sich dies direkt und spürbar auf die Gemeinde auswirken. 
  • Auch anderen Einnahmearten waren 2022 im Plan; auf der Ausgaben-Seite konnte – gerade im laufenden Betrieb – der konsequente Sparkurs fortgesetzt werden; viele Haushaltsansätze mussten darum nicht ausgereizt werden. 
  • Analog den allgemeinen Steuerschätzungen erwarten wir für das Jahr 2023 (leicht) steigende Einnahmen in den Bereichen der Einkommenssteuer. Bzgl. der Gewerbesteuererwartung hat sich die Gemeindeverwaltung zu einem sehr verhaltenen Ansatz entschieden. Stark rückläufig wird die Gemeindebeteiligung an der Grunderwerbssteuer sein (Immobilienmarkt arg lädiert).  
  • Aufgrund der hohen Steuerkraft muss die Gemeinde eine deutlich höhere Kreisumlage an den Landkreis im Jahr 2023 abführen (2022:  2.095.589 Euro; 2023:  2.618.000 Euro). 
  • Gleichzeitig schmerzt die Tatsache, dass ebenfalls aufgrund der hohen Steuerkraft die staatlichen Schlüsselzuweisungen radikal sinken (2022:  280.584 Euro; 2023: 14.632 Euro).  
  • In Folge der zuletzt im Jahr 2022 angepassten Gebühren im Bereich Abwasser sowie der bereits zuvor angepassten Wassergebühren ist es gelungen, die teils massiven laufenden Defiziten in (kleine) Überschüsse zu verwandeln. Hierdurch können de facto Defizite der Vorjahre aufgeholt werden bzw. werden die vom Gemeinderat beschlossenen Sanierungsmaßnahmen schrittweise angegangen. Der Bürgerschaft wird hierdurch viel abverlangt. Es zeigt sich, dass hier immer mehr und mehr Kommunen nachziehen müssen, was den Türkenfelder Weg bestätigt. Temporär belasten wird den Gemeindehaushalt die Zwischenfinanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Sanierung der Kläranlage Grafrath. 
  • Die Inflation sowie damit einhergehende Tarifsteigerungen im Bereich Personal treffen die Gemeinde mit Wucht (Tarifabschluss derzeit in Verhandlung; Haushalt kalkuliert mit mind. 5% Steigerung der Lohn- und Gehaltskosten!). Alle diesbezüglichen Haushaltsansätze (Unterhaltskosten, laufende Betriebskosten, Personalkosten, …) wurden gem. den Empfehlungen der komm. Spitzenverbände teils spürbar erhöht, was sich in der Haushaltsplanung deutlich zeigt.
    Die Gemeinde profitiert massiv von der staatlichen Energiepreisbremse sowie den bereits umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparungen sowie PV-Anlagen, etc. 
  • Insbesondere das Defizit im Bereich der Kinderkrippe sowie der Kindergärten wächst u. A. in Folge spezieller Tarifabschlüsse für das Kindergarten- und Kinderkrippen-Personal deutlich; die staatlichen Transferzahlungen federn hier nur einen Bruchteil der Kostensteigerungen ab. Hinzu kommt eine temporär zu erwartende schlechtere Auslastung unserer Einrichtungen und damit sinkende Einnahmen in Folge eines geburtenschwachen Jahrgangs 2017 (Betrifft primär d. Kindergärten). Dieser Trend sollte sich spätestens 2024 wieder ausgleichen. 
  • Eine Erhöhung der Grundsteuern bzw. weiterer Steuerarten ist in 2023 nicht vorgesehen. 
    nachrichtlich: Grundsteuer A 300 (Lkr.-Schnitt FFB 310) | Grundsteuer B 300 (Lkr.-Schnitt FFB 322) | Gewerbesteuer 340 (= Lkr-Schnitt). 
  • Der vom Gemeinderat beschlossene konsequente Investitionskurs wird im Jahr 2023 stringent fortgesetzt. Eine Auflistung der Maßnahmen und Projekte für das Jahr 2023 sowie die Folgejahre befindet sich im Anhang. 
  • Wie aus der Projektübersicht ebenfalls ersichtlich, stehen ab dem Jahr 2023 Mittelabflüsse aus der Rücklage an. Z. B. in Folge kostenintensiver Projekte wie der Sanierung der Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser, der Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung, etc.

Ausgangslage / gesamtwirtschaftliche Betrachtung / Rückschau:
Die eigentlich nach der Pandemie-Lage erwartete deutliche wirtschaftliche Erholung wird deutlich abgeschwächt durch die Kriegshandlungen in der Ukraine, steigende Energiekosten und in Summe inflationsgetriebener Effekte. Für das Jahr 2023 wird seitens der Steuerschätzer mit nur leicht steigenden Steuereinnahmen gerechnet, die (anteilig) helfen, inflationsbedingte Mehrausgaben abzufedern. 

Bezogen auf das nun abgeschlossene Jahr 2022 ergibt sich bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt folgendes Bild (Gegenüberstellung Haushaltsansätze und tatsächliches Ergebnis): 

       
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Jahr 2022 stellt sich die Lage wie folgt dar: 


Stand der Schulden per 01.01.2022:                                 0 EUR

Stand der Rücklage per 01.01.2021:                                 4.888.613,38 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2022:                                 5.877.545,32 EUR
Voraussichtlicher Stand der Rücklage per 01.01.2023:                7.685.140,28 EUR

Der durch Kämmerin Renate Mang in Zusammenarbeit mit Bürgermeister Staffler aufgestellte Haushalt 2023 folgt, wie oben geschrieben, weiterhin einem konservativen Ansatz. D. h., dass auf der Einnahmen-Seite mit aus der Steuerschätzung abgeleiteten Werten gearbeitet wird. Auf der Ausgaben-Seite wurden heute bekannte Maximalwerte angesetzt. 

Entwicklung der EINNAHMEN im VERWALTUNGSHALT 2023:
Wie erwähnt, wurde die Einnahmen-Seite konservativ, d. h. zurückhalten, geplant. Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Einnahmen inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber: 





Entwicklung der AUSGABEN im VERWALTUNGSHAUSHALT 2023:
Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2023 inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber: 
Geplante (Groß)-Projekte im Jahr 2023 und darüber hinaus:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Haushalt aufgenommenen (Groß)-Projekte des Jahres 2023 (= meist Vermögenshaushalt): 
Gerade bei den weiter in der Zukunft liegenden Projekten handelt es sich teils um fiktive Schätzungen / Annahmen. Die Liste ist nicht als abschließend zu betrachten. Für bspw. regelmäßige Investitionen wurden – wie üblich – vorsorgliche Ansätze gebildet, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt werden. 








In Summe sind in den kommenden Jahren gem. der Liste Investitionen in Höhe von knapp 20 Mio. EUR geplant (bei Mittelrückflüssen in Höhe von ~ 14 Mio. EUR). 

WICHTIG ZU WISSEN:
  • Wie oben geschrieben, befinden sich die Projekte in unterschiedliche Reifegraden. Sprich: Die Qualität der Kostenschätzungen, etc. variiert je Projektphase. Teilweise werden zwangsläufig Anpassungen an der Projektliste notwendig sein.
  • Bzgl. der Projekte 2023 (und damit Ausgaben im Vermögenshaushalt) ist anzumerken, dass manch größere Ausgabenpositionen (z. B., Schwimmbad, …) abhängen sind z. B. von bewilligten Förderanträgen, genehmigten Bauanträgen, …
  • Langfristig wird mind. temporär eine Kreditfinanzierung verschiedener Investitionen unumgänglich sein. 

Neben den obenstehenden Projekten ist es nach Meinung der Verwaltung in den nächsten 5 Jahren notwendig, eine Sanierung des Altbaus „Kindergarten Pfiffikus“ anzugehen.  




Exkurs I: sog. Freiwillige Leistungen der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit verschiedenen Vereinen und Institutionen sog. Freiwillige Leistungen gewährt. Die für das Jahr 2023 beantragten bzw. fortgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Freiwillige Leistungen können gemäß Haushaltsrecht nur dann gewährleistet werden, wenn die sog. „finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Kommune gesichert ist. Für das Jahr 2023 kann dieses „Gesichert-Sein“ haushaltsseitig abgebildet werden. 

Die Anträge im Überblick (Hinweis: Diese entsprechend durchgehend den Anträgen der Vorjahre; bei vielen Ortsvereinen unverändert 1:1 übernommen): 


1300.7000
100,00 €
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)

1300.7180
300,00 €
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)

 
200,00 €
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)

3330.7000
10.700,00 €
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)    
Antrag v. 03.01.23 
3330.7000
4.150,30 € 
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036) 
Antrag  v. 29.11.2022   
3500.7000
1.650,00 €
Brucker Forum (1900)     
Antrag  v. 21.11.2022 
3600.7000
500,00 €
Obst- und Gartenbauverein (2774)
 
3600.7000
100,00 €
Landesbund für Vogelschutz FFB                             
Antrag 17.10.2022
3600.7180
0 €
Ziel 21  (3649)  (Beitrag f. 2022/2023 ausgesetzt)
 
4320.7000
10.000,00 €
Ökumenischer Sozialdienst
Siehe sep. TOP i. R. d. heutigen Sitzung

4600.7000
2.000,00 €
Kinder- und Jugendförderverein (3274)  für Jugendraum/-Kino 
Auf Abruf   
4700.7000
100,00 €
Caritas / Fachstelle f. pflegende Angehörige  (2873)                 
Antrag 4.8.2022
 
200,00 €
Frauennotruf (1903)                                                 

 
200,00 €
Donum vitae (980)                                                     
 
 
200,00 €
Hosdiam Hospizverein (5170)
  
 
200,00 €
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
   
 


  
5500.7000
8.000,00 €
TSV Türkenfeld  (843)   Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
Antrag ohne €
 
500,00 €
Schützenverein Türkenfeld (1514)                       
Antrag ohne €   
 
500,00 €
Schützenverein Zankenhausen (1887)

 
200,00 €
Hundesportverein (809)
  
Exkurs II: Darstellung der Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft und gestaltet!“ im Haushalt 2023: 
Die Spenden werden sowohl Einnahmenseitig wie auch Ausgabenseitig auf einem sog. V-Konto durch die Kasse gesammelt und sodann über eine eigene Haushaltsstelle dargestellt (vgl. GR-Beschluss dazu). 


Exkurs III: Schulverbandsumlage: 

Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf im Verwaltungshaushalt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu decken (Verwaltungsumlage). Die Umlage wird nach der Zahl der Verbandsschüler bemessen. In der Umlage sind auch Gastschulbeiträge (14.750 Euro) enthalten.
Entwicklung des nicht gedeckten Bedarfs und Umlage (Summen) der Verbandsmitglieder:

2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
796.050 €
796.800 €
868.815 €
819.045 €
922.201 €
842.527 €
719.600 €
808.850 €

Türkenfeld 
Umlage € 
pro Schüler
Schüler GS
Schüler MS
Umlage €
2015
3.388,49
117
30
498.108
2016
3.130,72
118
28
457.085
2017
3.089,76
131
35
512.901
2018
3.173,39
139
36
555.344
2019
2.971,95
137
34
508.204
2020



606.663
2021



590.385
2022



510.530
2023



547.890














Beschlussvorschlag:
Beschluss 1: 
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2023 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.


Beschluss 2:

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen. 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.712.550 Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 4.585.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2023 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil). 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.712.550  Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 4.585.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 12:13 Uhr