Gemeindliche Straßen und Wege / hier: Budgetfreigabe für die geplanten Asphalt- und Schachtsanierungen im Jahr 2023 im Rahmen einer Sammelausschreibung (inkl. bereits beschlossene Maßnahme "Augelberg")


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gremium bekannt und im Haushalt 2023 vorgesehen, soll im laufenden Jahr im Bereich gemeindlicher Straßen und Wege ein Augenmerk auf die Abarbeitung mehrerer Dutzend Einzelsanierungspunkte gelegt werden. Der entsprechende Haushaltsansatz für den allg. Straßenunterhalt um 50 TEUR auf 150 TEUR erhöht (vgl. Haushaltsstelle 6300.5000).

Um für derartige Projekte zukünftig gut aufgestellt zu sein, wurde ein Software-Programm zur Unterstützung von Ausschreibungen im Baubereich angeschafft. Dieses Standard-Programm erlaubt es der Verwaltung, zukünftig ohne die Zuarbeit externer Planungsbüros fachlich fundiert, prozessual sauber und effizient kleinere Auftragspakete selbst auszuschreiben.

Konkret geplant ist aktuell eine Sammelausschreibung bestehend aus mehreren Losen:
Los 1: sog. Schachtsanierungen im gesamten Gemeindegebiet (= betrifft z. B. Abgesunkene oder überstehende Deckel von Versorgungsinfrastruktureinrichtungen wie z. B. Kanaldeckel)
Los 2: Asphaltkleinsanierungen im gesamten Gemeindegebiet & Risse-Sanierungen (= betrifft z. B. das fachmännische Verschließen von aufgetretenen Rissen, Löchern, etc. sowie das kleinflächige Entnehmen von abgesackten bzw. stark beschädigten Flächen z. B. in Straßenkreuzungen)
Los 3: Sanierung „Augelberg“ (wie vom Gemeinderat bereits beschlossen). 

Die Verwaltung geht davon aus, durch die Sammelausschreibung spürbar attraktive(re) Preisangebote verglichen mit der Einzelausschreibung der o. g. Pakete zu erzielen. Gleichzeitig erlaubt das neu installierte Software-Programm, ohne Zusatzaufwand eine Vielzahl von Firmen um die Abgabe digitaler Angebote zu bitten, was ebenfalls die Ausgangslage in preislicher Hinsicht verbessert. 

Entscheidungsbedarf in der heutigen Sitzung:
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Freigabe eines Budgetrahmens für alle drei o. g. Lose innerhalb der beschlossenen Haushaltsansätze, sodass ohne erneute Einzel-Beschlussfassung im Gremium nach Eingang der Angebote die Aufträge vergeben werden können. Dies erhöht die Flexibilität und verhindert z. B. das Warten auf die nächste Gremiumssitzung und damit einen potentiell mehrwöchigen Zeitverzug. Nachdem ausschließlich Standardpositionen ausgeschrieben werden und gem. geltendem Recht der Billigstbieter den Zuschlag erhält, wird der Gemeinderat nicht in seiner Handlungsfreiheit einschränkt.

Die Verwaltung rechnet mit maximalen Kosten für die o. G. Lose 1-3 im Rahmen einer Sammelausschreibung von 100 TEUR. Demnach wären noch 50 TEUR für unterjährige Maßnahmen frei verfügbar. 


Nachrichtlich: Bei Interesse kann die Liste der mehreren Dutzend Kleinsanierungspositionen durch die Mitglieder des Gremiums selbstverständlich eingesehen werden. Gleiches gilt für die sich in Erstellung befindlichen Ausschreibungsdokumente, etc.

EXKURS – weiteres Vorgehen Straßensanierungen:
Bezogen auf die Zustandserfassung aller Gemeindestraße und der dem Gemeinderat im Dezember 2022 kommunizierten Liste ist folgende Entwicklung festzuhalten:
Nach Rücksprache mit anderen Kommunen, etc.  muss festgehalten werden, dass der  Automatismus „Straßensanierung = IMMER neue Wasserleitung und Oberflächenentwässerung“ allein schon aus finanziellen Gründen nicht haltbar sein wird. Gerade im Wasserleitungsbau sowie im Bereich Entwässerung haben sich die Kosten in den letzten Jahren  mindestens verdoppelt, teilweise verdreifacht. Es entsteht die Situation, dass die Erneuerung des Straßenbelags damit einen Bruchteil der unterirdischen Leitungsarbeiten kosten würde. Auch hat die Verwaltung begonnen, die Wasserrohrbrüche zu katalogisieren. Stand heute ist kein Automatismus ableitbar, wo welcher Rohrbruch zuerst auftritt (= Alter der Leitungen). Kurzum: Die Verwaltung wird ein Modell entwickeln, welches „günstige Straßensanierungen aus einem Guß“ ermöglicht – bei gleichzeitiger späterer bewusster Inkaufnahme von Rohrbrüche, die „vielleicht“ auftreten (oder auch nicht). Dies erscheint als wirtschaftlich und zielführend, wollen wir in den kommenden Jahren vorankommen.

Haushaltrechtliche Auswirkungen
100 TEUR von HHST 6300.5000


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit der Ausschreibung und anschl. Vergabe / Durchführung der im Sachvortrag genannten Arbeiten. Dabei ist ein Budgetrahmen von 100 TEUR strikt einzuhalten. Dem Gremium sind sowohl die Auftragssummen der vergebenen Teil-Lose wie auch die Endabrechnungsbeträge umgehend nach Bekanntwerden mitzuteilen. 

  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit der Ausschreibung und anschl. Vergabe / Durchführung der im Sachvortrag genannten Arbeiten. Dabei ist ein Budgetrahmen von 100 TEUR strikt einzuhalten. Dem Gremium sind sowohl die Auftragssummen der vergebenen Teil-Lose wie auch die Endabrechnungsbeträge umgehend nach Bekanntwerden mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 12:13 Uhr