Bauantrag: Neubau eines Havarierückhaltebecken, Kapellenstraße 2, Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 7

Pressetaugliche Texte

Im Jahr 2010 wurde auf dem oben genannten Grundstück eine Biogasanlage errichtet. Gemäß § 37 Abs. 3 AwSV und laut Klarstellung vom LfU muss hier für den Havariefall vorgesorgt werden. Es ist demnach das Volumen zurückzuhalten, dass ohne Gegenmaßnahme maximal auslaufen kann (fachliche Annahme: sog.  „größte Volumen oberhalb der Geländeoberkante“).

Für die Anlage stellt sich die Berechnung wie folgt dar:

Damit ergibt sich ein maximales Havarievolumen an der Anlage von 975 m³.

Im Westen bzw. südwestlich der Biogasanlage liegt der landwirtschaftliche Betrieb mit Fahrsilos und ein Stück höhergelegen einige Betriebsgebäude. Im Süden, direkt gegenüber des Fermenters bzw. der Fütterung, steht das BHKW-Gebäude.

Das Gelände liegt im Westen ca. 1 m über der Biogasanlage. Südlich bzw. im Osten flacht das Gelände ab und findet im Norden, ein Stück hinter dem Gärrestlager, den tiefsten Punkt im Gelände.


Der Geländeverlauf wird genutzt, um das möglicherweise auslaufende Material über einen Leitwall bzw. eine Mauer nach Norden in ein Auffangbecken abzuleiten. 

Das Gelände wird mittels Leitwall im Süden (vor der Fütterung) und dann umlaufend im Osten bis hinter das Gärrestlager mit einem Leitwall eingegrenzt. Hinter dem Gärrestlager wird ein Auffangbecken erstellt, in dem der Boden auf eine Ebene angeglichen und abgetragen wird. So entsteht auf 700 m² ein Rückhaltebecken in dem 1,40 m hoch im Havariefall ausgelaufenes Material stehen bleiben kann.
An der Fütterung wird ein Stück Leitwall über Betonschallungssteine erstellt, der Rest wird mit Erde hergestellt. Das Rückhaltebeckens ist aus schwer durchlässigen Boden, entsprechend der TRwS 793 Nr. 7. 


Die Entwässerung in diesem Bereich wird durch einen Pumpensumpf vorgenommen. Dieser wird nach einer Kontrolle auf Verunreinigung vom Betreiber bei Bedarf ausgepumpt. Der Pumpensumpf ist ein einfacher monolyter Betonschacht (1 m tief, 1 m Durchmesser) ohne Abläufe. Der Schacht ist 1 m hoch mit einem Durchmesser von 1 m, welcher an der tiefsten Stelle in das Becken eingesetzt wird.

Innerhalb des Betriebsgeländes ergibt sich folgendes Rückhaltevolumen:



Das Rückhaltevolumen am Betriebsgelände ist somit ausreichend. Es können 72 Stunden Rückhaltedauer gewährleistet werden.

Es wird ein Maßnahmenplan für den Betrieb im Schadensfall erstellt. Eine Bedienung im Schadensfall ist insbesondere durch die Lage des BHKW-Gebäudes gewährleistet, da hier die Anlagensteuerung untergebracht ist. Die Zugänge befinden sich auf der anderen Seite und das Gebäude ist zusätzlich über die Leitmauer geschützt.

Eine Bepflanzung des Erdwalles ist möglich. Tiefwurzelnde Pflanzen sind jedoch ausgeschlossen.

Die Abtragungen aus dem Rückhaltebecken werden wiederverwendet, um den Erdwall bzw. die Leitwall aus Erde zu errichten. 
Das Vorgehen wurde mit dem AwSV-Gutachter besprochen. Vor Inbetriebnahme wird ein AwSV-Gutachter die Anlage abnehmen.

Das Grundstück Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen, ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. 

Aus Sicht der Verwaltung liegt eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB vor.
Diese Privilegierung wird das Landratsamt bzw. die zuständige Fachstelle im weiteren Verfahren prüfen. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Havarierückhaltebeckens, Kapellenstraße 2, Pleitmannswang, Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Havarierückhaltebeckens, Kapellenstraße 2, Pleitmannswang, Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 07:44 Uhr