Haushaltslage der Gemeinde / hier: Berichterstattung der Kämmerei zum 30.06.2023 sowie Ausblick auf sich abzeichnenden Handlungsbedarf im Bereich der Grundsteuern A & B


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Die Kämmerei gibt wie üblich zum Stichtag 30.06.2023 einen Bericht zur aktuellen finanziellen Lage der Gemeinde (siehe Anhang).

Folgende Kernbotschaften sind hervorzuheben:
1)        VERWALTUNGSHAUSHALT: Derzeit sind nahezu alle Haushaltsstellen im PLAN bzw. gleichen sich Überzüge an einer Stelle meist mit Unterausgaben an anderer Stelle aus. Geringfügige Überzüge sind im Bereich der Energiekosten zu verzeichnen; offen sind div. Korrekturbuchungen in Folge der Energiepreisbremse(n). Hier ist die Verwaltung im Gespräch mit dem zuständigen Energieversorger, der bereits angekündigt hat, dass Korrekturen erst mit der Jahresabrechnung (und damit etwaige weitere Entlastungen mit Wirkung im Haushaltsjahr 2024) möglich sind. Die Personalkostensteigerungen für das Jahr 2023 wurden in der Haushaltsplanung abgebildet und führen derzeit nicht zu Überschreitungen.
2)        VERMÖGENSHAUSHALT: Die geplanten Investitionen für dieses Jahr (PV-Anlage FFW, Sanierung Fassade Rathaus, energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung, …) wurden gestartet und Aufträge vergeben. Die kassenmäßige Realisierung ist für das 2te Halbjahr geplant und wird sich dann erst in der Haushaltsauslastung zeigen.
Grds. ist davon auszugehen, dass die für das Jahr 2023 geplanten Grundstücksankäufe aufgrund der Fortschritte in der Bauleitplanung erst im Jahr 2024 realisiert werden. Insofern werden hier im Jahr 2023 weniger Ausgaben als erwartet zu Tage treten.

Ausblick auf die Haushaltsplanung 2024 ff:
Angesichts der anstehenden Großprojekte im VERMÖGENSHAUSHALT (Sanierung Schwimmbad, Bauabschnitt II Bahnhofstraße, Grundstücksankäufe, Erschließung neuer Baugebiete, Sanierungen im Abwasser- bzw. Wassernetz,) und der laufend steigenden Kosten (Personal, …) im VERWALTUNGSHAUSHALT (Tarifabschlüsse + 300 TEUR Mehrkosten, Kreisumlage + 300 TEUR, generelle Teuerung, Energiekosten…) muss die Verwaltung vorschlagen, für das Jahr 2024 die Erhöhung der Grundsteuer ins Auge zu fassen. Denn: Anders als in anderen Kommunen hat Türkenfeld versucht, eine Anpassung der Grundsteuer bislang zu vermeiden. ABER: Die Grundsteuer-Hebesätze in Türkenfeld liegen unterhalb des Landkreis-Durchschnittes, weshalb eine Anpassung vertretbar erscheint.  Eine Erhöhung der Gewerbesteuer sollte zwingend unterbleiben (Landkreisdurchschnitt eingehalten). 
Andere Gebühren wie z. B. die Elternbeiträge für Kinderkrippe und Kindergärten, Defizitbeteiligungen Cantina, etc. wurden bereits in diesem Jahr durch den Gemeinderat vollzogen. Es wird notwendig sein, den Verwaltungshaushalt zu stützen und dadurch laufende Ausgaben durch laufende (planbare) Einnahmen zu flankieren. Dies auch im Sinne des Erhalts der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Die Grundsteuer-Hebesätze wurden zuletzt im Jahr 2011 angepasst. Wichtig zu wissen: Auch in absoluten Beträgen steigt die Grundsteuer – anders als andere Steuerarten – nicht automatisch. Es sind Beschlüsse des zuständigen Gremiums notwendig (= Gemeinderat). Bemerkbar machen sich in den Haushalten aller Kommunen auch die fehlenden Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen, die abgeschafft wurden (sog. STRABS). 

Aktuelle Hebesätze im Gemeindegebiet:
Hebesatz Grundsteuer A: 300 %
Hebesatz Grundsteuer B: 300 %
Hebesatz Gewerbesteuer: 340 %

Hebesätze im Landes-Durchschnitt (Bayern):

Hebesätze im Landkreisdurchschnitt (Landkreis FFB):
Jahr 2022:
Grundsteuer A: 310,7
Grundsteuer B: 323,5


Jahr 2023:
Daten liegen noch nicht vor; allerdings haben – wie der Presse zu entnehmen war – einige Kommunen i. R. d. Haushaltsberatungen 2023 Erhöhungen vollzogen. 
Erwartete gewichtete Landkreis-Durchschnittswerte:
Grundsteuer A: 324
Grundsteuer B: 344

Im Detail:

Tabelle sortiert nach Grundsteuer-B-Hebesätzen. 

Nachrichtlich: Basierend auf den aktuellen Hebesätzen erwartet die Verwaltung für das Jahr 2023 Einnahmen in der Gemeinde Türkenfeld aus der Grundsteuer A i. H. v. 22 TEUR und Einnahmen aus der Grundsteuer B i. H. v. 322 TEUR. 

Vorschlag zum Vorgehen:
Angesichts der o. g. Faktoren ist eine Anpassung der Grundsteuer auf (gerundete) Landkreis-Durchschnittswerte in den Augen der Verwaltung zu diskutieren (= VORSCHLAG für die Hebesätze ab dem Jahr 2024: Grundsteuer A: 325 / Grundsteuer B: 345). Dies würde Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer A von ~ 2 TEUR und im Bereich der Grundsteuer B von ~ 48 TEUR generieren. Eine Beschlussfassung hierzu muss zur Kalenderjahr-genauen Abrechnung vor dem 01.01.2024 erfolgen.

Belastung für Einzelne Steuerzahler im Falle der Anpassung der Grundsteuer-Sätze auf den gerundeten Landkreis-Durchschnitt:
Im Durchschnitt (!! theoretischer Wert, nachdem bebaute bzw. bebaubare Grundstücke natürlich unterschiedlich groß sind) würde die Steueranpassung eine Mehrbelastung je Grundsteuer-Pflichtiger Einheit von circa 31,19 EUR pro Jahr bedeuten. Per Steuerjahr 2023 gibt es im Gemeindegebiet 1.539 Zahlungspflichtige im Bereich Grundsteuer B. Die durch eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze generierten Mehreinnahmen lägen in Summe bei circa 50 TEUR, was – symbolisch übersetzt – rund 80% der jährigen Brutto-Kosten einer Vollzeit-Erzieherinnen-Stelle entspricht. 

Der Bürgermeister bittet um ein Stimmungsbild aus dem Gremium. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

VORSCHLAG für die Hebesätze ab dem Jahr 2024: Grundsteuer A: 325 / Grundsteuer B: 345. Dies würde Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer A von ~ 2 TEUR und im Bereich der Grundsteuer B von ~ 48 TEUR generieren. In Summe also ~ 50 TEUR. 



Beschlussvorschlag:

KENNTNISNAME: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

BESCHLUSS: Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Grundsteuer (A+B) auf den Landkreis-Durchschnitt zu erarbeiten und vor dem Jahreswechsel zur Entscheidung vorzulegen. 


Beschluss

KENNTNISNAME: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

BESCHLUSS: Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Grundsteuer (A+B) auf den Landkreis-Durchschnitt zu erarbeiten und vor dem Jahreswechsel zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 21.09.2023 10:12 Uhr