Die beiden Grundstücke Fl. Nrn. 172/3 und 172/5 befinden sich im Innenbereich und werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M gemischtes Gebiet“ dargestellt. In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Bauherr ist Eigentümer beider Grundstücke.
Geplant ist der Anbau eines Heizraumes 4,48 m x 7,20 m an der westlichen Seite des bestehenden Wohnhauses. Die Feuerungsanlage wird ein Kombikessel für Scheitholz und Pellets. Das Scheitholz wird in der Holzlege gelagert, 1 to Pellets im Heizraum.
Vom Anbau wird ein Edelstahlkamin Durchmesser 16 cm an der Westfassade des Wohnhauses hochgezogen.
Fl. Nr. 172/3, Saliterstraße 3a, Grundstücksgröße 600 m²
Vorhandenen Bebauung 94,26 m²
GRZ 0,16
Zugang durch Bauantrag + 32,40 m²
29,73 m² kommen auf der Fl. Nr. 172/3 zum Liegen; GRZ neu 0,21
2,67 m² liegen auf der Fl. Nr. 172/5 (Fuggerstraße 1,Grundstücksgröße 3.325 m²)
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau eines Heizraumes an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Saliterstr. 3a, Fl. Nrn. 172/3 und 172/5, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.