Gemeindliche Sporthalle/ Austausch der Beleuchtung sowie Notbeleuchtung / hier: Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen eines Förderprogramms des Bundes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.11.2023 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

GGF MUSS DER VORLIEGENDE TOP ABGESETZT WERDEN (=> Zukunft der staatl. Förderprogramme unklar, etc.)

***

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde das Förderprogramm „Sanierung von Innen und Hallenbeleuchtungen“ aufgelegt (Details: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/sanierung-von-innen-und-hallenbeleuchtung)

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung.

Bezuschusst werden Ausgaben für
  • das komplette Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung,
  • Steuer- und Regelungstechnik, 
  • die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten samt erforderlichen Installationsmaterial,
  • die Deinstallation und fachgerechten Entsorgung der zu ersetzenden Anlagekomponenten.

Warum es sich lohnt:
  • Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik spart man Strom und damit Betriebskosten – und senkt gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
  • Die neuen LED leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und sind zudem geräuschärmer.
  • Durch eine lange Lebensdauer erlaubt der Einsatz von LED-Technik zudem längere Wartungsintervalle und spart damit zusätzliche Betriebskosten.

Förderquote:
  • Der Zuschuss beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Eine Erhebung der Verwaltung in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma hat ergeben, dass durch den Austausch der Stand heute energieintensiven Beleuchtungstechnik Betriebskosten gespart und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen gesenkt werden können.

Konkret wird ein Einsparpotential von ~ 47% (=  13.000 kWh) pro Jahr erwartet.  
Wichtig: Der Wert wurde im Vergleich zur urspr. ausgesandten Beschlussvorlage aktualisiert. Die bisher zu Grunde gelegte theoretische Nutzungskurve der Halle durch Schule und Vereine entspricht nicht den in der Praxis genutzten Belegungsstunden. Die nun genannten Werte decken sich auch mit den Stromverbräuchen der Vor-Pandemiezeit. 






In Euros ausgedrückt stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Sitzungsvorlage wurde nach Bekanntwerden des Wahrscheinlichen Auslaufens der Strompreisbremse zum 31.12.2023 aktualisiert. Zur Auswahl stehen nun zwei Varianten. Sollten bis zur Sitzung neue Informationen vorliegen, erfolgt ein Update:







Neben der eigentlichen Hallenbeleuchtung muss auch die sog. „Sicherheitsbeleuchtung“ erneuert werden. Grund hierfür ist die arbeits- und kostenintensive Instandhaltung der heute verbauten Sicherheitsbeleuchtung.

Für beide Gewerkteile (= Hallenbeleuchtung plus Sicherheitsbeleuchtung) wurden Kostenschätzungen erarbeitet, die Grundlage für die heutige Entscheidung des Gemeinderats sein sollen: 

Sanierung Beleuchtung                 50.000,00 € brutto
Austausch Sicherheitsbeleuchtung     8.628,01 € brutto
Gesamtkosten                         58.628,01 € brutto


Die entsprechenden Förderanträge wurden durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner bereits eingereicht (nach Haushaltsurteil Fortbestand der Fördermaßnahme aber offen!). Ob die Sicherheitsbeleuchtung förderfähig ist, wird geklärt. In jedem Fall sollte diese Maßnahme auch unabhängig von einer Förderung Teil des Beschlusses sein. Vorbehaltlich einer positiven Votierung des Förderantrags schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Maßnahme vor.

ALTERNATIV könnte geprüft werden, ob die Gemeinde anstelle einer neuen Beleuchtung in eine PV-Anlage für eine Teilfläche des Turnhallen-Dachs investiert. Eine PV-Anlage (plus ggf. Speicher) würde aus dem Regionalfonds der Stadtwerke zu ~ 20% gefördert; Abhängigkeiten zu staatl. Förderprogrammen bestehen nicht. Gleichzeitig könnte der dann selbst erzeugte Strom den externen Strom Bezug der Hallenbeleuchtung dauerhaft minimieren und anteilig für die in der Halle verbaute Wärmepumpe verwendet werden, die pro Jahr 7000 – 9000 kWh an Strom verbraucht.

Die Verwaltung bittet um ein Meinungsbild aus dem Gremium. Ggf. erscheint es lohnenswert, den TOP zu vertragen und den AK Energie um eine Meinung zum Thema zu bitten.   

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten i. H. von max. 60 TEUR brutto; avisierte Förderquote i. H. v. 25% (mind. auf den Teilbereich „Hallenbeleuchtung“).
Gleichzeitig: Stromeinsparungen wie oben dargestellt. 


Beschlussvorschlag:

Variante A:
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Hallen- und Sicherheitsbeleuchtung in der Sporthalle der Grund- und Mittelschule. Der Kostenrahmen wird auf 70.000 TEUR festgesetzt; entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 vorzusehen. Bürgermeister bzw. Verwaltung werden ermächtigt, innerhalb dieses Kostenrahmens alle notwendigen vorbereitenden Schritte einzuleiten und Angebote von Fachfirmen zu erbitten sowie die notwendigen Aufträge zu vergeben. Ziel ist eine Umsetzung im Jahr 2024. Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch das Programm „Sanierung von Innen und Hallenbeleuchtungen“.


Variante B:
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Hallen- und Sicherheitsbeleuchtung in der Sporthalle der Grund- und Mittelschule. Der Kostenrahmen wird auf 60.000 TEUR festgesetzt; entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 vorzusehen. Bürgermeister bzw. Verwaltung werden ermächtigt, innerhalb dieses Kostenrahmens alle notwendigen vorbereitenden Schritte einzuleiten und Angebote von Fachfirmen zu erbitten sowie die notwendigen Aufträge zu vergeben. Auf staatliche Fördermittel soll angesichts der Unsicherheiten ausdrücklich verzichtet werden.    

Datenstand vom 19.12.2023 09:51 Uhr