3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ - Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.11.2023 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Für die im Südwesten der Ortslage Türkenfeld liegenden Flächen (u. a. Grundstücke Fl. Nrn. 259/16, 259/100, 259/101, 259/102 und 259/103, jeweils Gemarkung Türkenfeld) im Umfeld der Kreuzstraße sowie am Übergang zum „Gewerbegebiet Süd“, hat die Gemeinde Türkenfeld bereits Ende 1988 den Bebauungsplan für das Gebiet „Kreuzstraße“ aufgestellt, um auf diesem Areal Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung / Entwicklung zu schaffen (in Kraft getreten am 29.10.1993). Hierzu wurden bislang zwei Änderungsverfahren durchgeführt, die ebenfalls bereits rechtsverbindlich sind (1. Änderung rechtsverbindlich seit 15.02.1996, 2. Änderung rechtsverbindlich seit 18.12.2015). In jüngster Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nicht mehr in allen Punkten zeitgemäß sind. Zudem liegen für die vorgenannten Grundstücke einige Anfragen vor, die auch mit den Vorgaben der für diesen Bereich bereits rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr vereinbar sind. Infolge der bislang eher restriktiv gehandhabten Überbaubarkeit und baulichen Ausnutzung, bietet sich für diese, am Übergang zu benachbarten gewerblichen Bauflächen liegenden Flächen die Möglichkeit einer angemessenen Nachverdichtung und Anpassung an zeitgemäße Vorgaben für eine wohnbauliche Entwicklung. Mit dieser könnte auch den allgemeinen Vorgaben nach einer verstärkten Innenentwicklung und Nachverdichtung entsprochen werden. 

Beispiele einer möglichen Bebauung nach der Änderung (Größe des Grundstücksverbundes: ~ 1.000 m² / aktueller Planungsansatz sieht vor:

Reihenhaus                           Einzelhaus                           2 Einfamilienhäuser        
Auch möglich wäre die Errichtung eines Doppelhauses, wenn folgende Festsetzungen eingehalten werden:
  • Grundfläche max. 270 m²
  • Gebäudetyp A: max. Wandhöhe 4,50 m, max. Firsthöhe 9,50 m, steilgeneigtes Satteldach mit 35° - 43°, max. zwei Vollgeschosse, wobei das zweite Vollgeschoss nur im Dachgeschoss liegen darf
  • Gebäudetyp B: max. Wandhöhe 6,20 m, Firsthöhe max. 9,50 m, flachgeneigtes Satteldach mit 15° - 30°, zwingend zwei Vollgeschosse
  • Mindestgröße der Grundstücke
  • Je angefangene 250 m² privater Grund eine Wohnung 


Aus den genannten Gründen soll der Bebauungsplan für den Bereich „Kreuzstraße“ im Zuge einer 3. Änderung im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 259/16, 259/100, 259/101, 259/102 und 259/103, jeweils Gemarkung Türkenfeld, neu gefasst und im Hinblick auf eine angemessene, zeitgemäße bauliche Nachverdichtung angepasst werden. Nachdem es sich bei der angestrebten Änderungsplanung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, bei der bereits bislang für eine wohnbauliche Nutzung planungsrechtlich gesicherte Innenareale planerisch neu geordnet und wohnbaulich nachverdichtet werden sollen, kann das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Kreuzstraße“ nach § 13a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden.
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Textteil und Begründung) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Kreuzstraße“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben (jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Kreuzstraße“ durchführen zu können. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.

Beschlussvorschlag:

Änderungsbeschluss:
  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt die 3. Änderung des   Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 259/16, 259/100, 259/101, 259/102 und 259/103, jeweils Gemarkung Türkenfeld, zwischen der Kreuz- und Weißenhornstraße, im südwestlichen Teil der Ortslage Türkenfeld durchzuführen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

  1. Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 
  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 29.11.2023.
  2. Zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen. 

Beschluss 1

Änderungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 259/16, 259/100, 259/101, 259/102 und 259/103, jeweils Gemarkung Türkenfeld, zwischen der Kreuz- und Weißenhornstraße, im südwestlichen Teil der Ortslage Türkenfeld durchzuführen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Änderungsbeschluss:
Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 29.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Billigungs- und Auslegungsbeschluss 
Zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 09:51 Uhr