Antrag auf isolierte Befreiung; Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück "Burgbachstraße 17", Fl. Nr. 301/40 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück „Burgbachstraße 17“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Härtl“ (rechtskräftig seit 14.10.2003). Besagter Bebauungsplan legt u. A. Garagenbaufenster fest.
Die seitens der Bauherren geplante Garage soll teilweise außerhalb der festgesetzten Fläche errichtet werden. Die Garage soll drei Meter nach hinten und 31 cm weiter nach links versetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung der isolierten Befreiung, zumal dadurch ein größerer Stauraum vor der Garage entsteht, was die verkehrliche Situation auf öff. Grund tendenziell entlastet.
Der Gemeinderat hat den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Härtl“ zur Errichtung der Garage außerhalb der dafür festgesetzte Fläche (hier: Garagenbaufenster) behandelt. Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Härtl“ zur Errichtung der Garage außerhalb der dafür festgesetzte Fläche (hier: Garagenbaufenster) behandelt. Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.12.2022 16:10 Uhr