Der Gemeinderat sah sich i. R. d. Sitzung am 18.12.2023 gezwungen, aufgrund des ausufernden Defizits einen Beschluss zu fassen, wonach die Cantina (= Kochen des Schulmittagessens mit eigenem Personal) zum Ende des Schuljahres 2023/24 geschlossen werden soll. Analog der Kindergärten bzw. der Kinderkrippe sowie der anderen Schulen im Landkreis sollte dann ein Caterer die Belieferung mit Essen übernehmen. Die Ausgabe des Essens wird weiter mit eigenem Personal durchgeführt.
Ausgehend von dem GR-Beschluss hat Bürgermeister Staffler (erneut) Gespräche mit den Beteiligten geführt. Dabei zeigte sich eine erfreuliche Dynamik, die Stand heute einen Erhalt der Cantina in der bisherigen Form zum Ziel haben könnte (Entscheidung liegt beim Gemeinderat!):
Konkret wurden folgende Angebote / Ideen gesponnen:
1) Angepasste Betriebsabläufe führen dazu, dass eine Kollegin aus dem Cantina-Team in den Kindergarten Sumsemann wechseln kann.
Bezogen auf die Cantina würden hierdurch ~ 12,5 TEUR eingespart.
2) Das Cantina-Team hat sich Maßnahmen überlegt, mit denen der Personal- und Zeitbedarf rund um das Kochen reduziert werden kann.
Hierdurch können bis zu ~ 10% Personalkosten eingespart werden (= circa 10 TEUR), wobei die tatsächlich Höhe der einsparbaren Stunden in einer Art Pilotphase ermittelt werden soll.
3) Das OGTS-Personal ist lt. der zuständigen Teamleiterin grds. bereit, punktuell bei der Ausgabe des Essens zu unterstützen, was die o. g. Einsparungen (Punkte 1+2) unterfüttert.
4) Gespräche mit Elternvertretern förderte die Bereitschaft der zu Tage, einer Erhöhung des Essenspreises um 25% positiv gegenüberzustehen. Dies würde jährliche Mehreinnahmen von geplant 17,5 TEUR generieren. Die anwesenden Elternvertreter haben unterstrichen, dass ihnen die Tatsache des „vor-Ort-frisch-Kochens“ etwas wert ist. Wir kämen so auf einen Preis je Essen inkl. Getränk und Vor- oder Nachspeise von 5,x EUR (= Niveau in der Gemeinde Mammendorf bzw. jüngster beschlossener Anpassungen in Germering / exakter Preis abhängig vom gewählten Paket). Gleichzeitig soll in eine angepasste Satzung analog externer Belieferung eine Klausel aufgenommen werden, die Preisanpassungen analog zu Tarifsteigerungen festschreibt.
Ergebnis des Gesprächs mit den Elternbeiratsvertretern am 29.01.2024:
Alle Anwesenden (12 gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter) äußern Verständnis für die Situation. Einhellig wird der dringende Wunsch geäußert, die Cantina zu erhalten. Die Anwesenden bringen klar ihre Bereitschaft zum Ausdruck, für einen Erhalt der Cantina höhere Essenspreise (= +25% zum Status quo) in Kauf zu nehmen. Der Bürgermeister dankt für die Bereitschaft.
Das Defizit könnte durch die o. g. Maßnahmen von ~ 70 TEUR auf ~ 30 TEUR gesenkt werden. Nachdem die Gemeinde auch im Catering-Modell ~ 20 TEUR für Ausgabepersonal aufwenden müsste, schlagen Bürgermeister und Verwaltung vor, die o. g. Maßnahmen umzusetzen.
Bürgermeister Staffler hat ggü. allen Beteiligten klargemacht, dass die nun möglicherweise gefundene Lösung eine Momentaufnahme darstellt und bei einer sich signifikant ändernden Kostenstruktur eine Diskussion leider erneut zu führen ist. Dies sei im Sinne einer transparenten Kommunikation ausdrücklich erwähnt.
Bürgermeister und Geschäftsleiterin danken allen Beteiligten – insbesondere den Teams der Cantina, der OGTS und auch der Elternschaft – für die Bereitschaft, hier gemeinsam neue und finanziell (aus Elternsicht) durchaus schmerzhafte Wege zu gehen. Es wird vorgeschlagen, eingedenk der o. g. geänderten Rahmenbedingungen am „Selber-Kochen“ festzuhalten.
Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Satzungsänderung notwendig:
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
schulischen Betreuungsangebote
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS)
vom 31.01.2024
Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG in der Fassung in der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 385) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld:
§ 1
§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„(2) Die Verpflegungsgebühren werden über monatliche Pauschalen erhoben.
a) Folgende Pauschalen werden für die Mittagsverpflegung je Schüler/in erhoben:
a) Monatliche Pauschale von 36,75 Euro bei regelmäßig 2 Essen pro Woche (Paket 1)
b) Monatliche Pauschale von 55,10 Euro bei regelmäßig 3 Essen pro Woche (Paket 2)
c) Monatliche Pauschale von 74,80 Euro bei regelmäßig 4 Essen pro Woche (Paket 3)
b) Folgende Pauschalen werden für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben:
d) Monatliche Pauschale von 3,95 Euro bei regelmäßig 2 Snacks pro Woche (Paket 4)
e) Monatliche Pauschale von 5,25 Euro bei regelmäßig 3 Snacks pro Woche (Paket 5)
f) Monatliche Pauschale von 6,55 Euro bei regelmäßig 4 Snacks pro Woche (Paket 6)“
§ 2
§ 5 wird ergänzt durch Absatz 3
„(3) Die Verpflegungsgebühren werden jährlich zum Schuljahresbeginn, erstmals zum 01.09.2025, angepasst, jeweils in der Höhe der prozentualen Tarifsteigerungen im TVöD.“
§ 3
Die Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld tritt am
1. April 2024 in Kraft.
Türkenfeld,
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister
***
R Ü C K S C H A U (Stand: GR-Befassung Dezember 2023)
Im Detail war für den Gemeinderat folgende Situation ausschlaggebend für die gefasste Mehrheitsentscheidung (Darstellung angelehnt an Sachvortrag (18.12.2023), alle datenschutzrelevanten Informationen bzgl. Personal, etc. wurden entfernt):
Das finanzielle Defizit im Bereich Cantina stellt die mit Abstand größte/ teuerste sog. freiwillige Leistung der Gemeinde dar und ist in Zeiten angespannter Kassenlage zwangsläufig zu hinterfragen. Dies umso mehr, weil es im Moment nur mit Mühe gelingt, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt für das Jahr 2024 zu entwerfen. Grund hierfür sind z. B. die aufgrund der Tarifabschlüsse steigenden Personalkosten (mind. + 250.000 EUR), die steigende Kreisumlage (+ ~ 250.000 EUR), steigende Energie- und Gebäude-Unterhaltskosten (mind. +150.000 EUR) sowie gleichzeitig stagnierende oder rückläufige Steuereinnahmen.
Türkenfeld ist augenscheinlich die einzige Kommune im Landkreis FFB, die eine eigene Küche für eine vergleichsweise kleine Zahl an täglich zubereiteten Essen unterhält und hierfür eigenes Personal beschäftigt. Die Türkenfelder Kindergärten sowie die Krippe werden von einem Caterer beliefert. Eine Bezuschussung bzw. Subvention der Essen dort erfolgt nicht.
Hauptgrund für das „davonlaufende“ Defizit ist die Tatsache, dass die Cantina-Beschäftigten dem Tarifvertrag des öff. Dienstes unterliegen und hierdurch die tarifvertraglich vereinbarten Lohngruppen und Lohnsprünge voll greifen. Eine Vergleichbarkeit zu den Kostenstrukturen in der Caterer- bzw. Gastronomiebranche ist damit nicht gegeben und kann auch nicht erreicht werden.
Wichtig dabei zu betonen: Das Cantina-Personal ist hoch-engagiert und versucht, die Kosten im Zaum zu halten (siehe Entwicklung Lebensmitteleinkäufe). Den Hauptteil des Defizits verursachen aber die Lohnkosten, wogegen alle Beteiligten machtlos sind.
Die Zahlen im Überblick
Wichtig: Die Essenspreise – auch bei Caterer-Modellen – werden im Herbst 2024 vsl. steigen. Erste Kommunen wie bspw. Germering haben bereits Erhöhung in diesem Jahr beschlossen.
Rein strategisch muss sich der Gemeinderat die Frage stellen, ob er z. B. eher in (über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehende) Personalressourcen in der eigentlichen Kinder-Betreuung investieren will (KiTas, OGTS, ….) oder ob das selbstgekochte Essen einen höheren Stellenwert einnimmt. Angesichts der Haushaltslage wird es nicht mehr möglich sein, beiden Maximen zu folgen. Beispielhaft folgende Situation: Der Lehrermangel bzw. generelle Mangel an Betreuungspersonal führt dazu, dass Schule und OGTS auf die Einstellung eines BUFDIs (= Bundesfreiwilligendienst) gedrungen haben. Die Verwaltung hat dieser Bitte im Sinne der Kinder entsprochen. Sparbemühungen des Bundes führen nun dazu, dass die bisherige Bezuschussung des BUFDIs entfällt bzw. nur anteilig gezahlt wird. Für Die Gemeinde führt dies zu Personal-Mehrkosten von ~ 8 TEUR, die ebenfalls wieder ausgeglichen werden müssen.
Weitere diskutierte aber verworfene Ideen:
Der Bürgermeister hat u. A. mit einem örtlichen Gastronomie-Betrieb ein Gespräch geführt, inwieweit dieser Interesse an einer Übernahme der Cantina hätte. Nach ausführlicher Analyse des Zahlengerüstes sowie der internen Betriebsabläufe teilt der Gastronom mit, dass er sich in dem Bereich Cantina aus mehreren Gründen nicht engagieren kann.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Minderung des Defizits im Bereich Cantina um bis ~ 40 TEUR p. a.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt unter Würdigung der im Sachvortrag genannten neuen Entwicklungen am Betrieb einer gemeindeeigenen Cantina festzuhalten.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
schulischen Betreuungsangebote
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS)
vom 31.01.2024
Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG in der Fassung in der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 385) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld:
§ 1
§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„(2) Die Verpflegungsgebühren werden über monatliche Pauschalen erhoben.
a) Folgende Pauschalen werden für die Mittagsverpflegung je Schüler/in erhoben:
a) Monatliche Pauschale von 36,75 Euro bei regelmäßig 2 Essen pro Woche (Paket 1)
b) Monatliche Pauschale von 55,10 Euro bei regelmäßig 3 Essen pro Woche (Paket 2)
c) Monatliche Pauschale von 74,80 Euro bei regelmäßig 4 Essen pro Woche (Paket 3)
b) Folgende Pauschalen werden für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben:
d) Monatliche Pauschale von 3,95 Euro bei regelmäßig 2 Snacks pro Woche (Paket 4)
e) Monatliche Pauschale von 5,25 Euro bei regelmäßig 3 Snacks pro Woche (Paket 5)
f) Monatliche Pauschale von 6,55 Euro bei regelmäßig 4 Snacks pro Woche (Paket 6)“
§ 2
§ 5 wird ergänzt durch Absatz 3
„(3) Die Verpflegungsgebühren werden jährlich zum Schuljahresbeginn, erstmals zum 01.09.2025, angepasst, jeweils in der Höhe der prozentualen Tarifsteigerungen im TVöD.“
§ 3
Die Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld tritt am
1. April 2024 in Kraft.
Türkenfeld,
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister