Bauantrag: Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses und Anbau eines Zweifamilienhauses an das bestehende Einfamilienhaus, Fuggerstr. 3, Fl. Nr. 175, Gemarkung Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 28.03.2024 zurückgenommen.
Bauantrag: Errichtung eines Doppelhauses mit Carport, Moorenweiser Straße 32, Fl. Nr. 960, Gemarkung Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 15.04.2024 genehmigt.
Bauantrag: Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Neubau von 2 DHH, mit einer Garage, einem Carport und 2 PKW-Stellplätzen, Donauschwabenstraße 3, Fl. Nr. 392/1, Gem. Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 23.04.2024 genehmigt.
Bauantrag: Antrag auf Nutzungsänderung: Kellerräume zu einem Friseursalon und Schaffung eines 2 Rettungswegs, Graf-Schenk-Straße 2, Fl. Nr. 1045, Gem. Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 22.04.2024 genehmigt.
6. Verlängerung der Baugenehmigung vom 10.12.2009 zum Anbau an das bestehende Einfamilienhaus, Am Malerwinkel 12, Fl. Nr. 164/5, Gem. Zankenhausen
Mit Bescheid vom 19.04.2024 wurde einer Verlängerung bis 17.12.2025 zugestimmt.
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG zur Sanierung der Mauerwerkskrone der nördlichen Friedhofsmauer an der Kirche „St. Johannes Baptist“, Pleitmannswanger Str. 6, Fl. Nr. 14, Gem. Zankenhausen
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Eching am Ammersee; Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hang West", hier Beteiligung zur erneuten Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Am Hang West“ im beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB beschlossen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 über die Ungültigkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB (Verstoß gegen den Anwendungsvorrang des Europarechts) wurde vom Gemeinderat am 24.10.2023 die Überführung in das sog. „Regelverfahren“ beschlossen. Daher wird eine erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg; 19. Änderung des Bebauungsplanes „Greifenberg West“, Beteiligung zur Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Im Rahmen der 19. Änderung soll der Bebauungsplan im Bereich der Fl.-Nrn. 385 und 386/1 geändert werden. Anlass für die Änderung ist ein vorliegender Antrag auf Nachverdichtung im Rahmen eines Dachgeschossausbaus. Die maßgebliche 5. Änderung des BP „Greifenberg West“ sieht für den Planbereich ein sehr stringentes Konzept mit wenig Spielräumen für andere Entwicklungen vor. Um den aktuellen Forderungen nach mehr Flexibilität gerecht zu werden, werden die Festsetzungen unter Beibehaltung des ursprünglichen Konzeptes etwas weiter gefasst.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Moorenweis hat am 28.11.2024 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Gemeinde Moorenweis beabsichtigt im Süden der Gemeinde planungsrechtliche Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zur Ausweisung eines Sondergebiets für eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit integrierter landwirtschaftlicher Nutzung aufzustellen. Mit der Ausweisung wird dem regionalplanerischen Ziel Rechnung getragen, die Erneuerbare Energie, dabei insbesondere die Sonnenenergienutzung, zu stärken. Ziel der Änderung ist es, die Flächen durch die Darstellung als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 1 1 BauNVO mit der Zweckbestimmung Sonnenenergienutzung städtebaulich zu gestalten, zu ordnen und zu sichern. Dabei werden Teilflächen von bisher als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellte Bereiche geändert. In Richtung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen werden zur landschaftlichen Einbindung Eingrünungsmaßnahmen festgesetzt. Zusätzlich wird eine landwirtschaftliche Folgennutzung im Falle einer Nutzungsaufgabe der Energieproduktion mit einem Rückbau der Flächen festgesetzt.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Gereutfeld", Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Analog zur 23. Flächennutzungsplanänderung.