Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; Aufhebung des Bebauungsplanes "Neuenstraße I", Verz. Nr. 1.15 - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Nachdem sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich des seit 19.04.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 in den letzten Jahren / Jahrzehnten bereits baulich genutzt wurden, die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 nicht mehr zeitgemäß bzw. teilweise veraltet sind, so dass diese bei angestrebten Modernisierungen bzw. baulichen Nachverdichtungen ohnehin nicht mehr erfüllt werden können, soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 aufgehoben werden. Mit der Aufhebung kann den Grundstückseigentümern künftig planerisch etwas mehr Flexibilität eingeräumt werden. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes können künftige bauliche Nachverdichtungen bzw. Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen im Wohngebiet ausschließlich nach § 34 BauGB als Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils umgesetzt und beurteilt werden. Der gesamte Aufhebungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,6 ha.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kaltenberg - Ost" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Ziel der aktuellen Änderungsplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung / Erweiterung auf dem gewerblich genutzten Grundstück Flur Nr. 1038/11, Gemarkung Geltendorf. Hierfür werden die durch Baugrenzen definierten überbaubaren Grundstücksflächen im südlichen Teil dieses Grundstückes im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes etwas erweitert und bis zu einem Abstand von 4,5 m an den Schönauer Ring herangerückt. Zudem werden die textlichen Festsetzungen zur Dachgestaltung etwas modifiziert. Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (inkl. Änderungen hierzu) zu Art und Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Anzahl Vollgeschosse, Wandhöhe) etc. bleiben von der 4. Änderung hingegen unberührt. Die Erschließung der gewerblichen Grundstücksfläche erfolgt auch weiterhin über den unmittelbar anliegenden Schönauer Ring.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Bauantrag: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG zur Sanierung der Mauerwerkskrone der nördlichen Friedhofsmauer an der Kirche „St. Johannes Baptist“, Pleitmannswanger Str. 6, Fl. Nr. 14, Gem. Zankenhausen
Mit Bescheid vom 14.05.2024 wurde die Erlaubnis erteilt.
Bauantrag: 1. Tektur Lageänderung und Höhenänderung des EFH und Umplanung und Höhenänderung der Garage, Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gem. Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 16.05.2024 genehmigt.
Bauantrag: Neubau einer Garage und eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung von 2 WE, Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gem. Türkenfeld
Der Antrag wurde mit Bescheid vom 07.05.2024 zurückgenommen.