Nachdem der Gemeinderat zwischenzeitlich alle notwendigen Beschlüsse zur Schaffung von Baurecht im Gebiet „DORFANGER“ gefasst hat, stellt sich nun die Frage, wie die in gemeindliches Eigentum übergehende Fläche (5.234 m²) konkret entwickelt werden soll. Wichtig dabei: Der beschlussmäßig behandelte Bebauungsplan mit der Festlegung von „Geschosswohnungsbau“ liefert hier die essentielle Grundlage.
Um einen geeigneten Umsetzungspartner zu finden, der die Fläche erwirbt und nach vorab definierten Vorgaben entwickelt, soll nach dem Willen des Gemeinderats eine Freihändige Vergabe unter Anwendung eines vom Gemeinderat beschlossenen Kriterienkatalogs erfolgen.
Ähnlich einer förmlichen Konzeptvergabe ist der Gemeinderat aufgerufen - neben dem eigentlichen Verkaufspreis des Grundstücks - Parameter definieren, die ihm bei der Umsetzung des Projekts wichtig sind. Der eigentliche Grundstückspreis kann dabei erst festgelegt werden, wenn finale Klarheit über die Erschließungskosten herrscht. Im Gremium herrscht aber Einigkeit, dass der Grundstückspreis unter dem aktuellen Marktpreis bzw. Bodenrichtwert liegen soll. Dies schafft die Voraussetzung für eine Weitergabe des Preisvorteils an Einheimische bzw. die Umsetzung innovativer Konzepte.
Durch den Gemeinderat sind, wie oben beschrieben, Kriterien festzulegen, die essentieller Bestandteil des Aufrufs zur Abgabe von Angeboten sein sollen.
Die Verwaltung hat für einen möglichen Kriterienkatalog einen ersten Entwurf erarbeitet. Der Gemeinderat ist eigeladen, diesen zu ergänzen.
Gerne können weitergehende Vorschläge vor der Sitzung an den Bürgermeister per E-Mail adressiert werden, sodass eine Gesamtschau der Vorschläge möglich wird.
Kriterien & Rahmenparameter, die in den einzureichenden Angeboten mit konkreten Vorschlägen durch mögliche Projektpartner zu unterfüttern sind (=> die im Angebotsprozess gemachten Zusagen sind später auch Bestandteil des bindenden städtebaulichen Vertrags!):
- Einhaltung der baulichen Rahmenparameter des beschlossenen Bebauungsplans (!)
=> IHRE INSB. ARCHITEKTURELLEN UND UMSETZUNGSRELEVANTEN IDEEN DAZU?
WAS IST IHRE GANZHEITLICHE VISION VON DEM ZENTRAL GELEGENEN GEBIET?
- Verbindliche Festlegung einer Vergabereihenfolge (z. B. Erstzugriffsrecht für Einheimische gem. vorab definiertem Katalog, etc.)
=> IHRE ANSÄTZE DAZU?
- Festlegung, dass der vergünstigte Grundstückspreis transparent auf die spätere Wohnungspreise umgelegt werden muss
=> IHRE ANSÄTZE DAZU – insb. bzgl. Schaffung von Transparenz hinsichtlich Weitergabe des Preisvorteils?
- Aussage zu späteren Verkaufs- und ggf. Vermietungspreisen (ggf. ergänzt um eine Preisanpassungsklausel)
=> IHR ANGEBOT?
- Festlegung einer möglichen Aufteilung „Eigentumswohnungen / Mietwohnungen“
=> IHRE VORSTELLUNG?
- Festlegung weiterer Kriterien/ Eigenarten des Quartiers, insb. zur Förderung des Miteinanders und Zusammenhalts (z. B. Aufenthaltsbereich mit Gemeinschaftscharakter – Plätze Außen und ggf. auch Innen als eine Art Gemeinschaftsraum?, Spielplatz, Pflegeauflagen für die Grünanlagen);
=> WAS PLANEN SIE?
- Festlegung, dass der geplante Weg durch die Anlage (der später möglicherweise Richtung Aresingerstraße weiterentwickelt werden kann) öffentlichen Charakter hat, die WEG aber für die Pflege zuständig ist
- Vorgaben bzgl. der Barrierefreiheit der entstehenden Wohnungen, ggf. ergänzt um Ideen des Projektpartners zu altersgerechtem Wohnen, etc.
=> WIE WOLLEN SIE DIESE GESAMTGESELLSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNG BAULICH BEANTWORTEN?
- Verbindliches Mobilitätskonzept (= z. B. TG-Stellplätze mit E-Lademöglichkeit, …)
=> IHRE PLÄNE DAZU
- Ideen hinsichtlich des Einbaus einer das Quartier in Summe versorgenden Heizanlage
=> IHRE KONKRETEN UMSETZUNGIDEEN?
- Festlegung energetischer Standards, z. B. PV- bzw. Solar-Thermie-Einsatz
- Vorgabe hinsichtlich des Realisierungszeitraums.
=> IHRE ZUSAGE HINSICHTLICH UMSETZUNGSFRISTEN?
- Ggf. Belegungsrechte der Gemeinde für Mietwohnungen, die z. B. Beschäftigten in den gemeindlichen Kindergärten, etc. bevorzugt im Falle einer Erst- und Neuvermietung anzubieten sind
=> WIE STEHEN SIE DAZU?
- Nachweis der Eignung
=> BITTE BELEGEN SIE, DASS SIE EINSCHLÄGIGE ERFAHRUNGEN MIT DERARTIGEN PROJEKTEN HABEN BZW SOLCHE BEREITS ERFOLGREICH REALISIERT HABEN (inkl. Angabe der Referenzen).
Eingearbeitet wurde in diese Liste alle ergänzenden Vorschläge aus dem Gemeinderat, die bis 11.10.2024 beim Bürgermeister eingereicht wurden.
WICHTIG: Im Anhang findet sich der Entwurf eines Exposés, welches die Verwaltung entworfen hat und ausdrücklich Gegenstand der Befassung mit dem Thema ist (inkl. Zeitschiene, etc.).
Nach Definition der Kriterien durch den Gemeinderat (vgl. heutige Sitzung) werden in der Region tätige Projektentwickler bzgl. Bauträger aktiv angesprochen. Der Gemeinderat ist ausdrücklich eingeladen, mögliche Projektpartner der Verwaltung zu nennen. Diese bekommen dann die Chance, ihre Ideen und Planungen dem Gemeinderat zu präsentieren. Mit der Präsentation im Gemeinderat ist die Pflicht verbunden, zu einem vorher festgelegten Preis (=> kann festgelegt werden, sobald die Erschließungskostenschätzung vorliegt) das Grundstück erschlossen anzukaufen und binnen einer überschaubaren Zeit zu bebauen. Dabei müssen die in einem städtebaulichen Vertrag festgelegten Kriterien (=> werden ausdefiniert in den bindenden Angeboten basierend auf der o. g. Liste) rechtsverbindlich durch den Projektpartner eingehalten werden.
Der Bürgermeister wird die Kreisbaumeisterin bitten, bei den Auswahlsitzungen anwesend zu sein und den Gemeinderat in städtebaulichen und architekturellen Fragen zu beraten. Die Kreisbaumeisterin ist bereit, die Gemeinde zu unterstützen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten für Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem notwendigen städtebaulichen Vertrag
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den im Sachvortrag genannten Kriterienkatalog als Maßstab für die Einholung/ Abgabe konkreter Umsetzungsvorschläge sind. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausdrücklich auch das dem Gemeinderat vorgelegte Exposte, welches mit diesem Sachvortrag allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde und z. B. den Zeitplan für das Verfahren beinhaltet. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit in der Region tätigen Projektentwicklern / Bauträgern / … in Kontakt zu treten und um die Abgabe belastbarer Angebote sowie eine Präsentation im Gemeinderat zu bitten. Der Aufruf zur Abgabe von konkreten Umsetzungsvorschlägen ist parallel öffentlich bekannt zu machen.