Bebauungsplan "Echinger Wegäcker" / hier: Änderung der Geschäftsordnung, Einrichtung eines beschließenden Planausschusses "ECHINGER WEGÄCKER" sowie Beauftragung der planerseitigen Begleitung des Vorhabens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2024 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Wie vor der September-Sitzung des Gemeinderats festgestellt, ist aufgrund der hohen Zahl an „persönlich Beteiligten“ (= Mehrheit des Gremiums) eine Änderung des Bebauungsplans „ECHINGER WEGÄCKER“ im Regelverfahren nicht möglich.
In der Oktober-Sitzung wurde der Vorschlag der Kommunalaufsicht über die Einrichtung sowie die Rahmenbedingungen eines beschließenden Planausschusses „ECHINGER WEGÄCKER“ vorgestellt, um den Fortgang des Verfahrens und zeitnahe Änderungen des Bebauungsplans sicherzustellen. Nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach Erfüllung der Aufgabe kann der beschließende Ausschuss wieder aufgelöst werden (Art. 32 Abs. 5 GO).
Gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO kann der Gemeinderat die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen. Hierunter fällt auch der Erlass von Bebauungsplänen und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO 

Die beschließenden Ausschüsse entscheiden „final“ anstelle des Gemeinderats in den Angelegenheiten, die ihnen der Gemeinderat übertragen hat. Die Beschlüsse sind wie Gemeinderatsbeschlüsse zu sehen (Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO). 

Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse ist dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO). Jeder Ausschuss muss demnach ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats sein (Gebot der Spiegelbildlichkeit). 
Aufgrund der hohen Anzahl persönlich Beteiligter ist allerdings die paritätische Besetzung des Ausschusses herausfordernd bei der Bildung eines Ausschusses bestehend aus insgesamt sechs Mitgliedern – dem Vorsitzenden und fünf Gemeinderatsmitgliedern (für den Ausschuss sind fünf Sitze zu vergeben).

Der vorgeschlagene Ausschuss würde sich wie folgt zusammensetzen:

5 er + Vorsitz


Sitze
CSU
5:16 x 5
1,56
1+1=2
FW
4:16 x 5
1,25
1+0=1
GR
4:16 x 5
1,25
1+0=1
DG
3:16 x 5
0,94
0+1=1

Damit der Planausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ beschlussfähig wird, muss darauf geachtet werden, den Ausschuss nicht mit Mitgliedern zu besetzen, die aufgrund einer persönlichen Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO i.V.mit Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen sind. 

  • Die CSU kann von den 2 zustehenden Sitzen nur 1 intern besetzen, da es 4 pers. Beteiligte gibt.
  • Die CSU hat das Vorschlagsrecht für den 2. Sitz. Dieses Vorschlagsrecht ist nicht auf Mitglieder der eigenen Gruppierung beschränkt, es kann sich auch auf Angehörige anderer Gruppen oder Einzelgänger beziehen. 

Nachdem die Ausschusssitze auf die Fraktionen und Wählergruppen verteilt sind, müssen die Mitglieder in den Ausschuss berufen werden. Die Fraktionen und Wählergruppen haben das alleinige Vorschlagsrecht (Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO). Der Gemeinderat ist an die Vorschläge gebunden und hat die Vorgeschlagenen durch Beschluss in den Ausschuss zu berufen. Die Vorgeschlagenen sind bei der Beschlussfassung nicht persönlich beteiligt und müssen an der Abstimmung teilnehmen. 

Die Vorschläge der Fraktionen und Wählergruppen
CSU: Dr. Veronika Winkler / 2. Sitz S. Schneller
Die Grünen: GR-Mitglied I. Meissner
Freie Wähler: GR U. Herb
Dorfgemeinschaft GR S. Zöllner

Somit setzt sich der Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ wie folgt zusammen

Fraktion
Sitze
Ausschussmitglied 1
Ausschussmitglied 2
CSU
2
Dr. Veronika Winkler
GR S. Schneller
FW
1
GR U. Herb
---------------------
Grüne
1
GR-Mitglied I. Meissner
---------------------
DG
1
GR S. Zöllner
---------------------
Vorsitz
1
2.. Bgm Wagner 
i. V. 1. Bgm. Staffler








Grundsätzlich führt den Vorsitz in einem Ausschuss die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister (Art. 33 Abs. 2 Satz 1 GO). Bürgermeister Staffler gehört ebenfalls zum Personenkreis der persönlich Beteiligten und ist somit von der Teilnahme an der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 
Aufgrund dieser Sachlage wird vorgeschlagen, den Vorsitz des Ausschusses an den Zweiten Bürgermeister Johannes Wagner zu übertragen, der nicht persönlich von den Änderungen des Bebauungsplans betroffen ist und somit uneingeschränkt an der Beratung und Entscheidung mitwirken kann. Gemäß Art. 39 Abs. 1 BayGO kann der Vorsitz in einem Ausschuss von einem anderen Mitglied des Gemeinderats übernommen werden, wenn der Erste Bürgermeister verhindert ist oder aus rechtlichen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen ist. 
Der Zweite Bürgermeister Johannes Wagner ist bereit, den Vorsitz im Ausschuss zu übernehmen und die Sitzung zu leiten, um einen reibungslosen Ablauf der Beratungen zu gewährleisten und die erforderlichen Beschlüsse zum Bebauungsplan „ECHINGER WEGÄCKER“ zu fassen. 

Nachdem die Budget-Hoheit beim Gemeinderat und nicht bei einem Ausschuss liegt, muss der Gemeinderat darüber hinaus die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros beauftragen. Aufgrund der Mitgliedschaft der Gemeinde im Planungsverband und der Tatsache, dass die aktuell gültige Fassung des Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“ durch den Planungsverband erstellt wurde, schlägt die Verwaltung vor, den Planungsverband auf Aufwandsbasis mit den Arbeiten zu beauftragen. Eine entsprechende Kostenindikation liegt vor und rechnet mit Kosten i. H. v. 14.275,72 EUR (abhängig von den Anforderungen der übergeordneten Behörden). 

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Die Einrichtung des beschließenden Ausschusses „ECHINGER WEGÄCKER“ wird in die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld übernommen.

2. Änderung
der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Türkenfeld
für die Wahlperiode 1. Mai 2020 bis 30. April 2026

Auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Änderung der Geschäftsordnung:


§ 1
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat vom 06. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

„Teil III. Die Ausschüsse“ erhält folgende Ergänzungen:

Vor § 6 wird eingefügt:  „1. Allgemeines“
Vor § 7 wird eingefügt:  „2. Aufgaben der Ausschüsse“

Nach § 7 wird eingefügt: 
„§ 7a Beschließender Planausschuss „ECHINGER WEGÄCKER““
  1. Der beschließende Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ erledigt die ihm übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle des Gemeinderates.
  2. Die Entscheidung des beschließenden Ausschusses steht unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 Abs. 3 GO erfolgen, wenn der erste Bürgermeister oder seine Stellvertretung im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. Der Antrag muss schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beim ersten Bürgermeister eingehen. Soweit Beschlüsse die Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.
  3. Der beschließende Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereich und Befugnisse:
  1. Änderung des Bebauungsplans „ECHINGER WEGÄCKER“ nach den Vorschriften des ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung




Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Planungskosten ~ 15.000,00 €


Beschlussvorschlag:

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung des beschließenden Planausschusses „ECHINGER WEGÄCKER“ und überträgt diesem die Änderung und Fortführung des Bebauungsplans „ECHINGER WEGÄCKER“ 


Beschluss 2:
Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder in den beschließenden Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ wie im Sachvortrag dargestellt.



Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung:


2. Änderung
der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Türkenfeld
für die Wahlperiode 1. Mai 2020 bis 30. April 2026

Auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Änderung der Geschäftsordnung:


§ 1
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat vom 06. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

„Teil III. Die Ausschüsse“ erhält folgende Ergänzungen:

Vor § 6 wird eingefügt:  „1. Allgemeines“
Vor § 7 wird eingefügt:  „2. Aufgaben der Ausschüsse“

Nach § 7 wird eingefügt: 
„§ 7a Beschließender Planausschuss „ECHINGER WEGÄCKER““
(1)        Der beschließende Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ erledigt die ihm übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle des Gemeinderates.
(2)        Die Entscheidung des beschließenden Ausschusses steht unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 Abs. 3 GO erfolgen, wenn der erste Bürgermeister oder seine Stellvertretung im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. Der Antrag muss schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beim ersten Bürgermeister eingehen. Soweit Beschlüsse die Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.
(3)        Der beschließende Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereich und Befugnisse:
a)        Änderung des Bebauungsplans „ECHINGER WEGÄCKER“ nach den Vorschriften des ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung



Beschluss 4:
Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband München i. R. d. Mitgliedschaft der Gemeinde mit der planerischen Begleitung und Umsetzung des Verfahrens. 



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Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung des beschließenden Planausschusses „ECHINGER WEGÄCKER“ und überträgt diesem die Änderung und Fortführung des Bebauungsplans „ECHINGER WEGÄCKER“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder in den beschließenden Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ wie im Sachvortrag dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung:


2. Änderung
der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Türkenfeld
für die Wahlperiode 1. Mai 2020 bis 30. April 2026

Auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Änderung der Geschäftsordnung:


§ 1
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat vom 06. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

„Teil III. Die Ausschüsse“ erhält folgende Ergänzungen:

Vor § 6 wird eingefügt:  „1. Allgemeines“
Vor § 7 wird eingefügt:  „2. Aufgaben der Ausschüsse“

Nach § 7 wird eingefügt: 
„§ 7a Beschließender Planausschuss „ECHINGER WEGÄCKER““
  1. Der beschließende Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ erledigt die ihm übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle des Gemeinderates.
  2. Die Entscheidung des beschließenden Ausschusses steht unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 Abs. 3 GO erfolgen, wenn der erste Bürgermeister oder seine Stellvertretung im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. Der Antrag muss schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beim ersten Bürgermeister eingehen. Soweit Beschlüsse die Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.
  3. Der beschließende Ausschuss „ECHINGER WEGÄCKER“ hat im Einzelnen folgende Aufgabenbereich und Befugnisse:
  1. Änderung des Bebauungsplans „ECHINGER WEGÄCKER“ nach den Vorschriften des ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband München i. R. d. Mitgliedschaft der Gemeinde mit der planerischen Begleitung und Umsetzung des Verfahrens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 10:56 Uhr