Jahresrechnung 2023/ hier: Feststellung und Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2025
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2023 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 11.398.938,55 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 4.856.103,27 €.
Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2022“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.
Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss A:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.
Beschluss B:
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2023, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2023, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2025 10:42 Uhr