Wie jede Kommune hat auch die Gemeinde Türkenfeld einen Bedarf an IT-Gütern und -Dienstleistungen. Die Beschaffung solcher Güter gestaltet sich in der Regel aufwändig und kostenintensiv. Besonders größere Anschaffungen, wie sie beispielsweise im Schulbereich erforderlich sind, erweisen sich aufgrund des Ausschreibungsprozesses als kompliziert, zeitintensiv, vergleichsweise unflexibel und teuer. Auch die Bereitstellung von IT-Ausstattung für die Mitarbeitenden der Gemeinde, einschließlich mobiler Endgeräte, stellt hohe Anforderungen.
Mit der Gründung der „Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft e.G. (BayKIT e.G.)“ wird es den Mitgliedern der Genossenschaft ermöglicht, ihre IT-Beschaffungen künftig effizienter und einfacher zu gestalten. Die Genossenschaft übernimmt dabei die Bedarfsanalyse ihrer Mitglieder und konsolidiert diese. Als zentrale Beschaffungsstelle (§ 120 Abs. 4 GWB) führt sie anschließend ein zentrales Vergabe- und Einkaufsverfahren durch und schließt entsprechende Rahmenverträge ab. Durch die Bündelung der Nachfrage vieler Mitglieder können günstigere Konditionen erzielt werden, als es bei einer separaten, kleinteiligen Beschaffung der Fall wäre. Alternativ können Mitglieder die Genossenschaft auch direkt mit der Beschaffung beauftragen (§ 108 Abs. 4, 5 GWB).
Die operative Durchführung des Ausschreibungsverfahrens obliegt der AKDB Dienstleistungs- und Service GmbH (ADSG), die ebenfalls Mitglied der BayKIT e.G. ist. Diese übernimmt als öffentlicher Auftraggeber das operative Geschäft. Nach Abschluss eines Rahmenvertrags können die Genossenschaftsmitglieder über ein Einkaufsportal (Webshop) Bestellungen gemäß ihrem individuellen Bedarf aufgeben. Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt direkt durch die Rahmenvertragspartner. Vor-Ort-Dienstleistungen, wie Installation oder Wartung, werden ebenfalls von den ausgeschriebenen Rahmenvertragspartnern, darunter Hersteller oder Dritte, erbracht.
Das Vorhaben wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) unterstützt. Das Ministerium hat die Vereinbarkeit des Projekts mit den vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und als rechtlich zulässig eingestuft. Auch der Genossenschaftsverband Bayern hat das Vorhaben begutachtet und positiv bewertet.
Mit Eintragung ins Genossenschaftsregister am 5. April 2024 wurde die BayKIT e.G. offiziell gegründet. Den Vorstand bilden Rudolf Schleyer, Vorstandsvorsitzender der AKDB, und Andreas Feller, Oberbürgermeister der Stadt Schwandorf. Die Mitgliedschaftskosten sind überschaubar: Neben einer einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 € (Genossenschaftsanteil) fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an, der durch die Generalversammlung auf 400 € festgelegt wurde. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Die Mitgliedschaft in der BayKIT e.G. ist ausschließlich öffentlichen Trägern vorbehalten. Zu den bisherigen Mitgliedern zählen unter anderem die Landkreise München, Nürnberger Land, Oberallgäu und Unterallgäu sowie die Städte Germering, Lichtenfels, Neu-Ulm, Schwandorf und Straubing. Zudem haben sich zahlreiche Gemeinden, Schulverbände und Anstalten angeschlossen.
(Sachvortrag angelehnt an eine Beschlussvorlage des Landkreises Fürstenfeldbruck)
Leistungsspektrum aktuell – Erweiterungen laufend geplant:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Anteil an der Genossenschaft i. H. v. einmalig 1.000 € sowie dann jährlich ein Mitgliedsbeitrag i. H. v. 400 €
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Türkenfeld zu der BayKIT e.G. (Bayerische Kommunale IT- Einkaufsgenossenschaft e.G.) zu.