Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; Erweiterung Ortsabrundungssatzung „Steinbach", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Grundstückseigentümer der im Osten der Ortslage Steinbach liegenden Teilfläche des Grundstücks Flur Nrn. 528 strebt zur Abrundung der bestehenden Ortsabrundungssatzung „Steinbach“ und der bereits anliegenden Wohnbebauung eine bauliche Entwicklung dieser Flächen für eine Wohnnutzung an. Die Erschließung der neuen Wohnbebauung kann über die anliegende Straße mit Anbindung an die Kreisstraße FFB13 gewährleistet werden. An die Satzungsgrundstücke können sämtliche Medien (Wasser, Abwasser, Strom, Telekom) herangeführt werden beziehungsweise liegen diese bereits an. Mit der Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 528, Gemarkung Steinbach, in den im Zusammenhang bebauten Ort Steinbach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB soll ein städte-baulich- und ortsbildverträglicher Abschluss der Wohnbebauung am östlichen Ortsrand von Steinbach gewährleistet werden.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar:
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1169, 1170/1 und 1171 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1164, 1169/1, 1173 und 1412/1, jeweils Gemarkung Kaltenberg, westlich des Schönauer Ringes im Südwesten der Ortslage Kaltenberg („Änderungsbereich in Kaltenberg“) und den Bereich der Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 80/1 und 614, jeweils Gemarkung Hausen, am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Hausen („Änderungsbereich in Hausen“). Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen für den in der Ortslage Kaltenberg liegenden Änderungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Entwicklung neuer gewerblicher Nutzflächen im unmittelbaren Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet - Süd im südlichen Teil der Ortslage Kaltenberg geschaffen werden, um den vorliegenden Anfragen, insbesondere von einheimischen Betrieben bzw. Existenzgründern nach gewerblichen Bauflächen künftig in angemessenem Umfang Rechnung tragen zu können. In diesem Zusammenhang wird der ca. 2,5 ha umfassende „Änderungsbereich in Kaltenberg“ vorwiegend als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Für den in der Ortslage Hausen liegenden Änderungsbereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird der ca. 0,3 ha umfassende „Änderungsbereich in Hausen“ vorwiegend als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar:
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz. Nr. 1.21; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf - Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 (rechtsverbindlich seit 14.09.1998) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. bis 4. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am nordwestlichen Ortsrand von Geltendorf Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes haben sich auf den Flächen im Umfeld der Riedgasse und westlich der Landsberger Straße in den letzten Jahren / Jahrzehnten bereits zahlreiche Wohn- und sonstige Gebäude unterschiedlichster Nutzung und Ausprägung (Einzel-, Doppelhäuser, landwirtschaftliche Hofstellen etc.) angesiedelt, deren Baustrukturen teilweise auch bereits Abweichungen von den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes erforderlich machten. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz.-Nr. 1.21 sollen die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes einschließlich der hierzu zwischenzeitlich bereits rechtskräftigen Änderungen nun auf eine angemessene, zeitgemäße bauliche Nachverdichtung und verträgliche Entwicklung von innerörtlichen Flächenpotenzialen abgestellt werden. Letztendlich sollen mit der 5. Änderung des Bebauungsplans mehr Möglichkeiten zu einer wohnbaulichen und sonstigen baulichen Nutzung (Nachverdichtung) der bereits bestehenden Siedlungsflächen (Nutzung vorhandener Potentiale) im Nordwesten der Ortslage Geltendorf generiert werden und somit den landes- und regionalplanerischen Vorgaben (Innen- vor Außenentwicklung, Nachverdichtung im Innenbereich) entsprechend Rechnung getragen werden. Das gesamte Änderungsgebiet hat eine Größe von etwa 3,37 ha. Die Erschließung erfolgt auch weiterhin über die bereits bestehenden Erschließungsanlagen der Riedgasse bzw. Landsberger Straße / Bahnhofstraße.
Der vom Gemeinderat am 27.02.2025 gebilligte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar:
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDschG zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im EG und eines Balkons im OG an das bestehende Wohnhaus, Fl. Nr. 159/1 Gem. Türkenfeld, Zankenhausener Str. 4a
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Grabungserlaubnis wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDschG zum Abbruch einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle und Neubau einer landwirtschaftlichen Halle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte, Fl. Nr. 497
Gem. Zankenhausen, Kapellenstraße 2
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Grabungserlaubnis wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Bauantrag;
Teilabbruch des bestehenden Daches, Ausbau und Erhöhung des Dachstuhls am bestehenden EFH, Fl. Nr. 367/5, Schubertstraße 1, Gem. Türkenfeld
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Bauantrag;
Anbau einer Terrasseneinhausung mit verglaster Pergola (kalter Wintergarten) an das bestehende EFH, Fl. Nr. 192/2, Echinger Straße 8a
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 26.03.2025 erteilt.
Bauantrag;
Tektur der Doppelgarage am neuen Betriebsleiterwohnhaus., Fl. Nr. 148/3, Kirchstr. 5a
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 25.02.2025 erteilt.
Bauantrag;
Umbau des bestehenden Zweifamilienwohnhauses, Sanierung und Anheben des Daches, sowie Ausbau des Dachgeschoßes zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung, Fl. Nr. 240/4, Keltenstraße 3
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 10.03.2025 erteilt.
Bauantrag;
Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle, Fl.Nr. 971/2. Nähe Moorenweiser Str.
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 12.03.2025 erteilt.