Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) / hier: Erlass einer Spielplatzsatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Ausgangslage im Kontext der Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
Die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen beim zusammenhängenden Bau einer gewissen Zahl Wohneinheiten wurde durch den Gesetzgeber zum 01.10.2025 gestrichen. Künftig ist dies damit de facto Aufgabe der Kommunen. Möglich ist weiterhin bzw. zukünftig der Erlass einer Satzung, die bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen einen Spielplatz in angemessener Größe und Ausstattung vorschreibt.
Handlungsbedarf bzw. Einschätzung der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Intention des Gesetzgebers – nämlich u. A. das Senken von Baukosten im Geschosswohnungsbau – nachvollziehbar. Die de facto bislang geltende automatische Pflicht zum Bau von Kinderspielplätzen ohne Würdigung bereits vorhandener Anlagen, etc. führte in manchen Fällen zu unnötigen Investitionen, die sich wiederum auf die Baukosten und damit die Kosten für Wohnraum auswirkten. ABER: Das reine „Abladen“ der entsprechenden Pflicht bei der Gemeinde erscheint ebenfalls nicht angemessen.
Umsetzungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt darum den Erlass einer Spielplatz-Satzung vor. Hierin sollte die Gemeinde regeln, ab wieviel Wohneinheiten der Bau eines Spielplatzes notwendig ist, wobei die gängige Praxis hier von fünf Wohneinheiten ausgeht. Alternativ soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der bzw. die Bauherren gegen Zahlung eines finanziellen Ausgleichs von dieser Pflicht befreit werden kann. Die so eingenommenen Mittel können in den Erhalt bzw. Ausbau vorhandener Spielplätze der Gemeinde investiert werden. Örtliche Mehrfach-Strukturen werden so vermieden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat eine entsprechende Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Spielplatzsatzung der Gemeinde Türkenfeld in der Fassung vom 26.05.2025 gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BayBO und Art. 23 der GO zu erlassen.
2. Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt die Spielplatzsatzung der Gemeinde Türkenfeld in der Fassung vom 26.05.2025 gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BayBO und Art. 23 der GO zu erlassen.
- Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr