Bauantrag Energetische Sanierung Nord- u. Ostfassade, Wohnraumerweiterung im Ober- und Dachgeschoss, FlNr. 712/1 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 712/1 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „WA Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt. Es ist bebaut mit einem EFH mit Einliegerwohnung (Hs.Nr. 6a), einem Zweifamilienhaus (HsNr. 8) und Garagen.

Die Bauvoranfrage vom 11.03.2017, wurde vom Landratsamt mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Bauvorhaben mit der geplanten Firsthöhe von 10,17 m nicht in die umliegende Bebauung einfügt.

Daher wird ein neuer Bauantrag mit veränderter Planung eingereicht, die im Vorfeld mit dem Landratsamt abgesprochen wurde. Die jetzt geplante Firsthöhe liegt bei 8,92 m.

Die erforderlichen Stellplätze laut Stellplatzsatzung werden nachgewiesen.

Die Grundrisse und Ansichten befinden sich in der Anlage 1.

Des Weiteren liegen dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von der Abstandsfläche (Anlage 2) und ein Antrag auf Übernahme einer Abstandsfläche (Anlage 3) bei.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass GR Klaß gem. Art. 49 GO befangen ist und an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her und stimmt der beantragten Abweichung von der Abstandsfläche (Anlage 2) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2018 11:15 Uhr