Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2018
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Die Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren betrifft die Anlage zur Satzung hinsichtlich der Höhe der Pauschalsätze. Die Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ wird an die vom Bayerischen Gemeindetag empfohlenen Pauschalsätze angepasst. In das Verzeichnis wird das neue Löschgruppenfahrzeug LF20 aufgenommen und das alte Tanklöschfahrzeug TLF 3000 entfernt.
Die Änderung der Pauschalsätze betreffen nur die Streckenkosten und die Ausrücke-stundenkosten der Feuerwehrfahrzeuge.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nachstehende
Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendun
gs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
§ 1
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
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bei einer Nutzungsdauer von
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bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
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ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
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20 Jahren
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3,57 Euro
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ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
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25 Jahren
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7,94 Euro
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ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
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25 Jahren
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7,36 Euro
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ein Anhänger
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20 Jahren
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1,47 Euro
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2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom bei jährlich 65 Ausrückestunden und einer Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/ Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens -
je eine Stunde für
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
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71,64 Euro
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ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
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143,15 Euro
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ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
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117,80 Euro
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ein Anhänger
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6,78 Euro
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§ 2
Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2018 12:48 Uhr