Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö 9

Pressetaugliche Texte

Die Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren betrifft die Anlage zur Satzung hinsichtlich der Höhe der Pauschalsätze. Die Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ wird an die vom Bayerischen Gemeindetag empfohlenen Pauschalsätze angepasst. In das Verzeichnis wird das neue Löschgruppenfahrzeug LF20 aufgenommen und das alte Tanklöschfahrzeug TLF 3000 entfernt.
Die Änderung der Pauschalsätze betreffen nur die Streckenkosten und die Ausrücke-stundenkosten der Feuerwehrfahrzeuge.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nachstehende

Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendun gs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

§ 1
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Verzeichnis der Pauschalsätze


Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

1.        Streckenkosten


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer
Nutzungsdauer von
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
20 Jahren
 3,57 Euro
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
25 Jahren
 7,94 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
25 Jahren
 7,36 Euro
ein Anhänger
20 Jahren
 1,47 Euro







       2.        Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom        bei jährlich 65 Ausrückestunden und einer Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/        Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens -        
je eine Stunde für


ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
  71,64 Euro
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12)
143,15 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug (LF20)
117,80 Euro
ein Anhänger
    6,78 Euro


§ 2
Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 12:48 Uhr