Feststellungsbeschluss des Gemeinderats Entlastung der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 13.06.2018 über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2016 unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit   7.805,679,30 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in  den Einnahmen und Ausgaben ab mit  2.778.313,92 €.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2016“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2016 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2016, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 12:55 Uhr