Kindergärten Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Mit Beschluss von 20.05.2015 wurden die Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen letztmals geändert.
Derzeit werden die Kindergartengebühren nach den tatsächlichen wöchentlichen Buchungs-stunden abgerechnet. Üblich ist – und so wird dies auch von der Kindertagesstättenaufsicht bestätigt – die gebuchten Betreuungsstunden mit wöchentlichen Durchschnittssätzen zu berechnen. Damit werden die Abrechnungen nachvollziehbarer und transparenter.
Die Kindergartengebühren wurden zudem neu kalkuliert. Dabei wurden die Einnahmen und Ausgaben in Verbindung mit den Betreuungstagen und Betreuungsstunden gegenübergestellt. Die von den Eltern zu leistenden Betreuungsgebühren sollten eine Defizitdeckung von 40% erreichen. Die Kalkulation führte zu dem Ergebnis, dass im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 die Betreuungsgebühren nicht angehoben werden müssen. Die Beträge wurden lediglich gering gerundet.
Im Landkreisvergleich stehen die Betreuungsgebühren im Kindergartenbereich im oberen Drittel, im Krippenbereich im mittleren Durchschnitt.
Eine Satzungsänderung wird nur dahingehend notwendig, dass zukünftig die Betreuungsgebühren nicht mehr nach den tatsächlich gebuchten Stunden, sondern nach Pauschalsätzen berechnet und festgesetzt werden.

§ 4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld soll wie folgt geändert werden.
Gebührensätze:
a) Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
115,00 €
5 – 6 Std.
135,00 €
6 – 7 Std.
160,00 €
7 – 8 Std.
180,00 €
8 – 9 Std.
205,00 €
Über 9 Std.
220,00 €


b) Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
225,00 €
5 – 6 Std.
270,00 €
6 – 7 Std.
315,00 €
7 – 8 Std.
360,00 €
8 – 9 Std.
405,00 €
Über 9 Std.
440,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern  - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS, 2020-1-1-I)  in Verbindung mit Art. 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz – KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.07.2017
§ 1
Änderung
§ 4 Abs. 3
Für die Betreuung werden folgenden Pauschalsätze festgesetzt:

  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
115,00 €
5 – 6 Std.
135,00 €
6 – 7 Std.
160,00 €
7 – 8 Std.
180,00 €
8 – 9 Std.
205,00 €
Über 9 Std.
220,00 €


  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
225,00 €
5 – 6 Std.
270,00 €
6 – 7 Std.
315,00 €
7 – 8 Std.
360,00 €
8 – 9 Std.
405,00 €
Über 9 Std.
440,00 €


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 12:55 Uhr