Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hier: a) Billigung der Vorentwurfsplanung i.d.F. vom 12.09.2018 b) Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2018 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Bisheriger Beschluss zur Billigung des vorläufigen FNP-Entwurfs vom 16.05.2018, TOP 2 a):
Der FNP-Entwurf vom 16.05.2018, wurde ohne den Bereich „Gewerbe“ gebilligt.
Grund:
Die Durchführung einer natur- und artenschutzrechtlichen Prüfung, eine weitere Besprechung mit dem LRA. In einer weiteren kleinen Klausursitzung vom 19.07.2018, wurde nun das Ergebnis der natur- und artenschutzrechtlichen Prüfung vorgestellt. Das Ergebnisprotokoll wurde dem Gemeinderat am 02.08.2018 per Mail übersandt. Es ist auch im Dokumentenarchiv des RIS hinterlegt.


Beschlussfassungen über größere gewerbliche Entwicklungsflächen:

1. GE Süd II
Fachlicher Input:
Vorgaben der Regionalplanung (regionaler Grünzug und landschaftliches Vorbehaltsgebiet) sowie des Naturschutzes (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung saP wegen der zu erwartenden Betroffenheit Zauneidechse, Gelbbauchunke, Haselmaus und weiterer Arten erforderlich) führen dazu, dass von einer Planung in diesem Bereich abgeraten werden muss.
Durch die Anbindung an das bestehende Gewerbegebiet, die zum Teil vorhandene Erschließung und die Entfernung zur nächsten allgemeinen Wohnnutzung hätten ansonsten gute Argumente für eine entsprechende Planung gesprochen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass aus oben genannten Gründen entweder Ausschlusskriterien vorliegen oder eine Planung nur mit außergewöhnlich hohem Aufwand möglich ist.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für
Beschlussvorschlag:
Von der Planung wird Abstand genommen, da die entgegenstehenden artenschutzrechtlichen Belange eine aufwendige spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich machen, die aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnisse sehr ungünstig für die Planung ausfallen wird.

Abs.Erg.:


2. GE Am Härtl
Fachlicher Input:
Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist mit ähnlichen Hürden zu rechnen, wie dies bei o.g. Gebiet „GE Süd II“ zu erwarten ist. Von weiteren Planungsschritten in diesem Bereich wird deswegen abgeraten.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für
Beschlussvorschlag:
Von der Planung wird Abstand genommen, da die Konfliktlage jener des „GE Süd II“ ähnelt.

Abs.Erg.:


3. GE Pleitmannswanger Feld
Fachlicher Input:
Der Fläche für sich wird eine hohe Eignung für eine großflächige Entwicklung attestiert. Dies liegt an ihrer weitgehend konfliktfreien Lage, ihrer Größe, ihrer Topografie und möglichen Erweiterungsoptionen. Kernproblem ist gleichwohl die Erschließung, die für eine großflächigere Entwicklung nur in Form einer neuen Erschließungsstraße von der Zankenhausener Straße her erfolgen kann. Dies ist ein enormer Aufwand, da hiermit sowohl Flächenversiegelung im größerem Maßstab als auch Geländeeinschnitte einhergehen würden. Sofern die Erschließung über die bestehende Straße zur Schule hin erfolgen sollte, werden Konflikte mit dem Schülerverkehr und entsprechende öffentliche Kontroversen erwartet.
Gegen eine Schaffung von Baurecht im kleinen Rahmen unter Verwendung der bestehenden Erschließung spricht weiterhin, dass ein dieser Entwicklung zu Grunde liegendes Gesamtkonzept nur mit einer neuen Erschließung mit o.g. Problemen dankbar ist. Der Verzicht hierauf stellt ein Provisorium dar, das sich verfestigen könnte. Hierdurch werden erstens Konflikte geschaffen, die später schwer lösbar sind, und zweitens dem langfristigen Ziel der Verlagerung des Sportplatzes entgegenwirkt.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für
Beschlussvorschlag:
Von der Planung im Rahmen des Flächennutzungsplanes wird Abstand genommen, da die durch die Erschließung entstehenden Konflikte nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu lösen wären und dem langfristigen Ziel der Verlagerung des Sportplatzes entgegengewirkt werden würde. Die hohe Flächenneigung wird gleichwohl zur Kenntnis genommen und eine Entwicklung der Fläche langfristig bzw. für andere Nutzung erwogen.
 
Abs.Erg.:



Beschlussfassungen über Gewerbetreibende mit Sofortbedarf:

1. XXX
Der Betrieb hat das Grundstück mit der FlNr. 276/5 im Gewerbegebiet Süd erworben. Die vorliegenden Bauwünsche stehen im Konflikt mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“. Die deswegen angestrebte Änderung des Bebauungsplanes (Erweiterung der Baugrundstücke und Reduzierung der Grünfläche) steht vor großen Hürden hinsichtlich des Artenschutzes. Eine Weiterführung des Verfahrens wird nicht empfohlen. Nach Ansicht des Gemeinderates sind seitens des Betriebes noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft um eine Planung vorzulegen, die auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes genehmigungsfähig sein könnte.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für
Beschlussvorschlag:
  • Die Änderung des Bebauungsplanes wird eingestellt (siehe TOP .. dieser GR-Sitzung)
  • Der Betrieb wird dazu aufgefordert seinen Betrieb im Einklang mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan zu planen.
 
Abs.Erg.:


2. XXX
Der Betrieb hat sich an seinem gegenwärtigen Standort auf Grundlage einer Einbeziehungs-satzung erweitert. Nun wird eine weitere Erweiterung angestrebt. Aus ortsplanerischer Sicht kann das Ansinnen gut nachvollzogen und unterstützt werden. Das Ziel wäre bei immissionsschutzfachlicher Eignung über die Darstellung des Bereichs als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzung eines Mischgebietes hier entsprechendes Baurecht zu schaffen. Gleichwohl werden erhebliche immissionsschutzfachliche Konflikte erwartet, die sowohl die Erweiterungsabsichten, als auch den genehmigten Bestand gefährden können.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für
Beschlussvorschlag:
  • Der Betrieb wird dazu aufgefordert, die bestehende und die geplante Nutzung immissionsschutzfachlich begutachten zu lassen. Bei entsprechender Eignung kann im Anschluss daran Baurecht über einen Bebauungsplan geschaffen werden.
  • Entgegen des bisherigen FNP-Entwurfs soll der gesamte Bereich nördlich der Saliterstraße und südlich der Brandenberger Straße nicht mehr als Dorfgebiet sondern als gemischte Baufläche dargestellt werden.
 
Abs.Erg.:


3. XXX
Der Betrieb hat Bedarf an einem etwa 2.500 qm großen Grundstück für ein Wohnhaus und ein Produktionsgebäude. Dies kann sowohl in einem Mischgebiet als auch in einem Gewerbegebiet liegen.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018:
  • Der Flächennutzungsplan schafft ausreichend Angebote für entsprechende Flächen, insbesondere durch Umwandlung der Fläche des Hundesportvereins in eine gewerbliche Baufläche. (siehe Verlagerung Hundeverein)


4. XXX
Der Betrieb benötigt Stellplätze für reparierte Autos. Nach Ansicht des Gemeinderates sind noch nicht alle Potentiale am Bestandsgrundstück ausgeschöpft. Denkbar wäre auch entsprechende Flächen im Bereich Hundesportverein anzubieten, sofern dieses Grundstück gewerblich entwickelt werden soll (siehe Verlagerung Hundeverein).

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018:
  • Der Flächennutzungsplan schafft ausreichend Angebote für entsprechende Flächen, insbesondere durch Umwandlung der Fläche des Hundesportvereins in eine gewerbliche Baufläche. (siehe Verlagerung Hundeverein)



Beschlussfassungen über kleinteilige und kurzfristige Maßnahmen für konkrete Bedarfe:

1. Verlagerung Hundesportverein
Auf Grund ihrer Lage im Gewerbegebiet wird der etwa 5.500 m² großen Fläche des Hundesportvereins ein großes Potential bei der Bedienung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Gewerbeflächen zugesprochen. Es handelt sich um eine Altlastenverdachtsfläche, die 1996 ersterkundet wurde. 2002 wurde das Monitoring eingestellt, da keine Verunreinigung des Grundwassers festgestellt wurde. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bauliche Maßnahmen, die zum Beilspiel eine Versiegelung zur Folge haben können, einen positiven Beitrag zur Altlastenthematik leisten können. Ggfs. muss auf Wohnnutzungen oder Unterkellerungen verzichtet werden. Es wird dazu geraten prüfen zu lassen, wie gravierend das Altlastenproblem ist.
Eine entsprechende Umwidmung erscheint auf dieser Grundlage sinnvoll. Es sollte jedoch im Vorfeld mit dem Hundesportverein über eine Verlagerung und in Frage kommende Ersatzstandorte gesprochen werden.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für
Beschlussvorschlag:
  • Die Verlegung des Hundesportvereins wird weiterverfolgt.
  • Es wird durch die Verwaltung eine Bodenerkundung beauftragt, die Erkenntnisse über die Bodenbeschaffenheit liefern soll.  
    • Am 07.09.2018 wurden 4 Kleinbohrungen zur Abgrenzung einer Altverdachtsfläche durchgeführt.
  • Die Verwaltung geht auf den Hundesportverein zu und klärt Möglichkeiten zur Verlagerung und entsprechende Ansprüche des Vereins.
    • Am 10.08.2018 fand ein Gespräch mit dem Hundesport- und dem Gartenbauverein statt. Siehe Aktenvermerk im Anhang zu diesem Sachvortrag
  • Die Fläche wird im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.
  • Die Fläche eines eventuellen Ersatzstandortes Nähe Emminger Weg wird als „Gemeinbedarf für Hundesport- und Gartenbauverein“ dargestellt.

 Abs.Erg.:
 

2. Verlagerung Wertstoffhof
Auch mit der etwa 3.000 m² großen Fläche des Wertstoffhofes steht ein Potential zur gewerblichen Entwicklung zur Verfügung. Auch hier liegt ein Altlastenverdacht vor. Seitens des Gemeinderates wird jedoch die Auffassung vertreten, dass der Wertstoffhof an seinem gegenwärtigen Standort gut situiert sei. Ein vergleichbar guter Standort (integriert, erreichbar und konfliktfrei) ist nicht absehbar, weswegen eine Verlagerung vorerst nicht angestrebt wird.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für
Beschlussvorschlag:
  • Die Verlagerung des Wertstoffhofes wird bis auf weiteres nicht weiterverfolgt.
 
Abs.Erg.:


3. Mischgebiete
In bestehenden Mischgebieten bestehen Nachverdichtungspotentiale auf einer Fläche von etwa 3.000 m². Diese Flächen befinden sich nicht in öffentlicher Hand und es ist fraglich, ob die Eigentümer sie für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stellen. Es wird trotzdem versucht dieses Potential in Zukunft besser auszunutzen und entsprechend Bauherren und Grundstückseigentümer zu beraten. Zusätzlich wird der Bereich nördlich der Saliterstraße und südlich der Brandenberger Straße zukünftig als Mischgebiet geplant. Hier ist im Rahmen der Umsetzung der Planung auf eine entsprechende Nutzmischung zu achten.

Ergebnis der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 19.07.2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
  • Die Potentiale in Mischgebieten werden zur Kenntnis genommen.

Abs.Erg.:

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Der Vorentwurf i.d.F. vom 12.09.2018 mit Begründung wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt und bei der Veranstaltung am 04.10.2018 den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird  die  Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauBG gleichzeitig mit der Unterrichtung  nach    § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2018 09:11 Uhr