Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf, 1. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Grübelanger" Verz. Nr. 2.20; Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 3

Pressetaugliche Texte

Bei der Umsetzung des ursprünglichen Bebauungsplanes (rechtskräftig seit 04.02.2016) stellte sich heraus, dass durch die topographischen Verhältnisse im Bereich der, durch die erste Änderung betroffenen Grundstücke nicht vollumfänglich anwendbar sind und daher eine Klarstellung der Höhenbezugspunkte für die Erdgeschossfertigfußböden sowie der Zahl der Vollgeschosse für diese Grundstücke erforderlich ist.
Der Entwurf mit Datum vom 28.03.2019 wurde vom Planungsbüro XXX  erstellt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Gemeinde Türkenfeld von der Änderung nicht betroffen. Daher sollten keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt im Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Grübelanger“ Verz. Nr. 2.20 keine Anregungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr