Vorstandssitzung Teilnehmergemeinschaft am 04.11.2019
Bei der Vorstandssitzung wurde die Exkursion nach Weyern am 16.11.2019 mit Tagesablauf besprochen.
In Bezug auf die Bahnhofstraße wurde mitgeteilt, dass der Grunderwerb soweit geklärt ist. Die Verträge sollen über den Winter geschlossen werden. An manchen Stellen musste eine Umplanung erfolgen. Herr Kurz erläuterte die Planung Bahnhofsvorplatz unter Einbeziehung des Mobilitätskonzeptes des Landkreises. Durch die Umplanung des Bahnhofsvorplatzes entfallen Stellplätze die ersetzt werden müssen. Der Standort der Ersatzstellflächen wird besprochen.
Auch die derzeitige Entwässerungssituation am Bahnhof wird angesprochen. Ein Bürger trägt seine Situation vor.
Im Bereich des Weihers wurde der Eingriff nochmal reduziert.
Eine Fläche beim Einlauf des Höllbachs in den Weiher wurde als mögliche Retentionsfläche angesprochen. Allerdings ist der Eigentümer nicht bereit zu verkaufen.
Herr Kraus stellt die Planung zum Niederschlagswasser vor. In welchen Bereichen ist eine Versickerung möglich und wo ein Regenwasserkanal erforderlich ist.
Bauantrag, Neubau eines 5-Spänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 232/1, Gemarkung Türkenfeld
Der Bauherr hat dem Bauantrag ein Beiblatt mit geänderter Anordnung der Garagen/Stellplätze mit Grünordnung beigefügt.
Neuaufstellung Flächennutzungsplan
In der Zeit vom 04.11.2019 bis 06.12.2019 wird der Planentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 07.08.2019 und Umweltbericht vom 10.07.2019 im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auslegen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange.
Verkehr
Die Verkehrsstatistik September 2019 ist auf der Homepage und im Dokumentarchiv RIS einsehbar.
Im Nachgang zu der Sitzung vom 09.10.2019 wurde mit dem Zweckverband vereinbart ab 11/2019 nur noch 1 x / Monat für 6 Std. Messungen durchzuführen.
Sanierung der Westfassade des Rathauses und Austausch der Fenster
Am 30.10.2019 fand der Termin mit einem Architekten statt.
Er erklärt, dass eine mögliche Förderung in Bayern vorab nicht abgeschätzt werden kann. Vielmehr wird die Förderung nach Ermessen gewährt. Kastenfenster sind denkmalgerecht und sollten möglichst verfolgt werden. Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass Kastenfenster wegen des bestehenden „Gewölbes“ nicht möglich sind. Dies ist doch möglich wenn der Winkel etwas verändert wird. Sollte man sich für gerade Stürze entscheiden und die Fenster vergrößern geht die Statik verloren, des Weiteren wäre der Denkmalschutz voraussichtlich dagegen, da in den historischen Bestand eingegriffen wird. Aus Sicht des Architekten wäre es sinnvoll den gesamten Putz zu entfernen und neu aufzuziehen da ansonsten immer der Unterschied zwischen neuem und altem sichtbar ist. Er empfiehlt für die Kastenfenster bei XXX Angebote einzuholen. Angebote sind auch einzuholen für die Putzarbeiten sowie die Bemalung. Mit allen Angeboten soll Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege aufgenommen werden, die Fördermöglichkeiten und das Einverständnis mit der Umsetzung besprochen werden.
Pflanzaktion über Amt für ländliche Entwicklung
Information vom ALE:
- Die Pflanzaktion gilt für alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet
- Der Zuschuss für Gehölze und Sträucher beträgt im Dorf 50 %, in der Flur 100 % (hier max. Förderung 1000 €, in begründeten Fällen darüber)
- Landschaftspfleger, Joachim Schmidt, könnte zu einer Infoveranstaltung nach Türkenfeld kommen (das organisiere ich in Rücksprache mit der Gemeinde)
- Für den Antrag haben wir doch etwas mehr Zeit: bis ca. März 2020
Die Gemeinde hat bereits einen Antrag für 10 Bäume (3 bei der Schule, 6 zwischen Radweg und Türkenfelder Straße außerorts und 1 beim Wertstoffhof) gestellt.
Auf Nachfrage einer Bürgerin wurde auch die Planung vor dem Linsenmann-Gebäude nochmal dargestellt.
Die Pflanzaktion wurde besprochen.
Das gesamte Protokoll wird dem Gemeinderat übersandt.
Bahnhof
GR Zöllner würde die Parkplätze markieren, um mit Ordnung mehr Stellplätze zu erreichen.
- Die Verwaltung holt Angebote ein und kommt damit wieder in den GR.
Die Markierung der FFW Aufstellfläche beim Kindergarten Sumsemann muss ebenfalls erneuert werden.