Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Im nördlichen Teil des 1.573 m² großen Grundstücks soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen errichtet werden.
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist der zu bebauende Bereich als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 12,00 m x 10,00 m. Die Garage mit Abstellraum und Technikraum hat eine Grundfläche von 10,365 m x 7,875 m. Die Wandhöhe des Wohngebäudes beträgt 4,655 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 38°.
Ein Vorhaben ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei der Überprüfung der Entwässerungspläne wurde festgestellt, dass die Erschließung nicht bis zum Grundstück gesichert ist. Der bestehende öffentliche Kanal endet beim Grundstück Emminger Weg 6 (nördliche Grundstücksgrenze).
Beschluss
Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das Einvernehmen der Gemeinde im Sinne von § 36 BauGB wird nicht erteilt, da die Zulässigkeitsvoraussetzung aus § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (gesicherte Erschließung für Wasser und Kanal) nicht gegeben ist – die aber in einem 2. Schritt von der Gemeinde
geklärt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2020 10:38 Uhr