Jahresrechnung 2018 Feststellung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2018 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 8.502.407,72 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 1.683.889,36 €.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2018“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2018 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2018, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 10:38 Uhr