Förderprogramm Digitales Rathaus / Beschlussfassung über erweiterten Funktionsumfang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen bis Ende 2020 digital zur Verfügung zu stellen. Dazu hat er ein Förderprogramm „Digitales Rathaus“ aufgelegt, das die Kommunen unterstützen soll und bis zu 80 % der anfallenden Kosten erstattet werden können. Mit dem Rathausserviceportal werden unseren Bürgern bereits seit Anfang letzten Jahres verschiedene Formulare und Onlinedienste angeboten und können genutzt werden. Daher würde es sich hier um eine Erweiterung des Angebots handeln, das ebenfalls förderfähig ist.
Das Rathausserviceportal, wie im Übrigen auch das Ratsinformationssystem und die wichtigsten Verwaltungsanwendungen wurden von ein und demselben Dienstleister bezogen. Die Softwarepflege, die Betreuung aller Anwender sowie die Unterstützung im Zusammenhang mit der Terminalserveranbindung erfolgt ebenfalls durch den Dienstleister.
Zur Ergänzung des Online-Bürgerservices liegt nun ein Angebot des Dienstleisters in Höhe von 5.236,00 € (brutto) vor für die Beantragung und Weiterverarbeitung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden). Neben den Lizenzkosten sind darin auch die Kosten für die Vorbereitungs- und Installationsarbeiten, sowie für die Schulung und Einweisung enthalten. Sofern die maximale Förderung gewährt werden kann, würden für die Gemeinde Kosten in Höhe von 1.047,20 € anfallen.
Nachdem bereits viele Anträge und Formulare über das Rathaus-Service-Portal von ein und demselben Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, ist eine Ausschreibung bzw. Einholung weiterer Angebote nicht notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot des Dienstleisters zur Ergänzung des Online-Bürgerservices anzunehmen und ermächtigt den Bürgermeister die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 10:40 Uhr