Antrag auf Baugenehmigung; Bauantrag Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung einer Terrasse auf dem best. Garagendach, Fl. Nr. 1364/4, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Das 1.003 m² große Grundstücke Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Auf dem westlichen Gebäudeteil soll eine Teilaufstockung erfolgen, dadurch entsteht eine 13,07 m² große Schlafebene.
Die Aufstockung hat eine Wandhöhe von 1,62 m, das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 20° geplant.

Die bestehende Garage an der westlichen Grundstücksgrenze soll in zwei Teilbereichen aufgestockt werden und als Terrasse ausgebildet werden.
Die notwendigen Abstandsflächen können nicht auf dem Grundstück Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld zum Liegen kommen. Vom westlichen Grundstückseigentümer liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor. Demnach können 2,92 m bis 2,89 m x 8,94 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366 Gemarkung Türkenfeld an Ausgleichsfläche zum Liegen kommen.

Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens prüft die Bauaufsichtsbehörde, hier das Landratsamt, die Zulässigkeit des Vorhabens im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu verweigern.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag für die Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie die Errichtung der Terrasse auf dem bestehenden Garagendach auf Grundstück Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 10:40 Uhr