Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Haus der Kinder" im Verfahren nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2020 ö beschließend 16

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Geltendorf beabsichtigt in zentraler Ortslage von Geltendorf, westlich des bestehenden Gemeindekindergartens und nördlich der bestehenden Grundschule, die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte für mehrere Kinderkrippen- und Kindergartengruppen sowie ggf. auch Hortgruppen, um auch künftig dem aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums bestehenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gerecht werden zu können.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Geltendorf ist das Plangebiet bislang als Grünfläche dargestellt. Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich allerdings bereits mehrere Gemeinbedarfsflächen, unter anderem mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „soziale Einrichtung“ sowie „kulturelle Einrichtung“. Die Schaffung von weiteren Gemeinbedarfsflächen bietet sich in dieser Hinsicht an dem vorgesehenen Standort hervorragend an. Bei dem gesamten Areal handelt es sich derzeit um einen baulichen Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB.
Für die langfristige Sicherung der geplanten Kindertagesstätte an dem vorgesehenen Standort, zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung, der verkehrlichen sowie der umwelt- und naturschutzrechtlichen An-forderungen an diesen Bereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Geltendorf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Haus für Kinder“, Verz. Nr. 1.37, beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Haus für Kinder", Verz. Nr. 1.37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung neuer Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie der zugehörigen Erschließungsanlagen auf dem Areal westlich der Straße „Am Sportplatz“ und östlich der Schulstraße sowie südlich der Straße „Am Graben“ geschaffen werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m § 13 a BauGB erhält die Gemeinde Türkenfeld die Möglichkeit sich zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu äußern und ggf. Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Haus der Kinder“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 10:40 Uhr