Bauantrag; Umbau eines bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheune in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Fl. Nr. 192, Gemarkung Türkenfeld, Wiedervorlage
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 11.11.2020 | ö | 9 | |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 24.02.2021 | ö | 14 |
Pressetaugliche Texte
Der Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheuen in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung wurde in der Sitzung vom 11.11.2020 erstmalig behandelt.
Im Baugenehmigungsverfahren wurde festgestellt, dass Unterlagen bzw. Anlagen fehlen.
Unter anderen fehlte die Stellplatzberechnung, Maßangaben, Geländedarstellungen und Raumbezeichnungen.
Des Weiteren wurde für die Abweichung von den Abstandsflächen im Norden und Osten kein ausreichender Befreiungsantrag gestellt, begründet, bemaßt und die Unterschrift der Nachbaren fehlte.
Die Unterlagen wurden nun ergänzt. Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen wurde gestellt.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheune in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 192 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung in Bezug auf die Abstandsflächen wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Stall und Scheune in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 192 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung in Bezug auf die Abstandsflächen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr