Bauantrag, Errichtung eines Anbaus und Umbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das 767 m² große Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Einige Kellerräume sollen nun zu Aufenthaltsräumen mit separatem Zugang ausgebaut bzw. umgenutzt werden. Der Anbau hat eine Größe von 3,05 m².
Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ sind eingehalten.
Ob die Kellerräume die Anforderungen an Aufenthaltsräume, etc. einhalten, wird das Landratsamt im einfachen Baugenehmigungsverfahren prüfen.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und Umbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus und Umbau von Kellerräumen zu Aufenthaltsräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr