Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses: Zusammenarbeit der Jagdgenossenschaften Türkenfeld & Zankenhausen mit der Gemeinde bzgl. Instandhaltung der Feld- und Flurwege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Auf Einladung von Bgm. Staffler und GR S. Schneller hat am 10.03.2021 ein Termin mit den Vorständen der Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen stattgefunden. Ziel war es,
die Zusammenarbeit Gemeinde <=> Jagdgenossenschaften Türkenfeld/ Zankenhausen i. B. auf die Instandhaltung der Feld- und Flurwege weiterzuentwickeln bzw. zu vereinfachen. Die aktuelle Vorgehensweise beruht auf einem Beschluss vom 04.03.1991.

Feld- und Flurwege sind sowohl für die Bewirtschaftung der angrenzenden Feld- und Waldflächen sowie für die Freizeitnutzung von großer Bedeutung. Insofern haben Gemeinde und die in den Jagdgenossenschaften organisierten Grundstücksbesitzer ein Interesse daran, das Wegenetz in einem guten Zustand zu erhalten.


Folgende Eckpunkte der Zusammenarbeit wurden definiert (Zustimmung der Jagdgenossenschaften vorbehaltlich entsprechender Gremienbeschlüsse)
1)        Wir (= Gemeinde Türkenfeld und die Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen) vereinbaren einen festgeschriebenen Betrag, den die Jagdgenossenschaften als Beitrag zum Erhalt des Wegenetzes einmal jährlich an die Gemeinde übertragen. Festgelegt wurde für die Jagdgenossenschaft Türkenfeld ein Beitrag von 1.750 EUR und für die Jagdgenossenschaft Zankenhausen ein Beitrag von 1.500 EUR.
2)        Der Betrag wird einmal jährlich im Juni per Lastschriftmandat durch die Gemeindekasse eingezogen und den Haushaltsstellen gutgeschrieben (entspr. Einnahme-Haushaltsstelle).
3)        Die Gemeinde stockt diesen Betrag aus Haushaltsmitteln auf. Die Einzahlungen der Jagdgenossenschaften plus die Aufstockungen aus Gemeindemittel ergeben dann ein Gesamtbudget, das pro Jahr investiert bzw. ausgegeben werden kann.
Für 2021 sind an Gemeindemitteln im Haushalt folgende Mittel einzuplanen:
Türkenfeld (HHST 6300.5101): 4.500 EUR (+ 1.750 EUR aus Mitteln der Jagdgenossenschaft Türkenfeld)
Zankenhausen (HHST 6300.5102s): 2.500 EUR  (+ 1.500 EUR aus Mitteln der Jagdgenossenschaft Zankenhausen).
Die Aufteilung der gemeindlicherseits bereitgestellten Mittel für die Folgejahre beträgt:
Zuständigkeitsbereich Jagdgenossenschaft Türkenfeld:~ 65%
Zuständigkeitsbereich Jagdgenossenschaft Zankenhausen: ~ 35%
4)        Der Referent für Straßen- und Wegebau (S. Schneller) legt gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Jagdgenossenschaften fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden dann dem Bürgermeister zur Freigabe vorgelegt.
5)        Die Auftragsvergabe und Bezahlung aller Rechnungen erfolgt zentral durch das Bauamt bzw. die Gemeindekasse. Bei der Auftragsvergabe soll darauf geachtet werden, dass Aufträge für Türkenfeld und Zankenhausen wo möglich gesammelt vergeben werden (Zielsetzung: bessere Preise, Vermeidung von Doppelaufwänden, …).
6)        Einmal jährlich wird ein „Kontoauszug“ erstellt, der die Einnahmen und Ausgaben auflistet (= Auszug der Haushaltsstellen).
7)        Nicht verwendete Mittel werden als Haushaltsausgabereste in das Folgejahr 1:1 übertragen.
8)        Erledigen Mitglieder der Jagdgenossenschaften kleinere Arbeiten in Eigenregie, können diese abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Vorfeld mit dem Referenten f. Straßen und Wege sowie dem jeweiligen Jagdvorstand abgesprochen und vom Jagdvorstand abgezeichnet sind.



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannten Eckpunkte der Zusammenarbeit mit den Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen. Die Verwaltung wird mit der Umbuchung entsprechender Haushaltsansätze beauftragt. Gleichzeitig hebt der Gemeinderat den Beschluss vom 04.03.1991 auf.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, etwaige in einem Haushaltsjahr nicht verwendete Mittel auf den HHST 6300.5101 + 6300.5102 (Gemeindemittel + seitens der Jagdgenossenschaften bereitgestellten Mittel) jährlich und dauerhaft als Haushaltsausgabereste in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. Rundungen der Euro-Beträge sind dabei zu Vereinfachungszwecken zulässig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannten Eckpunkte der Zusammenarbeit mit den Jagdgenossenschaften Türkenfeld und Zankenhausen. Die Verwaltung wird mit der Umbuchung entsprechender Haushaltsansätze beauftragt. Gleichzeitig hebt der Gemeinderat den Beschluss vom 04.03.1991 auf.

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, etwaige in einem Haushaltsjahr nicht verwendete Mittel auf den HHST 6300.5101 + 6300.5102 (Gemeindemittel + seitens der Jagdgenossenschaften bereitgestellten Mittel) jährlich und dauerhaft als Haushaltsausgabereste in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. Rundungen der Euro-Beträge sind dabei zu Vereinfachungszwecken zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 11:30 Uhr