Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Malerwinkel" zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit Holzelementen auf dem Grundstück Fl. Nr. 156/2 Gem. Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 156/2 Gemarkung liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“. An der Westseite liegt das Grundstück an der Echinger Straße an.
Der bestehende Holzlattenzaun droht gem. Bauherr auf die Straßenseite zur Echinger Straße (Hanglage) abzubrechen.

Ein Gabionenzaun mit Holzelementen entlang der Echinger Straße ist als Ersatzbau vorgesehen. Dieser soll nach Angaben der Antragsteller gleichzeitig als Lärmschutz dienen. Insbesondere der zunehmende Verkehr auf der Tangentialverbindung Richtung Ammersee (Schwerpunkt: Wochenenden, Feiertage) wird hier als Auslöser genannt; die Terrasse der Antragsteller grenzt an die Hauptstraße an.

Einen ganz ähnlich gelagerten Fall hat der Gemeinderat im letzten Jahr intensiv beraten (vgl. GR-Sitzung vom 17.06.2020 / TOP Bauleitplanung, Bebauungsplan "Echinger Wegäcker" Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Teilstück der Zaun-Heckenbepflanzung durch Holzständer-Schallschutzzaun ergänzen) und mit breiter Mehrheit positiv votiert. Die damals vom Gemeinderat bewusst ergänzte Beschluss-Formulierung wurde im vorliegenden Fall übernommen (siehe Beschlussvorschlag), kann aber – je nach Mehrheitsmeinung – auch entfallen.

Der Bebauungsplan „Am Malerwinkel“ trifft folgende Festsetzungen hinsichtlich Einfriedungen:

Die Einfriedung zur Echinger Straße kann charakteristisch von der Straße „Am Malerwinkel“ abgegrenzt werden. Folglich geht hiervon keine Präzedenz-Wirkung für andere Grundstücke in der Straße „Am Malerwinkel“ aus, nachdem nahezu alle anderen Anwesen an besagter Straße – anders als Flurnummer 156/2 – nicht gleichzeitig Anlieger der Hauptstraße (= Echinger Straße) sind. Hinzu kommt, dass der Zaun aufgrund der Hanglage mit > 2,5 Meter Abstand zur Straße gebaut würde.    





Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf die Einfriedung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 156/2 Gem. Zankenhausen behandelt. Das Einvernehmen zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit Holzelementen entlang der Echinger Straße wird erteilt.

Grundlage für die Zustimmung ist die besondere Lage des Grundstücks (angrenzend an die Straßen „Am Malerwinkel“ sowie die Hauptstraße Echinger Straße) an einer vielbefahrenen Straße in Verbindung mit der Hang- und Abstandslage zur Fahrbahn.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in Bezug auf die Einfriedung der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 156/2 Gem. Zankenhausen behandelt. Das Einvernehmen zur Errichtung eines Gabionenzaunes mit Holzelementen entlang der Echinger Straße wird erteilt, mit der Auflage zur Begrünung und einer Höhenbegrenzung der Gabionen auf 1,25 m.

Grundlage für die Zustimmung ist die besondere Lage des Grundstücks (angrenzend an die Straßen „Am Malerwinkel“ sowie die Hauptstraße Echinger Straße) an einer vielbefahrenen Straße in Verbindung mit der Hang- und Abstandslage zur Fahrbahn.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 11:30 Uhr