Antrag auf Vorbescheid; Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage 1 Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz 1 Doppelhaus mit 2 Doppelgaragen Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen hat eine Größe von 2.808 m².
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 und ggf. in Teilen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als gemischte Baufläche dar.

Beantragt wird ein Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamiliehäusern mit Doppelgarage, einem Einfamilienhaus mit Garage sowie ein Doppelhaus mit je Doppelgarage. Die Gebäude sind mit Satteldach, Dachneigung 35°, Wandhöhe 4,45 m und Firsthöhe 8,65 m geplant.

Die gesamte Bebauung hat eine GRZ 1 von 0,196 und eine GRZ 2 von 0,254. Die GFZ ist mit 0,39 geplant. Die Abstandsflächen können vollständig auf dem Grundstück eingebracht werden.

Aufgrund der oben beschriebenen Charakterzüge liegt die maßgebliche Einschätzung über die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens beim Landratsamt. Dies betrifft auch die Frage, ob die geplante Bebauung vollständig dem Innenbereich oder zum Teil dem Außenbereich zuzuordnen ist. Seitens des Landratsamtes ist dann auch zu klären, inwieweit aufgrund der geplanten Tiefe der Bebauung („Zweite Reihe“) ggf. ein Bebauungsplan notwendig ist.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.



Ergänzende Informationen / Unterlagen zu Flurnummer 29 Gemarkung Zankenhausen:

Im FNP ist das zur Bebauung nun vorgesehene Grundstück vollumfänglich als „Mischgebiet“ definiert:








Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Doppelgarage, einem Einfamilienhaus mit Garage und einem Doppelhaus mit je Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird vorbehaltlich der Lage im Innenbereich erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Doppelgarage, einem Einfamilienhaus mit Garage und einem Doppelhaus mit je Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 29 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird vorbehaltlich der Lage im Innenbereich erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2021 08:28 Uhr